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02. April 2021

Neuer Fall von Geflügelpest in Delbrück-Hagen

Rund 30.000 Masthähnchen mussten am Freitag, 02.04., getötet werden

In einem Geflügelbetrieb in Delbrück-Hagen ist die hoch ansteckende Geflügelpest (Aviäre Influenza vom Typ H 5, Subtyp H 5N8) ausgebrochen. Dies bestätigte am heutigen Karfreitag, 2. April, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI). Knapp 30.000 Masthähnchen mussten heute in dem betroffenen Betrieb getötet werden. „Der neue Ausbruchsbetrieb befindet sich am Rande des jetzigen Sperrbezirkes, der am März nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb in Delbrück-Westenholz verhängt wurde“, erklärt Dr. Elisabeth Altfeld, Leiterin des Veterinäramtes. Dadurch verändert sich die Festlegung des Sperrbezirkes und Beobachtungsgebietes. Eine Aufstallpflicht bleibt weiterhin für den gesamten Kreis bestehen.

Beide Zonen – Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet – verschieben sich etwas Richtung Delbrück, die überwiegende Anzahl der darin liegenden Geflügelbetriebe unterliegt schon jetzt den besonderen Auflagen nach der Geflügelpestverordnung. Einige Geflügelhaltungen, die bisher im Beobachtungsgebiet lagen, liegen nun im Sperrbezirk und müssen strengere Auflagen beachten. Etwa 100 zusätzliche Geflügelhaltungen, die bisher in keiner der beiden Zonen lagen, sind nun erstmal von weiteren Auflagen nach der Geflügelpestverordnung betroffen.

Übersichtskarte beide Zonen
Übersicht Sperrbezirk und Beobachtungszone beider Ausbrüche in Delbrück

Im Sperrbezirk auf dem Gebiet des Kreises Paderborn sind rund 163 Geflügelhaltungen, von denen 21 mehr als 10.000 Tiere, 15 zwischen 1000 und unter 10.000, 17 zwischen 100 und unter 1000 sowie 110 unter 1000 Tieren halten. Insgesamt befinden sich in den Betrieben im Sperrbezirk rund 833.519 Stück Geflügel.

Im Beobachtungsgebiet sind 480 Geflügelbetriebe registriert, von denen 32 mehr als 10.000 Tiere, 33 zwischen 1000 und unter 1.000 Tieren, 36 zwischen 100 und 1.000 und 379 unter 100 Tieren halten. Insgesamt befinden sich im Beobachtungsgebiet rund 1.0409.851 Millionen Stück Geflügel.

Das Virus wird durch direkten Tierkontakt, aber auch über die Luft übertragen, sodass sich eine Infektion rasch ausbreiten kann. Die Seuche kann ebenfalls durch indirekten Kontakt über Personen, andere gehaltene Säugetiere, Fahrzeuge, Transportbehälter, Verpackungsmaterial, Eierkartons, Einstreu oder tierischen Schädlingen, aber auch durch Virus ausscheidende Wildvögel übertragen werden.

Die Tiere im Seuchenbestand müssen nach der Geflügelpestverordnung bereits bei einem deutlichen klinischen Verdacht getötet werden. Zum Einsatz kommt die in solchen Fällen übliche Methode der Begasung mit Kohlendioxid. Danach werden die Ställe gereinigt und desinfiziert. Der betroffene Landwirt erhält eine Entschädigung aus der Tierseuchenkasse.


Geflügelpest in Delbrück-Westenholz

Am 21. März wurde der amtliche Verdacht eines Ausbruchs in einer Geflügelhaltung in Delbrück-Westenholz festgestellt. 30.000 Junghennen der betroffenen Haltung mussten getötet werden. Einen Tag später mussten weitere 100.000 Junghennen getötet werden, da enger Kontakt mit dem Ausbruchsbestand in Delbrück-Westenholz bestanden hatte.

Was ist zu tun bei einem Verdacht auf Geflügelpest?
Bei Verdacht auf Geflügelpest sollte umgehend das Veterinäramt unter der 05251 308-3939, erreichbar Mo – Fr von 9 bis 16 Uhr außer Ostermontag, kontaktiert werden. Außerhalb der Servicezeiten des Infotelefons können die Veterinäre über die Kreisleitstelle unter der 02955–76760 erreicht werden.
Werden außerhalb von Haltungen tote Wildvögel gefunden, könnte dies ein Indiz dafür sein, dass sich unter der wilden Population der Virus verbreitet. „Deswegen bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger große tote Wildvögel zu melden wie wildes Wassergeflügel, Greifvögel, Störche oder Kraniche. Bitte fassen Sie die Tiere nicht selbst an, um eine unbeabsichtigte Weiterverbreitung des Virus zu vermeiden“, betont Altfeld. Totfunde können über das Info-Telefon Geflügelpest gemeldet werden oder per Mail unter veterinaeramt@kreis-paderborn.de.

 
 
 

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