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03. Mai 2021

Geflügelpest: Für über 200 Betriebe entfallen die verschärften Restriktionen

Weiterhin Fälle von Geflügelpest in ganz Deutschland – Aufstallpflicht bleibt für den Kreis weiterhin bestehen

zu sehen ist eine Karte mit den Restriktionszonen 
Sperrbezirk und Beobachtungszone ab dem 4. Mai

Die klinischen Untersuchungen im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiete für die Ausbruchsgeschehen in Delbrück-Hagen, amtlich festgestellt am 2. April, und Delbrück-Westenholz, amtlich festgestellt am 9. April, sind abgeschlossen Die Ergebnisse bringen gute Nachrichten für zumindest rund 200 der betroffenen Geflügelhalter. „Wir konnten keinerlei Auffälligkeiten feststellen, sodass die Restriktionszonen um die beiden Ausbruchsgeschehen per Allgemeinverfügung aufgehoben werden konnten“, erklärt Dr. Marlies Bölling, stellvertretende Leiterin des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen. Da es in Hagen nur einen Ausbruch gegeben hat, fallen die meisten der dortigen Betriebe ab dem morgigen Dienstag, 4. Mai, aus den Restriktionszonen.

Anders in Delbrück-Westenholz: Am 14. April war hier ein weiterer Ausbruch amtlich festgestellt worden, für den erneut Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet eingerichtet wurden, die weiterhin in Kraft sind. Das heißt, dass für die dortigen Geflügelhalter auch weiterhin die verschärften Restriktionen gelten: So dürfen weder Tiere, Fleisch oder Eier transportiert werden. Ausnahmegenehmigungen sind möglich. Dabei ist sicherzustellen, dass Transportfahrzeuge und Behälter nach jedem Transport zu reinigen und zu desinfizieren sind. Die Antragsformulare können hier heruntergeladen werden. Geflügelhalter können auf dieser Seite auch auf einer interaktiven Karte auch überprüfen, ob sie in einer der beiden Restriktionszonen liegen.

Die Aufstallpflicht gilt weiterhin für den gesamten Kreis. „Funde von Geflügelpest bei Wildvögeln in Deutschland sind seit einigen Tagen rückläufig. Das gibt uns Hoffnung, die Aufstallpflicht Mitte Mai aufheben zu können. Doch noch ist der Frühjahrzug von einigen Wasservogelarten nicht vollständig abgeschlossen und damit die Gefahr einer Einschleppung des gefährlichen Virus durch Wildvögel nicht vollständig gebannt“, erzählt Dr. Elisabeth Altfeld, Leiterin des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen. Sie mahnt Geflügelhalter daher weiterhin zu größter Vorsicht und strengen Einhaltung der Aufstallpflicht.

Weitere positive Nachrichten für heimische Geflügelhalter im Kreis Paderborn kommen von der Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband und der Tierseuchenkasse: Sie haben eine Unterstützungsaktion initiiert: Geflügelhalter, die ihre Tiere auf das Virus untersuchen wollen, bekommen die Untersuchungskosten durch eine Beihilfe der Tierseuchenkasse bezahlt. Die Landwirte im Kreis Paderborn müssen nun lediglich die Kosten für die Probenentnahme bezahlen. In einigen Bundesländern ist ein negatives Testergebnis Pflicht, um Junghennen, Enten, Gänse etc. dorthin zu transportieren und zu verkaufen. Aber auch für Verkäufe in Regionen ohne Testpflicht kann eine freiwillige Testung sinnvoll sein. „Die Stimmung der Geflügelhalter in Deutschland ist weiterhin angespannt. Verständlicherweise will niemand riskieren, sich die Geflügelpest durch den Erwerb von neuen Tieren in den Stall zu holen. Deswegen stoßen Verkäufer aus Gebieten mit hohen Infektionszahlen auf Skepsis. Mit dem Unterstützungsangebot zur Testung wird Vertrauen wiedergewonnen und Transparenz gewährleistet. Das Veterinäramt begrüßt die Aktion deshalb ausdrücklich und wird in der Anfangsphase unterstützend mitwirken“, so Dr. Altfeld.

Hintergrund:
Bei insgesamt fünf Ausbrüchen im März/April hatte das Friedrich-Loeffler-Institut die hoch ansteckende Form, das Influenza Virus A, Subtyp H5N8, nachgewiesen. Nach der Geflügelpestverordnung werden bei einem solchen Ausbruch ein Sperrbezirk rund um den Ausbruchsherd sowie ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Ziel ist es, die Ausbreitung des hoch ansteckenden Geflügelpesterregers zu verhindern und die Landwirtschaft vor erheblichen wirtschaftlichen Schäden zu schützen. Die Geflügelpestverordnung schreibt deshalb auch bei einem amtlichen Verdachtsfall die Tötung des gesamten Geflügelbestandes des betroffenen Halters vor. Insgesamt mussten rund 315.000 Tiere getötet werden.

 
 
 

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