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07. September 2022

Angepasste Impfstoffe in der Impfstelle des Kreises

Impfungen mit vorheriger Terminvereinbarung über die Kreis-Homepage www.kreis-paderborn.de/impfen

Impfungen mit neuen Impfstoffen sind ab dem 14. September im Impfzentrum möglich © myskin - adobe.stock.com 
Impfungen mit neuen Impfstoffen sind ab dem 14. September im Impfzentrum möglich © myskin - adobe.stock.com

In der Impfstelle des Kreises Paderborn in der Sälzerhalle in Salzkotten werden ab kommender Woche auch die angepassten Impfstoffe gegen des Coronavirus der Hersteller BioNTech und Moderna verimpft. Diese sind an die Omikron-Variante BA.1 angepasst.

Daraus ergeben sich einige Änderungen.

Impfungen sind nur noch mit Termin zu den aktuellen Öffnungszeiten

mittwochs und donnerstags von 10-16 Uhr, freitags von 12-18 Uhr möglich.

Dies gilt für die Erst-, Zweit- also auch für die Auffrischungsimpfungen („Boosterimpfungen“).

Im Laufe des Donnerstags, 8. September 2022, werden die ersten Termine freigeschaltet. Es folgen laufend weitere. „Wir sind jederzeit in der Lage die Kapazität in der Impfstelle auf die Nachfrage anzupassen und die Öffnungszeiten entsprechend zu verändern“, erklärt Landrat Christoph Rüther, der zugleich auf die Relevanz der Corona-Schutzimpfungen hinweist. Die angepassten Impfstoffe von BioNTech und Moderna sind nur für Auffrischungsimpfungen zugelassen. Entsprechend erfolgt die Grundimmunisierung weiterhin mit den bereits bekannten Impfstoffen.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat zudem mit der neusten Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung ihre Empfehlung zu den Impfabständen angepasst. Bei Personen mit einer Immunschwäche (Krebstherapie, Organ-/Stammzellentransplantation usw.) beträgt der Abstand zwischen der Grundimmunisierung und der ersten Auffrischungsimpfung sowie der Abstand zwischen der ersten und zweiten Auffrischungsimpfung jeweils drei Monate. Bei allen anderen Personen, dazu zählen auch Personen mit Grunderkrankungen wie COPD, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes usw., beträgt der empfohlene Zeitraum zwischen der Grundimmunisierung und der ersten Auffrischungsimpfung sechs Monate. Die zweite Auffrischungsimpfung soll ebenfalls mit einem Mindestabstand von sechs Monaten zur ersten Auffrischungsimpfung oder vorangegangener Infektion mit dem Coronavirus durchgeführt werden.

Die zweite Auffrischungsimpfung wird für folgende Personengruppen empfohlen: Personen mit Immundefizienz („Immunschwäche“) ab dem Alter von fünf Jahren, Bewohner in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Kontakt zu Patienten und Bewohnern, Personen im Alter ab 60 Jahren, Personen im Alter ab 5 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung.

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