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23. März 2021

Geflügelpest in Delbrück-Westenholz:

Rund 100.000 Junghennen in einem Kontaktbetrieb im Sperrbezirk müssen getötet werden

In einem weiteren Geflügelzuchtbetrieb im Sperrbezirk rund um den Ausbruchshof in Delbrück-Westenholz müssen rund 100.000 Junghennen getötet werden. Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), hatte am gestrigen Montag, 22. März den Ausbruch der hoch ansteckenden Geflügelpest (Aviäre Influenza vom Typ H 5, Subtyp H 5N8) in einem Geflügelzuchtbetrieb in Delbrück-Westenholz bestätigt. Das Virus wird durch direkten Tierkontakt, aber auch über die Luft übertragen, so dass sich eine Infektion rasch ausbreiten kann. Die Seuche kann ebenfalls durch indirekten Kontakt über Personen, andere gehaltene Säugetiere, Fahrzeuge, Transportbehälter, Verpackungsmaterial, Eierkartons, Einstreu oder tierischen Schädlingen, aber auch durch Virus ausscheidende Wildvögel übertragen werden. Da die Tierseuche hoch ansteckend ist und beide Höfe Kontakt zueinander hatten, hat das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn in Abstimmung mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz die Tötung angeordnet. Die Tierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft und das Kreisveterinäramt haben alle Vorbereitungen abgeschlossen. Bis zum Abend dürften die Tiere entsorgt und alle Ställe gereinigt und desinfiziert sein. Bereits Anfang der Woche mussten 30.000 Junghennen getötet werden

In dem ab dem 22. März eingerichteten Sperrbezirk sowie Beobachtungsgebiet gelten nahezu identische Auflagen. So dürfen weder Fleisch, Tiere oder Eier transportiert werden, nach dem Prinzip „nichts rein, nichts raus“.

Ausnahmen sind unter strengen Auflagen im Beobachtungsgebiet möglich. Die Betriebe werden gebeten, sich in diesen Fällen direkt mit den Veterinären in Verbindung zu setzen.

Dazu ist ein Infotelefon geschaltet worden.

Auch bei Verdacht auf Geflügelpest sollte umgehend das Veterinäramt unter der der

05251 308-3939,
erreichbar Mo – Fr von 9 bis 16 Uhr, kontaktiert werden.

Außerhalb der Servicezeiten des Infotelefons können die Veterinäre über die Kreisleitstelle unter der 02955-7676-0 erreicht werden.

Im Sperrbezirk auf dem Gebiet des Kreises Paderborn sind insgesamt 109 Geflügelbetriebe registriert, von denen 14 mehr als 10.000 Tiere, 13 zwischen 5000 und unter 10.000, 5 zwischen 1000 und unter 5000 sowie 4 zwischen 350 und unter 1000 Tieren halten. Insgesamt befinden sich in den Betrieben im Sperrbezirk rund 648.000 Stück Geflügel.

Im Beobachtungsgebiet sind 435 Geflügelzuchtbetriebe registriert, von denen 5 mehr als 50.000 Tiere, 29 zwischen 10.000 und unter 50.000 Tieren, 16 zwischen 5000 und unter 10000 Tieren, 15 zwischen 1000 und unter 5000 Tiere halten. Insgesamt befinden sich im Beobachtungsgebiet rund 1.13 Millionen Stück Geflügel.

„Wir bitten noch einmal alle Tierhalter, uns ihre Bestände anzuzeigen. Alles Geflügel muss angezeigt werden. Das gilt auch für Hobbyhalter. „Alle Tierhalter, die das noch nicht gemacht haben, sollten das schnellstmöglich nachholen“, betont Dr. Elisabeth Altfeld, Leiterin des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen. Nur so können sie bei einem Ausbruch der Tierseuche finanziell entschädigt werden. Eine Aufstallpflicht gilt nicht nur für den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet. Alles Geflügel muss in den Stall: Diese Maßnahme gilt bis auf Weiteres im gesamten Kreisgebiet, um eine Weiterverbreitung der hoch ansteckenden Tierseuche zu verhindern.

Sperrbezirk

Geflügelpest Sperrbezirk 
Foto: Katasteramt | Kreis Paderborn
Geflügelpest Sperrbezirk

Beobachtungsgebiet

Geflügelpest Überwachungszone 
Foto: Katasteramt | Kreis Paderborn
Geflügelpest Beobachtungsgebiet
 

Interaktive Karte der Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete

Öffentliche Bekanntmachung

 
 
 

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Tel.05251 308-9800
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