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09. April 2021

Geflügelpest: Neuer Verdachtsfall in Delbrück-Westenholz

Rund 155.000 Junghennen müssen am heutigen Freitag getötet werden

Schutz vor Geflügelpest, auch Vogelgrippe benannt: Alles Geflügel muss in den Stall (Montage, Fotos: © Die Fotografin /Fotolia, © boscopics /Fotolia, © Lianem / Fotlia, © davemhuntphoto /Fotolia) 
Schutz vor Geflügelpest, auch Vogelgrippe benannt: Alles Geflügel muss in den Stall (Montage, Fotos: © Die Fotografin /Fotolia, © boscopics /Fotolia, © Lianem / Fotlia, © davemhuntphoto /Fotolia)

In einem Geflügelbestand in Delbrück-Westenholz, der im aktuellen Sperrbezirk liegt, besteht der Verdacht auf Ausbruch der Geflügelpest. Ca. 155.000 Junghennen müssen am heutigen Freitag, 9. April, getötet werden. Die amtliche Feststellung des Ausbruches durch das Friedrich-Löffler-Institut wird für morgen erwartet. Dann wird das Veterinäramt mit einer Allgemeinverfügung einen neuen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet erlassen.

Tiere im Seuchenbestand müssen nach der Geflügelpestverordnung bereits bei einem deutlichen klinischen Verdacht getötet werden. Die Tierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft und das Kreisveterinäramt haben heute um 10 Uhr mit der Tötung durch Begasung mit Kohlendioxid begonnen. Danach werden die Ställe gereinigt und desinfiziert. Der betroffene Landwirt erhält eine Entschädigung aus der Tierseuchenkasse.

„Das kalte Wetter begünstigt die Verbreitung dieser Virusinfektion. Daher gilt weiterhin höchstes Risiko und alle Landwirte und Hobbyhalter sind aufgerufen, ihre Tiere genau zu beobachten und sind verpflichtet auffällige Krankheits- und Todeshäufungen dem Veterinäramt zu melden“, erklärt die Dr. Elisabeth Altfeld, Leiterin des Kreisveterinäramtes.

Da der neue Ausbruch in großer Nähe zu einem früheren Ausbruchsgeschehen liegt, wird sich das Beobachtungsgebiet nach der amtlichen Feststellung nicht wesentlich ändern. Der Sperrbezirk wird sich hingegen vergrößern und damit gelten für etwa 20 Geflügelhaltungen, die dann neu ins Sperrgebiet fallen, strengere Regeln. Für alle Geflügelhaltungen im gesamten Kreisgebiet gilt weiterhin strenge Aufstallpflicht.

Für den Kreis Paderborn ist es in diesem Frühjahr der vierte Fall:

Am 3. März war in einer Hobby-Haltung in Lichtenau-Henglarn die hoch ansteckende Form der Geflügelpest (Influenza Virus A Subtyp H5N8) bestätigt worden. Hier mussten 50 Tiere vorsorglich getötet werden. Für dieses Ausbruchsgeschehen konnten die Restriktionszonen bereits aufgehoben werden. Am 21. März wurde der amtliche Verdacht eines Ausbruchs in einer Geflügelhaltung in Delbrück-Westenholz festgestellt. 30.000 Junghennen der betroffenen Haltung mussten getötet werden. Einen Tag später mussten weitere 100.000 Junghennen in einem Kontaktbetrieb getötet werden. Am 2. April wurde ein Ausbruch in Delbrück-Hagen amtlich festgestellt, am Rande des damaligen Sperrgebiets. 30.000 Masthähnchen mussten getötet werden und ein neuer Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet wurden erlassen.

Das Veterinäramt hat ein Infotelefon eingerichtet, dass allgemeine Fragen zur Geflügelpest beantwortet. Es ist unter der Telefonnummer 05251 308 3939 von Montag bis Freitag 9 – 16 Uhr zu erreichen.

Weitere Informationen zur Geflügelpest sowie wichtige Formulare für Geflügelhalter finden Sie hier unter www.kreis-paderborn.de/gefluegelpest.

Was tun bei einem Verdacht auf Geflügelpest?

Verdachtsfälle auf Geflügelpest können beim Infotelefon des Veterinäramtes unter05251 308 3939 (Mo-Fr: 9-16 Uhr) gemeldet werden. Außerhalb der Servicezeiten können die Veterinäre des Kreises über die Kreisleitstelle unter der Telefonnummer 02955-76760 erreicht werden.

Werden außerhalb von Haltungen tote Wildvögel gefunden, könnte dies ein Indiz dafür sein, dass sich unter der wilden Population der Virus verbreitet. Deswegen bittet der Kreis alle Bürgerinnen und Bürger große tote Wildvögel zu melden wie wildes Wassergeflügel, Greifvögel, Störche oder Kraniche. Die Tiere sollten nicht selbst angefasst werden, um eine unbeabsichtigte Weiterverbreitung des Virus zu vermeiden. Totfunde können über das Info-Telefon Geflügelpest gemeldet werden oder per Mail unter veterinaeramt@kreis-paderborn.de.

 
 
 

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