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18. November 2021

Zweiter Fall von Geflügelpest in Delbrück-Westenholz bestätigt

„Wir gehen auf einen harten Winter zu“

Kreis ruf Tierhalter dazu auf, Tiere vorsorglich im Stall zu halten – Zahl der Transporte soll minimiert werden

Am Mittwoch, 17. November hat der Kreis Paderborn über den Verdacht auf einen Geflügelpestausbruch in einer Haltung in Delbrück-Westenholz informiert. 7.400 Puten mussten vorsorglich getötet werden. Am heutigen Donnerstag, 18. November, hat das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), den Ausbruch amtlich bestätigt. Gleichzeitig bestätigte das FLI einen zweiten Ausbruch. Im zweiten Fall ist eine Junghennen-Aufzucht in Delbrück-Westenholz betroffen. Hier waren am Proben vom Veterinäramt entnommen worden und diese zum FLI geschickt. Voraussichtlich morgen muss der gesamte Bestand von rund 43.000 Jungenhennen getötet werden. Zum Einsatz kommt die in solchen Fällen übliche Methode der Begasung mit Kohlendioxid. Danach werden die Ställe gereinigt und desinfiziert. Für solche Fälle ist eine Entschädigung aus der Tierseuchenkasse vorgesehen. Bei beiden Ausbrüchen handelt sich um die hoch ansteckende Geflügelpest (Aviäre Influenza) vom Typ H5, Subtyp H5N1.

Der Kreis Paderborn hat am heutigen Donnerstag, 18. November zwei Allgemeinverfügungen veröffentlicht zur Erlassung einer Schutzzone und einer Überwachungszone um die betroffenen Höfe. Die beiden Allgemeinverfügungen gelten Freitag, Null Uhr.  In den nächsten Tagen wird auf dieser Seite auch eine interaktive Karte eingestellt, auf der jeder Tierhalter durch Eingabe seiner Adresse überprüfen kann, ob er sich in einer der Restriktionszonen befindet.

Regelungen in der Schutzzone
Die Schutzzonen umfassen einen Radius von jeweils mindestens drei Kilometern Durchmesser um die betroffenen Höfe. Rund 250.000 Tiere sind hier betroffen. Innerhalb der Schutzzonen muss sämtliches Geflügel in einem geschlossenen Stall oder unter einer überstehenden, geschlossenen Schutzvorrichtung untergebracht werden. Halter müssen ihre Tierbestände dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen melden. Innerhalb der Schutzzone dürfen weder Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu aus oder in Bestände verbracht werden. In der Schutzzone werden die Bestände klinisch und risikoorientiert untersucht.

Die Überwachungszonen umfasst einen Radius von jeweils 10 Kilometer um die betroffenen Höfe. Auch in dieser Zone gilt die Aufstallpflicht. In diesem Gebiet werden die Veterinäre nach einer Risiko-Analyse die Geflügelhaltungen überprüfen.

Kartenmaterial der Zwei Ausbruchsgeschehen in Delbrück-Westenholz

Alle Geflügelhalter und -händler sind aufgerufen Schutzmaßnahmen zu ergreifen

Auffällig früh wurden in diesem Jahr aus ganz Europa Fälle von Geflügelpest unter tot aufgefundenen Wildvögel und bei Vögel aus Geflügelhaltungen gemeldet. Kaltes und nasses Wetter begünstigt die Verbreitung des Influenza-Virus, doch eine solche Häufung von Fällen bereits Anfang November lässt Dr. Elisabeth Altfeld, Leiterin des Kreisveterinäramtes, mit Sorgenfalten auf die kommenden Monate blicken. „Wir gehen auf einen harten Winter zu“, befürchtet die Amtsveterinärin. Der Kreis hatte daher bereits in der vergangenen Woche Geflügelhalter – gewerbliche wie Hobbyhalter – dazu aufgerufen, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen. Nachdem am Mittwochabend in Delbrück-Westenholz vorsorglich 7.400 Puten getötet werden mussten, verschärft der Kreis seinen Appell an Geflügelhalter und Handelstreibende.

Rund 1.800 Geflügelhaltungen gibt es im Kreis Paderborn, darunter viele Hobbyhaltungen. Bei den Ausbrüchen im Frühjahr musste alles Geflügel im Kreis Paderborn im Stall verbleiben. „Auch, wenn eine solche Aufstallpflicht noch nicht für das gesamte Kreisgebiet besteht, appellieren wir an alle Halter außerhalb der Restriktionszonen äußerst vorsichtig zu sein, sich auf eine eventuelle Aufstallpflicht vorzubereiten und bestenfalls ihre Tiere bereits jetzt im Stall zu belassen“, so Dr. Altfeld. Das Virus ist hochansteckend und leicht übertragbar. Die Seuche kann durch die Luft und bereits durch indirekten Kontakt über Personen, andere gehaltene Säugetiere, Fahrzeuge, Transportbehälter, Verpackungsmaterial, Eierkartons, Einstreu oder tierische Schädlinge sowie durch Ausscheidungen übertragen werden. „Die Aufstallung stellt natürlich eine Belastung für die Tiere da, aber alle Halter sollten im eigenen Interesse jegliches Risiko minimieren“, betont Altfeld. Dazu gehört auch, dass auch Transporte von Tieren und Eiern auf ein Minimum beschränkt werden sollten. Alle Händler sind durch den Kreis aufgerufen, äußerst vorsichtig zu sein und alle Sicherheitsmaßnahmen und die Dokumentationspflichten strikt einzuhalten. „Alle können durch ihre Kooperation und vorbeugende Maßnahmen dazu beitragen, die weitere Verbreitung des Virus einzudämmen. Sonst drohen wieder weitere Sperrmaßnahmen und erheblicher wirtschaftliche Schäden für die Landwirtschaft“, so Altfeld.

Das Kreisveterinäramt bittet weiterhin darum, den Fund von verendeten größeren Wildvögeln, Greifvögeln, Rabenvögeln und wildem Wassergeflügel zu melden, damit die Tiere abgeholt und untersucht werden können. Gemeldet werden sollten keine kleineren Vögel wie Amseln oder Spatzen. Tote Wildvögel sollten nicht berührt oder transportiert werden, um eine mögliche Verbreitung des Erregers der Geflügelpest zu verhindern. Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen ist zu erreichen unter 05251 308-3952 oder -3953 sowie per Mail unter veterinaeramt@kreis-paderborn.de . An den Wochenenden ist ein Kontakt über die Kreisleitstelle in Büren-Ahden möglich unter 02955 7676-0.

Der Kreis informiert auf einer Sonderseite zur Geflügelpest unter kreis-paderborn.de/gefluegelpest. Hier finden Tierhalter unter anderem das Formular zur Anmeldung von Tieren zur Tierseuchenkasse sowie Informationen zu Schutzmaßnahmen.

 
 
 

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