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23. Juni 2020

In den eigenen vier Wänden wohnen

Mit der Wohnraumförderung des Landes NRW zum Eigenheim

Symbolbild 
© diego1012 / Fotolia

In den eigenen vier Wänden wohnen: Das ist ein Traum, den sich viele Menschen erfüllen wollen und auch können: Das Land NRW fördert auch in diesem Jahr bezahlbares Eigentum. Für den Bau oder Kauf von neuen oder gebrauchten Immobilien zur Selbstnutzung können zinsgünstige Darlehen beantragt werden. Das Förderangebot richtet sich an Haushalte mit mindestens einem Kind oder einem schwerbehinderten Haushaltsmitglied. Das Haushaltseinkommen darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigen. Förderberechtigt ist z. B. ein 4-Personen-Haushalt (mit zwei Kindern) dann, wenn sein Bruttojahresarbeitseinkommen die Grenze von 54.600 Euro nicht überschreitet.

Ob ein Haus nun neu gebaut oder eine bestehende Immobilie gekauft wird: „Selbstverständlich kann in allen Kommunen des Kreises Paderborn die Förderung für den Neubau und Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Anspruch genommen werden“, betont Hubert Robrecht vom Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn. Die Höhe des zinsgünstigen Darlehens richtet sich nach einer regional gestaffelten Grundpauschale und einer Familienkomponente. Diese werden, unabhängig davon, ob es sich um einen Neubau oder einen Erwerb handelt, zwischen 66.900 und 100.300 Euro gewährt.

Die Landesregierung möchte insbesondere auch junge Familien mit Kindern im unteren Einkommensbereich die eigene Immobilie ermöglichen. Zusätzlich zu den Grundpauschalen ist deshalb auch ein Familienbonus von 17.000 Euro je Kind oder einem schwerbehinderten Haushaltsmitglied möglich. Wer mit Holz baut oder grundstücksbezogen höhere Kosten aufwenden muss (z. B. für Gründungsmaßnahmen bei Hanglage, Abbruch von vorhandenen Gebäuden), kann zusätzliche Fördermittel erhalten.
Auf die Förderdarlehen wird ein anteiliger Tilgungsnachlass in Höhe von 7,5 % des bewilligten Darlehens gewährt. Dieser kann im Einzelfall über 10.000 Euro betragen.

Die Förderdarlehen sind mit jährlich 0,5 % zu verzinsen und mit 1 % (bei Neubau) bzw. 2 % (bei Erwerb) zu tilgen. Dazu kommt ein Verwaltungskostenbeitrag von jährlich 0,5 % jährlich. Diese Konditionen gelten zunächst für 25 Jahre und geben damit Planungssicherheit.

Im vergangenen Jahr flossen im Kreis Paderborn 4,85 Millionen Euro in Form von zinsgünstigen Darlehen in den Neubau und Erwerb von 40 Eigenheimen.

Das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn, Aldegreverstraße 10 – 14, berät gerne (zunächst) telefonisch unter der 05251 308 6322 oder 05251 308 6323

 
 
 

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