13. September 2021

70 Neuinfektionen, aktuell sind 776 Menschen mit dem Coronavirus infiziert

- neue Leitindikatoren zur Bewertung des Infektionsgeschehens in der Corona-Pandemie

CoronaUpdate Headerbild mit einem dargesteltem Virus
Corona-Update vom 13. September 2021 Foto: © iStock.com/ BlackJack3D

70 neue Corona-Fälle sind laut Lagebericht des Kreises Paderborn dazu gekommen, Stand: 13. September, 11 Uhr. Neun weitere Corona-Erkrankte haben eine akute Infektion überstanden und gelten als genesen. Unterm Strich sind aktuell 776 Menschen im Kreis Paderborn mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert (aktive Fälle).
In der aktuellen Corona-Schutzverordnung setzt die nordrhein-westfälische Landesregierung die Vorgaben des bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes zu den Corona-Indikatoren um. Zur Bewertung des Infektionsgeschehens weist das Land NRW ab sofort drei Leitindikatoren aus: Die 7-Tage-Inzidenz, die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und die Auslastung der Intensivbetten. Die neuen Regelungen, die seit Samstag, 11. September gelten, sollen zunächst bis einschließlich Freitag, 8. Oktober, in Kraft bleiben.

Die 7-Tage-Inzidenz (Anzahl der Neuinfektionen innerhalb einer Woche, bezogen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) bleibt ein wichtiger Indikator. In der aktualisierten Corona-Schutzverordnung ist der bisher als Grenzwert festgelegte Wert von 35 jedoch nicht mehr enthalten, hat also keine Bedeutung mehr.

Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz misst, wie viele mit Corona infizierte Personen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage ins Krankenhaus aufgenommen wurden. Sie ist ein Indikator für schwere Krankheitsverläufe und kann einen frühen Hinweis auf eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems geben.

Die Auslastung der Intensivbetten kann das Risiko einer Überlastung der medizinischen Versorgungsstrukuren anzeigen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales informiert zudem auf seinen Internetseiten, dass aufgrund der aktuellen stabilen Werte aller relevanten Indikatoren in NRW derzeit bewusst auf die Festlegung von pauschalen Grenzwerten für die drei Leitindikatoren verzichtet werde. Zur Einordnung des Infektionsgeschehens sollen zudem die Anzahl der gegen COVID-19-geimpften Personen, die Zahl der Todesfälle, die Altersstruktur der Infizierten sowie die Entwicklung des R-Wertes berücksichtigt werden, heißt es zudem in § 1 Nr. 3 der Coronaschutzverordnung NRW.

Die 3G-Regelung bleibt bestehen: Die neue Corona-Schutzverordnung schreibt vor, dass bestimmte Angebote und Einrichtungen nur genutzt bzw. besucht werden dürfen, wenn eine vollständige Impfung, Genesung oder negative Testung vorgewiesen werden kann (3G = geimpft, genesen, getestet). Einen negativen Antigen-Schnelltest (POC-Test) müssen alle, die nicht geimpft oder genesen sind, vorlegen bei Veranstaltungen und Sport in Innenräumen, in der Innengastronomie, bei körpernahen Dienstleistungen und Beherbergung sowie bei Großveranstaltungen im Freien mit mehr als 2.500 Personen. In Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen, bei Tanzveranstaltungen einschließlich privater Feiern mit Tanz (zum Beispiel Hochzeiten), muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden.

Kinder bis zum Schuleintritt müssen nicht getestet werden. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die eine inländische Schule besuchen, gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie müssen dort, wo die 3-G-Regel gilt, keinen Nachweis (also: weder Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schulbescheinigung) vorlegen.

Jugendliche ab 16 Jahren müssen eine Bescheinigung ihrer Schule vorzeigen und gelten hierdurch als getestete Personen.
Für alle, also auch für Geimpfte und Genesene, gilt weiter die Maskenpflicht: In Bus und Bahn, in Geschäften, in Innenräumen mit Publikumsverkehr, in Warteschlangen, an Verkaufsständen und bei Großveranstaltungen im Freien (außer am Sitzplatz), muss (mindestens) eine medizinische Maske getragen werden.

Die Regelungen im Einzelnen finden Sie hier unter www.kreis-paderborn.de/corona.

Die 7-Tage-Inzidenz für den Kreis Paderborn liegt derzeit bei 94,1. 28 Corona-Erkrankte müssen derzeit im Krankenhaus, neun von ihnen intensivmedizinisch behandelt werden. 2.066 Personen befinden sich in Quarantäne.

