26. Februar 2021
Personen, die in stationären Pflegeeinrichtungen tätig sind, sowie erweiterte Gruppe von Krankenhaus-Beschäftigen erhalten Termin beim Kreisgesundheitsamt
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat den Kreis der Impfberechtigten um zwei Personengruppen erweitert. Ab sofort dürfen sich auch Personen gegen den Coronavirus SARS-CoV-2 impfen lassen, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig sind und zu den folgenden Berufsgruppen gehören:
- Betreuungsrichterinnen und Betreuungsrichter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger
- Prüf- und Begutachtungskräfte insbesondere der Medizinischen Dienste
- Beschäftigte von Hilfsmittel-/ Homecare-Diensten und Sanitätshäusern
- Fußpflegerinnen und Fußpfleger
- Frisörinnen und Frisöre
- Seelsorgerinnen und Seelsorger
- Heilmittelerbringer
Des Weiteren dürfen sich ebenfalls impfen lassen:
- Medizinprodukteberaterinnen und -berater bei Operationsbegleitung in Krankenhäusern und bei ambulanten Operationen
- Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- und Prüftätigkeiten ausüben, insbesondere der Medizinischen Dienste
- Mitarbeitende der ambulanten Spezialpflege, zum Beispiel der Stoma- und Wunderversorgung, sofern sie patientennah erbracht wird
- Heilmittelerbringer in der aufsuchenden ambulanten häuslichen Pflege
Die Personen können – sofern sie nicht einen Impftermin über ihren Arbeitgeber bekommen –, sich über ein Online-Formular beim Kreisgesundheitsamt melden. Sie bekommen dann einen Link zur Terminvereinbarung per E-Mail geschickt. Die Impfwilligen müssen nachweisen, dass sie zur Gruppe der Impfberechtigten zählen. Dies geschieht über ein Formular, dass die Personen bei der Terminvereinbarung erhalten. Dieses ist von den Impfberechtigten auszufüllen und im Falle der Personengruppe 1 von den vollstationären Pflegeeinrichtungen zu unterschreiben, in denen der Impfwillige regelmäßig tätig ist. Im Falle der zweiten Gruppe unterschreibt der Arbeitgeber die Bescheinigung. „Wir werden diese Bescheinigungen beim Termin im Impfzentrum prüfen. Sollte sich herausstellen, dass die Person nicht zur Impfung berechtigt ist, wird sie abgewiesen“, betont Dr. Constanze Kuhnert, Leiterin des Kreisgesundheitsamtes.
Parallel zur Impfung der Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit zu den Impfberechtigten zählen, werden im Impfzentrum weiterhin Über-80-Jährige mit BioNTech geimpft. Seniorinnen und Senioren über 80 Jahre müssen weiterhin Termine bei der Kassenärztlichen Vereinigung unter 0800116117 02 oder online unter www.impfterminservice.de buchen.
Wie berichtet, stehen im Kreis Paderborn ab kommende Woche 1.700 Dosen des Impfstoffes BioNTech zur Verfügung.
„Sobald wir mehr Impfstoffe erhalten, werden weitere Termine für Über-80-Jährige freigeschaltet.“, erklärt Dr. Gregor Haunerland, Ärztlicher Leiter des Impfzentrums Salzkotten.
Alle genannten Personengruppe gehören laut Impfstrategie des Bundes zur Priorisierungsgruppe 1. Personen aus der Priorisierungsgruppe 2 dürfen aktuell noch nicht geimpft werden. Lehrerinnen und Lehrer sowie Personal von Kindertagesstätten gehören nach den aktuellen Erlassen des Landes NRW NICHT zur Priorisierungsgruppe 1.
„Wir dürfen daher noch keine Impftermine an Lehrer und Erzieher vergeben. Sobald das Land die Erlasslage ändert, werden wir darüber informieren“, versprechen Kuhnert und Haunerland.
Informationen hierzu finden Sie auf unseren Impfsonderseiten: www.kreis-paderborn.de/impfen.
Kreis Paderborn
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