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07. Februar 2022

Neu: Enge Kontaktpersonen, die nicht im Haushalt eines Infizierten leben,

können online unter kreis-paderborn.de einen Quarantänebescheid anfordern

Die aktuell geltenden Isolierungs- und Quarantäneregeln führen derzeit zu zahlreichen Nachfragen im Paderborner Kreisgesundheitsamt. So richtig angekommen ist noch nicht der Systemwechsel „weg von der behördlichen Anordnung hin zur Eigenverantwortung“: Infizierte und alle, die mit ihnen in einem Haushalt leben, müssen sich selbst, ohne behördliche Anordnung, in Isolierung bzw. Quarantäne begeben, also sich eigenständig absondern. Es sei denn, die Kontaktpersonen verfügen über einen ausreichenden Impf- und Genesenenstatus. Personen mit Corona-Symptomen, (insbesondere Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust) sollten sich telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung setzten. Außerhalb der Öffnungszeiten der Praxen erreicht man eine Ärztin bzw. einen Arzt über den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung unter der 116117.

Wann genau stellt denn nun das Kreisgesundheitsamt einen Quarantänebescheid für Kontaktpersonen aus? Alle engen Kontaktpersonen, die nicht im Haushalt eines Infizierten leben, können sich selbst beim Paderborner Gesundheitsamt melden und online unter www.kreis-paderborn.de/quarantaene einen Quarantänebescheid anfordern. Die Menüführung ist so gewählt, dass das System anhand der dort gemachten Angaben bereits erkennt, wenn jemand nicht zum Kreis der engen Kontaktpersonen im Sinne der Robert Koch-Richtlinien zählt, weil entweder alle Schutzvorkehrungen eingehalten wurden oder der Impf- und Genesenstatus ausreichend ist.

Das Infotelefon des Paderborner Kreisgesundheitsamtes ist montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr, samstags von 12 bis 16 Uhr durchgehend unter der Tel. 05251 308-3333 zu erreichen. Vor allem zu Stoßzeiten, beispielsweise Montagmorgen 9 Uhr, muss mit Wartezeiten gerechnet werden, die vermieden werden können, wenn Anrufende es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal versuchen, zum Beispiel im Nachmittagsbereich oder an Samstagen. Aktuell erreichen das Paderborner Kreisgesundheitsamt rund 1600 Anrufe pro Tag.

Viele Fragen zu den aktuellen Quarantäne- und Isolationsregeln, zu Impfungen gegen das Coronavirus, zu den aktuell geltenden Maßnahmen nach der Coronaschutzveordnung sowie zu den Testmöglichkeiten im Kreisgebiet werden bereits online auf den fortlaufend aktualisierten Internetseiten des Kreises Paderborn unter www.kreis-paderborn.de beantwortet: Farblich gekennzeichnete Themenfelder führen mit einem Klick zu den gewünschten Informationen.

 
 
 

Kontakt

Frau PitzStabsstelle Interne Kommunikation

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Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

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Telefax: 05251 308 - 8888
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