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20. Oktober 2022

Schutzzone und Aufstallpflicht in Teilen des Kreises

Weiterer Fall der Geflügelpest im Kreis Gütersloh – strengere Regelungen im Kreis Paderborn

Risikogebiet 
Als Risikogebiet gilt das nordwestliche Gebiet des Kreises Paderborn - begrenzt im Norden durch die Kreisgrenze Gütersloh/Paderborn, im Osten durch die Bundesautobahn A33, im Süden durch die Bundesstraße B1 und im Westen durch die Kreisgrenze Soest/Paderborn.

Ein neuer Fall der Geflügelpest im Kreis Gütersloh sorgt für strengere Maßnahmen im Kreis Paderborn. Nach den Fällen in Rietberg-Varensell und Verl in der vergangenen Woche vermeldet der Kreis Gütersloh nun einen weiteren amtlich durch das Friedrich-Löffler-Institut nachgewiesenen Fall der hochansteckenden aviäre Influenza in Verl. Wie auch bei den ersten Fällen wird rund um den Ausbruchsbetrieb im Kreis Gütersloh eine 3-Kilometer-Schutzzone sowie eine 10 Kilometer-Überwachungszone festgelegt. Dies hat zur Folge, dass der Kreis Paderborn nun mit einer Schutzzone und einer größeren Überwachungszone betroffen ist. In der erstgenannten Zone gelten noch strengere Regelungen als bislang in der Überwachungszone.

Risikogebiet mit Aufstallpflicht

Um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, werden Teile des Kreises Paderborn vom Kreisveterinäramt zudem ab Dienstag, 25.10.2022, zum Risikogebiet erklärt. Hier gilt eine Aufstallpflicht. Betroffen ist das nordwestliche Gebiet des Kreises Paderborn - begrenzt im Norden durch die Kreisgrenze Gütersloh/Paderborn, im Osten durch die Bundesautobahn A33, im Süden durch die Bundesstraße B1 und im Westen durch die Kreisgrenze Soest/Paderborn. Das bedeutet, dass sämtliches Geflügel wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in geschlossenen Ställen oder in einer Vorrichtung, beispielsweise in einer Voliere, unterzubringen ist. Da der Geflügelpesterreger durch direkten Kontakt mit Wildvögeln, aber auch indirekt über infiziertes Futter und Wasser übertragen werden kann, muss die vorgeschriebene Vorrichtung sowohl nach oben eine gesicherte dichte Abdeckung als auch eine Seitenbegrenzung haben, um das Eindringen von Wildvögeln zu verhindern.

Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.

Eine Übertragung des Virus ist darüber hinaus auch durch Gerätschaften, Stiefel, Kleidung usw. möglich. Deshalb müssen die Stallpflicht und Biosicherheitsmaßnahmen wie Zutrittsverbote für Ställe, Wechseln der Kleidung und Desinfektionsmaßnahmen streng eingehalten werden.

Verboten sind zum Schutz vor der Geflügelpest ab Dienstag, 25.10.2022 auch Vogelausstellungen, -märkte, schauen, Wettbewerbe mit Vögeln sowie Veranstaltungen ähnlicher Art. „Ansammlungen von Vögeln und Menschen, die über die Vogelhaltung üblicherweise eng miteinander verbunden sind und aus unterschiedlichsten Regionen zur Beschickung oder zum Besuch der Veranstaltungen anreisen, bedeuten ein hohes potenzielles Risiko der Erregerverbreitung“, erklärt Kreisveterinärin Dr. Elisabeth Altfeld.

„Die Aufstallpflicht und alle damit einhergehenden Maßnahmen sind absolut notwendig, um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest zu vermeiden“, so Altfeld weiter. Diese Regelungen gelten zunächst für 2 Monate und sind bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Wie bei Ausbrüchen der Geflügelpest in den vergangenen Jahren, wurde bei der Risikobewertung des Kreises Paderborn zugrunde gelegt, dass der Kreis Wildvogeldurchzugsgebiet für wildlebende Watt- und Wasservögel ist. Die Wildvögel nutzen die vorhandenen zahlreichen Wasserflächen als Rast- und Nahrungsgebiete.

Meldung von verendeten Wildvögeln

Alle Personen im Kreis Paderborn werden gebeten, verendete, größere Wildvögel, Greifvögel, Rabenvögel und wildes Wassergeflügel dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn zu melden, damit die Tiere abgeholt und untersucht werden können. So kann früh festgestellt werden, ob der Erreger in der Region und aktiv ist. Tote Wildvögel sollten nicht berührt oder transportiert werden, um eine mögliche und ungewollte Verbreitung des Erregers der Geflügelpest zu verhindern.

Werktags sind die Kreisveterinäre unter der Telefonnummer 05251- 308 3952 oder -3953, per E-Mail: veterinaeramt@kreis-paderborn.de zu erreichen. An den Wochenenden ist ein Kontakt über die Kreisleitstelle in Büren-Ahden möglich, Tel. 02955 7676-0.

 
 
 

Kontakt

Frau Dr. Altfeld
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Tierärztin

Tel. 05251 308 - 3909
E-Mail-Adresse E-Mail senden
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Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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