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05. Januar 2022

Führerscheinumtausch 2022: Nur ein kleiner Personenkreis kurzfristig betroffen

Graue oder rosarfarbene Papierführerscheine für Inhaber der Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958 müssen bis 19. Januar umgetauscht werden

Der neue EU-Führerschein und alte Führerschein aus Papier nebeneinander 
Foto: Klaus Eppele
Die alten Führerscheine, welche bis zum 19. Januar umgetauscht werden müssen.

Viele besorgte Anrufe erreichen derzeit das Straßenverkehrsamt des Kreises Paderborn: Hätte ich meinen Führerschein bereits umtauschen müssen? Verliert der jetzt seine Gültigkeit? „Vom Führerscheinumtausch betroffen ist erst einmal nur ein kleiner Personenkreis“, informiert der Leiter des Straßenverkehrsamtes des Kreises Paderborn, Jürgen Niggemeyer. Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den fälschungssicheren EU-Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise: Zunächst wird die Umtauschpflicht nach Geburtsjahrgängen organsiert, später dann nach dem Ausstelldatum. Diese Staffelung soll die Bundesdruckerei, aber auch die Fahrerlaubnisbehörden entlasten. Eng wird es im Januar dieses Jahres lediglich für alle, die noch mit einem grauen oder rosafarbenen Führerschein unterwegs sind und zu den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 zählen: Diese Führerscheine verlieren am Mittwoch, den 19. Januar 2022 ihre Gültigkeit. Das Ablaufdatum bezieht sich jedoch „nur“ auf das Führerscheindokument und nicht auf die Fahrerlaubnis. Betroffene dürfen zwar weiter mit dem PKW oder Motorrad unterwegs sein, „begehen aber eine Ordnungswidrigkeit. Bei einer Kontrolle müssen sie mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen. Das ist nicht dramatisch, aber ärgerlich und vermeidbar“, bekräftigt Niggemeyer. Auch besteht kein Grund zur Panik:„Wer uns seine Unterlagen in den nächsten Tagen zukommen lässt, der erhält zeitnah ein vorläufiges Dokument, mit dem auch über den 19. Januar hinaus die Fahrerlaubnis nachgewiesen werden kann“, so Niggemeyer.

„Wer uns seine Unterlagen in den nächsten Tagen zukommen lässt, der erhält zeitnah ein vorläufiges Dokument, mit dem auch über den 19. Januar hinaus die Fahrerlaubnis nachgewiesen werden kann“

Wer möchte, kann seinen alten Führerschein behalten, der jedoch entwertet wird. Die Kosten des Umtausches liegen bei rund 30 Euro. Der EU-Kartenführerschein ist befristet auf 15 Jahre. Aber auch diese Befristung hat nichts mit der Fahrerlaubnis zu tun. Der Ablauf bezieht sich lediglich auf den Führerschein, also den physischen Nachweis, dass man fahrberechtigt ist.

Das Straßenverkehrsamt hat bereits vor mehreren Wochen allen betroffenen Personen der Jahrgänge 1953 bis 1958, die ermittelt werden konnten, die vollständigen und bereits vorausgefüllten Antragsunterlagen auf dem Postweg zugesandt. Sie müssen die Antragsunterlagen nur noch unterschreiben und zusammen mit einem biometrischen Passbild, der Kopie eines gültigen Ausweisdokuments sowie dem Original-Führerschein an das Straßenverkehrsamt senden. Das Anschreiben kann in der Zwischenzeit mitgeführt werden, um den beantragten Umtausch nachzuweisen. Wer kein Schreiben bekommen oder dieses verlegt hat, kann die Unterlagen per Mail an fuehrerscheinstelle@kreis-paderborn.de anfordern. Dabei muss der vollständige Name, das Geburtsdatums und gegebenenfalls der Geburtsname mitgeteilt werden. Auch online kann der Antrag im Serviceportal des Kreises unterkreis-paderborn.de/fuehrerschein-antrag gestellt werde. Dabei kann das biometrische Passbild und die Kopie des Ausweises hochgeladen werden. Lediglich der alte Papierführerschein muss noch per Post an das Straßenverkehrsamt geschickt werden, um dort entwertet zu werden.

Im Laufe dieses Jahres müssen zudem Personen der Geburtsjahrgänge 1959 – 1964, die aktuell noch im Besitz eines Papierführerscheines sind, ihre Fahrerlaubnis umtauschen. Diese Führerscheine verlieren am 19. Januar 2023 ihre Gültigkeit. Auch diesem Personenkreis hat das Straßenverkehrsamt die Antragsunterlagen bereits fast vollständig zukommen lassen.

 
 
 

Stufenmodell des Bundes zum Führerschein-Umtausch

1. Umtauschzeiten für alte Papierführerscheine. Diese richten sich nach dem Geburtsjahr.

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 19.01.2033
1953-1958 19.01.2022
1959-1964 19.01.2023
1965-1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

2. Umtauschzeiten für Kartenführerscheine Diese richten sich nach dem Ausstellungsjahr.

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-2001 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005-2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012-18.01.2013 19.01.2033
 
 
 

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