11. Juli 2019

Dritter Fall von Amerikanischer Faulbrut bei Bienen in Paderborn

Tierseuche ist nicht auf Menschen übertragbar, Honig kann bedenkenlos verzehrt werden

Amerikanische Faulbrut in Padeborn ausgebrochen 
Dritter Fall: Die Tierseuche Amerikanische Faulbrut ist in Paderborn ausgebrochen. Der Sperrbezirk musste erneut erweitert werden (s. blaue Umrandung). Bildnachweis: Katasteramt des Kreises Paderborn

Keine guten Nachrichten für Imker: Die Amerikanische Faulbrut (AFB) ist in einem dritten Bienenbestand in Paderborn ausgebrochen. Bereits am 7. Juni und 24. Juni waren zwei Fälle der AFB im Labor bestätigt worden. Seitdem laufen die Untersuchungen im Sperrbezirk, in dem bislang 18 Imker überprüft wurden. Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen hat den Sperrbezirk ausgeweitet. In dem neuen Sperrbezirk befinden sich neun weitere Imker, deren Bienenvölker nun überprüft werden müssen.

Bei der AFB handelt es sich um eine bakterielle Infektion, die ausschließlich die Brut der Honigbiene befällt. Für den Menschen besteht keine Gefahr. „Auch der Honig kann bedenkenlos verzehrt werden“, betont Kreisveterinärin Dr. Marlies Bölling. Das Amt für Verbraucherschutz- und Veterinärwesen des Kreises Paderborn hat den Sperrbezirk rund um den dritten Ausbruchsort angepasst, um eine weitere Verbreitung der Bienenseuche zu verhindern. Der neu betroffene Imker besitzt insgesamt zwei Bienenvölker. Ein Bienenvolk muss getötet werden. Ein weiteres kann durch das Kunstschwarmverfahren gerettet werden.

Seit Juni laufen die Untersuchungen im Sperrbezirk, der jetzt zum dritten Mal ausgeweitet werden musste. Besonders bitter: Die Untersuchungen waren nahezu abgeschlossen, nur wenige Ergebnisse fehlten. Bei jenen sechs Imkereien, in deren Futterkranzproben der Erreger der AFB im Labor nachgewiesen wurde, wird jetzt vorsorglich das Kunstschwarmverfahren angeordnet.

Bei dem Verfahren müssen die Bienen erst einmal umziehen und bekommen dann ein neues Zuhause: Zunächst werden Brut- und Futterwaben herausgenommen. Die Bienen werden von den Waben in eine so genannte Beute, also einen leeren Bienenkasten, abgeschüttelt bzw. sorgfältig abgefegt. Der mit dem Erreger der AFB kontaminierte Bienenstock sowie die für das Kunstschwarmverfahren verwendeten Gerätschaften werden sorgfältig gereinigt und desinfiziert. Die Rähmchen der Waben müssen vernichtet werden. Auf die neue Behausung kommt dann ein Absperrgitter, damit sich der Schwarm festsetzen kann. „Die Bienen lässt man drei Tage ohne Zufütterung fliegen, damit der Darminhalt mit den Sporen sicher ausgeschieden werden kann“, erläutert Bölling. Danach können die Bienen in ihr frisch saniertes Zuhause zurückkehren.

Die AFB ist eine anzeigenpflichtige Tierseuche. Nur die Sporen des Bakteriums sind infektiös und bleiben dies über Jahrzehnte, da sie äußerst widerstandsfähig sind Die Bekämpfungsmaßnahmen sind in der Bienenseuchen-Verordnung festgelegt. Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen hat alle Schutzmaßnahmen in Form einer Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht, die am morgigen Freitag, 12. Juli, in Kraft tritt.

Die drei betroffenen Imker werden entschädigt. Deshalb sollten alle Imker, auch Hobbyimker, sofern noch nicht geschehen, ihre Bestände umgehend, spätestens bis zum 26. Juli, beim Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn anzeigen. Die Kontaktdaten lauten: Amt für Verbraucherschutz- und Veterinärwesen, Aldegreverstraße 10 – 14, 33102 Paderborn, Tel. 05251 308-3952, Fax 05251 308-3999, E-Mail: veterinaeramt@kreis-paderborn.de melden. Genannt werden sollten Name, Anschrift, Telefonnummer sowie Standort und Anzahl der Bienenvölker.

„Innerhalb des Sperrbezirks müssen alle Bienenvölker und Bienenstände unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersucht werden“, heißt es in der Tierseuchenverfügung. Diese Untersuchungen sind frühestens zwei Monate, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Umgekehrt dürfen Bienenvölker oder Bienen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.

Zuletzt war die Bienenseuche im Mai 2018 in Borchen-Etteln und Juni 2018 in Schloß Neuhaus festgestellt worden. In Borchen-Etteln musste das Bienenvolk komplett getötet werden. In Schloß Neuhaus konnte der Bienenbestand mit Hilfe des Kunstschwarmverfahrens gerettet werden. Dabei wird das gesamte Wabenmaterial vernichtet. Die Bienen werden in neue oder desinfizierte Beuten eingesetzt. Dieses Verfahren ist nur dann möglich, wenn das Bienenvolk noch stark genug ist.

