05. Januar 2021

Bislang über 2000 Bewohnerinnen und Bewohner sowie Pflegekräfte in über 20 Einrichtungen geimpft

- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW stellt Öffnung der Impfzentren für Mitte Februar in Aussicht

Gesundheitsdezernent Michael Beninde 
Gesundheitsdezernent und Krisenstabsleiter Michael Beninde

Wann und wo genau bekomme ich einen Impftermin? Das ist die am häufigsten gestellte Frage, die derzeit das Paderborner Kreisgesundheitsamt erreicht. „Wir freuen uns sehr über die Impfbereitschaft und selbstverständlich würden wir am liebsten sofort unser betriebsbereites Impfzentrum in Salzkotten öffnen“, betont der Krisenstabsleiter des Kreises Paderborn, Michael Beninde. Doch noch gibt es nicht genügend Impfstoff. Derzeit wird im Kreis Paderborn ausschließlich in Alten- und Pflegeeinrichtungen geimpft, der Strategie des Landes folgend, zunächst jene zu schützen, die von einer COVID-19-Erkrankung bzw. aufgrund ihres Berufes von einer Ansteckung besonders bedroht sind.

„Uns ist es gelungen, innerhalb einer Woche über 2000 Bewohnerinnen und Bewohner sowie Pflegekräfte in über 20 Einrichtungen im Kreis Paderborn zu impfen“, betont Dr. Gregor Haunerland von der Kassenärztlichen Vereinigung, der zusammen mit Dr. Gerhard Marcus das Impfzentrum in Salzkotten medizinisch betreut und leitet.

Im Kreis Paderborn gibt es 42 vollstationäre Pflegeinrichtungen mit insgesamt rund 2.800 Bewohnerinnen und Bewohnern sowie 3000 Mitarbeitende. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS), Karl-Josef Laumann, hat am 4. Januar bekannt gegeben, dass die Impfungen für besonders gefährdetes Personal in Krankenhäusern ab dem 18. Januar beginnen und die Impfzentren im Februar 2021 öffnen werden. Deshalb können (auch) im Kreis Paderborn noch keine Impftermine angeboten werden. Auch eine Vorab-Registrierung ist nicht möglich, Stand 5. Januar.

 

Da der Impfstoff knapp ist, können nicht alle gleichzeitig geimpft werden. Nach der bundesweit geltenden Coronavirus-Impfverordnung sind deshalb Prioritäten gebildet worden. Zuerst geimpft werden Menschen, die

  • in Alten- und Pflegeeinrichtungen betreut werden
  • Beschäftigte der stationären Pflegeeinrichtungen, der ambulanten Pflegedienste, der medizinischen Einrichtungen mit hohem Infektionsrisiko (zum Beispiel Intensivstationen, Notaufnahmen, Onkologie, Transplantationsmedizin, Impfzentren und Rettungsdienste
  • sowie die über 80-Jährigen, die zu Hause leben.

Das MAGS hat angekündigt, dass dieser Personenkreis ein Schreiben des Ministers bekommt, wann und wie man Termine über die zentrale Telefonnummer 116117 vereinbaren kann. Dazu muss aber erst einmal ausreichend Impfstoff zur Verfügung stehen.

Wer die eigene Wohnung nicht verlassen kann, muss leider Geduld haben,

informiert das MAGS auf seinen Internetseiten (www.mags.nrw/coronavirus-impfablauf). Der derzeit zur Verfügung stehende Impfstoff sei ausgesprochen empfindlich, könne nicht von Haus zu Haus transportiert werden.

„Jede Ampulle des Impfstoffs beinhaltet Impfstoff für bis zu sechs Impfdosen, die einmal aufbereitet, sofort verabreicht werden müssen“, erläutert Krisenstabsleiter Michael Beninde. Mit mobilen Impfteams Menschen zu Hause aufsuchen „funktioniert mit diesem Impfstoff nicht“, bekräftigt der Krisenstabsleiter des Kreises Paderborn.Das MAGS betont, dass absehbar sei, dass im kommenden Jahr auch Impfstoffe zugelassen werden, die in den eigenen vier Wänden eingesetzt werden können. „Die Lage ändert sich ständig. Sobald wir Termine vergeben können, informieren wir die Bevölkerung selbstverständlich umgehend“, unterstreicht Beninde.

Auf den Besuch im Impfzentrum vorbereiten kann man sich jetzt schon. Mitzubringen sind dann

  • die Terminbestätigung,
  • der Impfpass,
  • medizinische Unterlagen (zum Beispiel Herzpass, Diabetikerausweis oder Medikamentliste, falls vorhanden) und
  • der Nachweis für die priorisierte Berechtigung zur Impfung. Dazu zählt beispielsweise auch der Personalausweis. Sollte der abgelaufen sein, macht das nichts für die Impfung. Nachgewiesen muss lediglich das Lebensalter.

In Ruhe anschauen kann man sich auch schon mal das Merkblatt zur Impfaufklärung und den Anamnese- und Einwilligungsbogen, der die medizinische Vorgeschichte abklärt. Beide Dokumente sind online eingestellt.

Zurzeit sind Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren von der Impfung ausgeschlossen, ebenso Schwangere und Mütter in Stillzeit.

  • Tabelle Impfpriorisierung

    Die Übersicht der auf Bundesebene festgelegten Reihenfolge bei der Corona-Schutzimpfung finden Sie hier.

Sie möchten wissen, ob Ihnen bereits ein Impfangebot gemacht werden kann?

Informationen hierzu finden Sie auf unseren Impfsonderseiten: www.kreis-paderborn.de/impfen.

 
 

Wenn Sie weitere Fragen haben,

wenden Sie sich bitte an das Infotelefon des Gesundheitsamtes,
 05251 308-3333,
erreichbar Mo-Fr von 9 bis 16 Uhr, Sa von 12 bis 16 Uhr.

 
 
 

Kontakt

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Tel. 05251 308-9800
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