Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

13. Juli 2017

Abschiebungen konsequenter umsetzen: „Flughafen Paderborn-Lippstadt für Rückführungen nutzen“

Landräte aus OWL und Oberbürgermeister der Stadt Bielefeld schreiben an den Landesinnenminister

Logos der Stadt Bielefeld und der Kreise Güersloh, Höxter, Herford, Hochsauerlandkreis, Lippe, Paderborn und Soest 
Logos der Stadt Bielefeld und der Kreise Güersloh, Höxter, Herford, Hochsauerlandkreis, Lippe, Paderborn und Soest

In Büren-Stöckerbusch befindet sich die landesweit einzige Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige, die im Juni noch einmal auf 140 Plätze aufgestockt wurde. „Wir haben einen gut ausgebauten Flughafen gleich nebenan. Was liegt da näher, als ihn für Rückführungen zu benutzen“, sagt der Sprecher für die Landräte in OWL, Paderborns Landrat Manfred Müller. Die Landräte der Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Hochsauerlandkreis, Lippe, Paderborn und Soest und der Oberbürgermeister der Stadt Bielefeld schlagen genau das dem Landesinnenminister NRW in einem gemeinsam unterzeichneten Schreiben vor. Die Zahl der freiwilligen Ausreisen würde in Zukunft stark rückläufig sein, die personal-intensiven Abschiebungen hingegen würden zunehmen. Insofern dränge es sich geradezu auf, zur Vermeidung zeitintensiver Rückführungen über Frankfurt und Düsseldorf den ostwestfälischen Flughafen einzusetzen. Auch die häufig kritisierten Abholungen in den Nachtstunden würden wegen der räumlichen Nähe entfallen.

Bereits jetzt arbeiteten die kommunalen Ausländerbehörden und die zentrale Ausländerbehörde in Bielefeld eng zusammen, heißt es im Schreiben. Das habe letztlich auch Auswirkungen auf die Zahl der bisherigen Rückführungen in NRW gehabt. So liege NRW im Ländervergleich an erster Stelle bei den freiwilligen Ausreisen. Mit bislang 2.099 Abschiebungen in NRW (Stand 27. Juni 2017) liege NRW im Ländervergleich ebenfalls vorn. Doch nun müssten die zwangsweisen Rückführungen konsequent durchgeführt werden. Dazu habe es auf Einladung des Deutschen Landkreistages in Berlin einen Austausch mit dem Bundesinnenministerium gegeben zur „Optimierung des Rückkehrmanagements“.

Der Bundesinnenminister hatte bei diesem Treffen betont, „dass zum Grundrecht auf Asyl die zwei sprichwörtlichen Seiten gehörten: konsequenter Schutz dort, wo er erforderlich ist. Und ebenso konsequente Rückführung derjenigen, denen unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Bleiberecht zusteht“ (Quelle: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Reden/DE/2017/06/optimierung-des-rueckkehrmanagements.html).

Der Flughafen Paderborn/Lippstadt sei bereit, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Die Landräte und der Oberbürgermeister können das auch deshalb zusichern, weil sie allesamt Gesellschafter sind und den Flughafen „unterhalten und finanzieren“.

Insgesamt komme dem Rückkehrmanagement eine besondere Bedeutung zu, heißt es im Schreiben weiter. Das belegen auch die Zahlen im Vergleichszeitraum Januar bis April 2017: In Bielefeld betrug die Zahl der vollziehbar Ausreisepflichtigen 630, zurückgeführt wurden 18. Im Kreis Gütersloh wurden von 677 Ausreisepflichtigen 40, im Kreis Herford von 453 Ausreisepflichtigen 12, im Kreis Höxter von 346 Ausreisepflichtigen 20, im Hochsauerlandkreis von 347 Ausreisepflichtigen 46, im Kreis Lippe vom 664 Ausreisepflichtigen 67, im Kreis Paderborn von 563 Ausreisepflichtigen 44 und im Kreis Soest von 497 Ausreisepflichtigen 55 zurückgeführt. Im Schnitt entspricht das einer Rückführungsquote von rund 5,8 Prozent.

Bei der Durchführung von Abschiebungen insbesondere auf dem Luftweg wirkt teilweise auch die Bundespolizei mit. Der Oberbürgermeister und die Landräte bitten deshalb abschließend den Landesinnenminister, in dieser Frage das Bundesinnenministerium zu kontaktieren.

Hintergrund:
Wer nicht Deutscher oder anderer EU-Bürger oder enger Familienangehöriger ist (den EU-Bürgern hier gleichgestellt sind isländische, liechtensteinische, norwegische und Schweizer Staatsbürger), benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis, um sich in Deutschland aufhalten zu dürfen (für Kurzaufenthalte gelten für einige Staatsangehörige Ausnahmen). Wer diese Erlaubnis nicht hat, oder wessen Erlaubnis abgelaufen ist, muss Deutschland verlassen. Diese Verpflichtung nennt man Ausreisepflicht. Wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist, bedeutet dies, dass die zuständigen Behörden sie per Abschiebung durchsetzen können - also die betreffende Person zum Beispiel mit dem Flugzeug in ihr Heimatland bringen können. Zuvor setzen sie Ausländerbehörden jedoch auf die freiwillige Rückkehr und Beratung. Dabei werden auch finanzielle Hilfen aufgezeigt. Erst wenn die Betroffenen keinerlei Einsicht zeigen, wird die Abschiebung eingeleitet.

Der Kreis Paderborn informiert im Anhang des Handlungskonzeptes Integration auf seinen Internetseiten fortlaufend über Entwicklungen anhand belastbarer Daten und aufbereiteter Diagramme. Aufgeschlüsselt nach Kommunen sind dort beispielsweise die Anzahl der Flüchtlinge mit und ohne Bleibeperspektive, Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt, Anzahl der Ausreisepflichtigen und Abschiebungen dargestellt. Die Zahlen werden regelmäßig aktualisiert. Derzeit leben im Kreis Paderborn (ohne Stadt Paderborn) 328 Menschen, die ausreisepflichtig sind (Stand 30. Juni 2016). Im Zeitraum Januar bis Juni 2017 wurden 35 Personen (Kreis ohne Stadt Paderborn) abgeschoben. Im gesamten Jahr 2016 waren es 79.

Diese Daten bilden die Grundlage für Aktivitäten des Integration Point, der Städte und Gemeinden, des Bildungs- und Integrationszentrums, der Sprachkursanbieter und vieler anderer Institutionen.

Weitere Infos finden Sie hier.

 
 
 

Kontakt

 
 
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“