Im gesamten Kreisgebiet sind 508 Imker mit Bienenbeständen registriert.

 
 
 

Amerikanische Faulbrut

Welche Tiere sind bedroht?

Der Erreger der Amerikanischen Faulbrut (AFB) ist das sporenbildende Bakterium Paenibacillus larvae. Nur die Sporen sind infektiös und bleiben dies über Jahrzehnte, da sie äußerst widerstandsfähig sind. Die bakterielle Erkrankung konnte bisher ausschließlich in Honigbienen nachgewiesen werden. Für ausgewachsene Bienen ist sie ungefährlich, vernichtet aber die Bienenbrut. Daher gehört sie zu den anzeigepflichtigen Tierkrankheiten.

  • Was sind die Symptome der Amerikanischen Faulbrut?

Je nach Typ des Erregers werden die Larven mehrheitlich vor oder nach der Verdeckelung der Brutzellen getötet. Sterben die Larven nach der Verdeckelung, sind die Deckel oft eingesunken. Die Larven verwandeln sich in eine breiige, klebrige Masse, die in der Regel deutlich Fäden zieht (positive Streichholzprobe). Weiteres Symptom ist ein fauliger Geruch. Bei diesen Anzeichen sollten sich Imker umgehend mit dem Kreisveterinäramt in Verbindung setzen!

  • Was bedeutet der Sperrbezirk für den Imker?

Es dürfen keine Bienenvölker in oder aus dem Sperrbezirk gebracht werden.

  • Wie groß ist der Sperrbezirk?

In § 10 der Bienenseuchen-Verordnung heißt es dazu:
(1) Ist die Amerikanische Faulbrut in einem Bienenstand amtlich festgestellt, erklärt die zuständige Behörde das Gebiet in einem Umkreis von mindestens einem Kilometer um den Bienenstand zum Sperrbezirk.

Da die Amerikanische Faulbrut (AFB) im Wesentlichen durch Räuberei verbreitet wird und diese überwiegend im näheren Umkreis stattfindet, kann der Sperrbezirk in den meisten Fällen zunächst auf einen Kilometer begrenzt werden.

Räuberei heißt, dass starke Völker zum Flugloch hereindrängen bei schwächeren Völkern, die ihren Eingang nicht erfolgreich verteidigen können. Die Sammelbienen holen dabei den Nektar und den Honig direkt aus den Waben ihrer Nachbarvölker. Der Grund: Für die Bienen ist es einfacher, den Nachbarn auszurauben als in der Natur den Nektar zu sammeln. Genau dabei können natürlich auch Krankheiten wie die AFB übertragen werden.
Bei weiteren Ausbrüchen im Sperrbezirk kann dieser ausgedehnt werden. Ziel ist es, die AFB schnellstmöglich und effektiv zu bekämpfen.

  • Welche Untersuchungen werden im Sperrbezirk vorgenommen und wer zahlt das?

Die im betroffenen Sperrbezirk gelegenen Bienenvölker werden durch Bienensachverständige im amtlichen Auftrag überprüft. Die Kosten werden im Rahmen der Beihilfe von der Tierseuchenkasse (TSK) übernommen.

Deshalb sollten alle Imker – auch Hobbyimker, sofern noch nicht geschehen, Ihre Bestände umgehend beim Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn anzeigen.

Zusätzliche Untersuchungen außerhalb des Sperrbezirks auf Wunsch des Imkers müssen selbst finanziert werden. Andererseits werden regelmäßig Monitoring Untersuchungen (Untersuchung von Futterkranzproben auf AFB) durchgeführt, diese Untersuchungen werden über den Kreisimkerverein organisiert. Diese sind dann kostenfrei für den Imker (Leistung der TSK-Beihilfe).

  • Wann braucht man eine amtsärztliche Gesundheitsbescheinigung?

Eine Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung braucht man immer dann, wenn Bienenvölker aus einem anderen Kreis eingeführt oder in einen anderen Kreis verbracht werden sollen.
Das Bienenvolk muss zuvor untersucht werden. Das geschieht

• entweder als klinische Untersuchung über das frei sein von Symptomen, die auf die AFB hinweisen oder
• durch die Entnahme einer Futterkranzprobe, die im Untersuchungsamt auf das Vorhandensein von Sporen der AFB untersucht werden

Diese Tätigkeiten werden von Bienensachverständigen (BSV) durchgeführt. Die Kosten trägt der Imker. Der BSV legt dem Amtstierarzt die Bescheinigung über die stattgefundene Untersuchung vor, der Amtstierarzt stellt die Gesundheitsbescheinigung aus.

Für das Verbringen eines Bienenvolkes innerhalb des Kreises ist keine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung erforderlich.

  • Steckbrief zur Amerikanischen Faulbrut

    Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Friedrich-Loeffler-Institu mit Sitz auf der Insel Riems, informiert in seinem Steckbrief über die Amerikanische Faulbrut, die auch als Bienenseuche bezeichnet wird.

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