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25. April 2022

Wohnraumförderung: Land NRW gewährt zinsgünstige Darlehen

Kreisbauamt informiert über Fördermöglichkeiten

Kreishaus 
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Kreis Paderborn (krpb). Für Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem dazugehörigen Grundstück hat das Land NRW auch in diesem Jahr ein attraktives Förderangebot geschaffen. Wer also seinen Wohnraum barrierefrei gestalten und somit an die Erfordernisse des demografischen Wandels anpassen, die Energieeffizienz seines Hauses erhöhen, bestehenden Wohnraum erweitern oder besser vor Einbrechern schützen möchte, hat die Chance auf staatliche Unterstützung. Im vergangenen Jahr flossen aus diesem Programm rund 120.000 Euro Fördergelder in den Kreis Paderborn.

Welche Modernisierungsmaßnahmen werden wie gefördert?

Das Land NRW unterstützt die unterschiedlichen Bauvorhaben mit einem Darlehen bis zu 100 % der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten, höchstens jedoch mit 150.000 € je Wohnung oder Eigenheim. Auf Antrag kann auf dieses Förderdarlehen ein anteiliger Tilgungsnachlass i.H.v. 25 % gewährt werden. Das hieße: im Einzelfall also ein Schuldenerlass von über 37.000 €.
Wird nach durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen ein überdurchschnittlicher energetischer Standard erreicht oder die Wärmedämmung ausschließlich mit ökologischen Dämmstoffen ausgeführt, erhöht sich der Tilgungsnachlass jeweils zusätzlich um 5 %. Es sind somit 35 % Tilgungsnachlass möglich.

Plant ein Hauseigentümer, seinen Wohnraum für den individuellen Bedarf von schwerbehinderten oder pflegebedürftige Personen barrierefrei zu gestalten, wird dieses Vorhaben seitens des Landes besonders unterstützt. Gewährt wird ein erhöhter Tilgungsnachlass von 50 %.

Die Förderdarlehen sind mit 2 % zu tilgen und ab dem 16. Jahr jährlich mit 0,5 % zu verzinsen. Dazu kommt ein Verwaltungskostenbeitrag von jährlich 0,5 %. Diese Konditionen gelten für die Zeit der Zinsbindung - wahlweise für 20 oder 25 Jahre.

Bei der Modernisierung von Mietwohnungen nach den vorgenannten Förderkonditionen gelten für den Zeitraum der Zinsbindung sogenannte Mietpreis- und Belegungsbindungen. Dies bedeutet, dass je nach Kommune im Kreis Paderborn nach Fertigstellung der geförderten Maßnahmen nur eine monatliche Kaltmiete von maximal 5,90 € bis 6,40 €/m² erhoben werden darf. Möglich ist, die Kaltmiete jährlich um 1,5 % der vorherigen Ausgangsmiete anzuheben.
Die geförderten Wohnungen dürfen bei Neuvermietung nur an Personen mit gültigem Wohnberechtigungsschein vergeben werden. Diesen erhält ein 4-Personen-Haushalt mit 2 Kindern z.B. dann, wenn sein Bruttojahreseinkommen den Betrag von ca. 59.500 Euro nicht überschreitet. Für ein Rentnerehepaar liegt die Grenze bei einer Jahresbruttorente von ca. 31.500 €.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme zinsgünstiger Darlehen ist, dass das Haushaltseinkommen bestimmte Einkommensgrenzen, die individuell ermittelt werden, nicht übersteigt.

Weitere Details und Voraussetzungen erhalten Sie beim Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn, Aldegreverstr. 10 – 14. Es berät nach vorheriger Terminabsprache und unter Einhaltung der aktuell gültigen Corona-Vorgaben für das Paderborner Kreishaus persönlich oder telefonisch unter Telefon 05251 308-6322 oder 05251 308-6323 bzw. E-Mail robrechth@kreis-paderborn.de.


 
 
 

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