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16. März 2022

Der Traum vom Eigenheim: Förderung durch das Land NRW

Zinsgünstige Darlehen für den Bau oder Kauf von Immobilien

Für den Bau oder Kauf von neuen oder gebrauchten Immobilien zur Selbstnutzung können auch im Jahr 2022 zinsgünstige Darlehen mit Tilgungsnachlässen des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt werden. Das Förderangebot richtet sich an alle Haushalte mit mindestens einem Kind oder einem schwerbehinderten Haushaltsmitglied. Das Haushaltseinkommen darf bestimmte Einkommensgrenzen hierbei nicht übersteigen. Förderberechtigt ist z. B. ein 4-Personen-Haushalt (mit zwei Kindern) dann, wenn das Bruttojahreseinkommen die Grenze von 59.500 Euro nicht überschreitet.
Eine Förderung kann beim Kreis Paderborn von Bürgerinnen und Bürgern aller Kommunen im Kreis beantragt werden. „Die Höhe des zinsgünstigen Darlehens unterscheidet sich regional, auch zwischen den einzelnen Kommunen im Kreis Paderborn“, erläutert Hubert Robrecht vom Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn. Die Fördersumme setzt sich zusammen aus einem regional gestaffelten Grunddarlehen und einem Familienbonus. Das Grunddarlehen beträgt – unabhängig davon, ob es sich um einen Neubau oder einen Erwerb handelt – zwischen 84.000 und 154.000 Euro. Der Familienbonus wird in Höhe von 20.000 Euro je Kind oder schwerbehinderter Person gewährt.

Für Bauvorhaben, die den Standard für Gebäude mit einem BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) Effizienzhaus-Standard 40 erfüllen, kann ein Zusatzdarlehen in Höhe von 25.000 Euro in Anspruch genommen werden. Das Bauen mit Holz, die Barrierefreiheit oder standortbedingte Mehrkosten werden zusätzlich gefördert.

Auf das Grunddarlehen, dem Familienbonus und dem Zusatzdarlehen für Barrierefreiheit wird ein anteiliger Tilgungsnachlass in Höhe von 10 Prozent des bewilligten Darlehens gewährt, auf die übrigen Zusatzdarlehen sogar von 50 Prozent. Die Förderdarlehen sind mit jährlich 0,5 Prozent zu verzinsen und mit 1 Prozent (bei Neubau) bzw. 2 Prozent (bei Erwerb) zu tilgen. Ferner ist ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 Prozent jährlich zu entrichten. Diese Konditionen gelten zunächst für 25 Jahre.

Im Kalenderjahr 2021 wurden – vermutlich pandemiebedingt – beim Kreis Paderborn nur 15 Förderanträge für den Neubau und Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum gestellt. In 12 Fällen wurden Fördermittel in Form von zinsgünstigen Darlehen mit einem Volumen von fast 2 Millionen Euro bewilligt. „Für das Jahr 2022 stehen ausreichend Fördermittel des Land NRW bereit. Wir ermutigen daher alle Bau- und Kaufwilligen, dieses Förderangebot in Anspruch zu nehmen“, erklärt Robrecht.

Beratung und Information

Weitere Auskünfte erteilt das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn telefonisch unter 05251 308-6322 oder -6323. Gerne können sich die Bürgerinnen und Bürger auch persönlich in der Aldegreverstraße 10-14, beraten lassen. Dafür ist aktuell eine vorherige Terminvereinbarung und ein 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) Voraussetzung. Beim Besuch des Kreishauses ist eine FF2-Maske zu tragen.

 
 
 

Kontakt

Frau PitzStabsstelle Interne Kommunikation

Tel. 05251 308-9800
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Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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