Das Corona-Geschehen im Kreis Paderborn im Überblick:

Grafiktabelle der bestätigten Fälle, der Todesfälle, der Genesenen und der aktiven Fälle eingeteilt in Städten und Gemeinden des Kreises Paderborn © Kreis Paderborn 
Grafiktabelle der bestätigten Fälle, der Todesfälle, der Genesenen und der aktiven Fälle eingeteilt in Städten und Gemeinden des Kreises Paderborn © Kreis Paderborn

Impfen ohne Termin für alle ab 12 Jahre im Impfzentrum in der Sälzerhalle in Salzkotten noch bis einschließlich 30. September

Öffnungszeiten:
Montag, 13. September - Freitag, 17. September, 14:00 Uhr - 19:30 Uhr
Samstag, 18. September, 08:00 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 - 19:30 Uhr
Sonntag, 19. September, geschlossen

Montag, 20. September - Freitag, 24. September, 14:00 Uhr - 19:30 Uhr
Samstag, 25. September, 08:00 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 19:30 Uhr
Sonntag, 26. September, geschlossen

Montag, 27. September - Mittwoch, 29. September, 14:00 Uhr - 19:30 Uhr
Donnerstag, 30.9., geöffnet bis 12:00 Uhr

Angeboten werden der mRNA-Impfstoffe BioNTech (ab 12 Jahre) sowie Johnson & Johnson (ab 18 Jahre).

Mitzubringen zu den Impfungen ist ein Lichtbildausweis, die Krankenversicherungskarte, und falls vorhanden, der Impfpass.

Impfungen für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren

erfolgen ausschließlich mit dem Impfstoff von BioNTech und nach medizinischer Beratung und Aufklärung durch anwesende Impfärzte. Notwendig ist die schriftliche Einwilligung eines Sorgeberechtigten.

Einen Mustervordruck ist unter kreis-paderborn.de/impfen zu finden.

Sofern keine Begleitung durch eine sorgeberechtigte Person erfolgt, werden sich die impfenden Ärztinnen und Ärzte im Zweifelsfall von der Einsichtsfähigkeit des bzw. der Minderjährigen überzeugen.

Lokale Aktionen im Rahmen der bundesweiten Aktionswoche vom 13. bis 19.September

JobCenter Paderborn, Rathenaustraße 28 - 30, Parkplatz am Jobcenter Paderborn
Di, 14.9., 10 - 15 Uhr

Angeboten werden die Impfstoffe der Firmen BioNTech (ab 16 Jahren) und Johnson & Johnson (zugelassen ab 18 Jahren).

Berufskolleg-Zentrum Maspernplatz, Paderborn
Mi, 15. und Do, 16.09., 9 - 15 Uhr

Angeboten werden die Impfstoffe der Firmen BioNTech (ab 16 Jahren) und Johnson & Johnson (zugelassen ab 18 Jahren).

Gregor-Mendel-Berufskolleg, Paderborn
Fr, 17.09., 9 - 15 Uhr

Angeboten werden die Impfstoffe der Firmen BioNTech (ab 16 Jahren) und Johnson & Johnson (zugelassen ab 18 Jahren).

Delbrücker Night-Shopping, Parkplatz Wiemenkamp, Delbrück
Fr, 17.09., 16 bis 21 Uhr

Angeboten werden die Impfstoffe der Firmen BioNTech (ab 16 Jahren) und Johnson & Johnson (zugelassen ab 18 Jahren).

Gesamtschule Büren, Kleffnerstr. 4, Büren
So, 19.09., 11 - 16 Uhr

Angeboten werden die Impfstoffe der Firmen BioNTech (ab 12 Jahren) und Johnson & Johnson (zugelassen ab 18 Jahren). In der Gesamtschule Büren können sich alle ab 12 Jahre impfen lassen.

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Impfaktionen der niedergelassenen Ärzte in der Sennegemeinde Hövelhof

Mi, 15. September, 09:00 Uhr – 10:30 Uhr in der Krollbachschule
Samstag, 18-. September, 10:00 – 12:00 Uhr in der Kulturscheune im Schlossgarten

Weitere Infos auf der Seite der Gemeinde Hövelhof:
https://www.hoevelhof.de/de/rathaus/aktuelle-meldungen-corona/20210908-weitere-Impfaktionen-am-15.-und-18.09.2021.php

#ÄrmelHoch

Wenn Sie weitere Fragen haben,

wenden Sie sich bitte an das Infotelefon des Gesundheitsamtes,
 05251 308-3333,
erreichbar Mo-Fr von 9 bis 16 Uhr, Sa von 12 bis 16 Uhr.

 
 
 

Kontakt

Frau PitzStabsstelle Interne Kommunikation

Tel. 05251 308-9800
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