30. August 2019

Informationen zur Windkraft

Landrat Manfred Müller informierte gemeinsam mit Martin Hübner, Technischer Dezernent des Kreises Paderborn, Klaus Kasmann, Umweltamtsleiter des Kreises Paderborn und Dr. Matthias Giesselmann, stellvertretender Leiter des Rechtsamtes des Kreises Paderborn, über die Verfahren zum Bau und Betrieb von Windkraftanlagen und beantwortete die Fragen der Bürgerinnen und Bürger.

Ausbau der Windkraft im Kreis Paderborn 
Windräder bei Paderborn

Windkraftanlagen sind nach § 35 Baugesetzbuch im Außenbereich grundsätzlich zulässig. Der Gesetzgeber hat bewusst die so genannte Privilegierung der Windenergie-Nutzung eingeführt, um den Ausbau der Windkraft bzw. der erneuerbaren Energien zu fördern. Städte und Gemeinden können durch die Ausweisung von so genannten Windkonzentrationszonen in ihren Flächennutzungsplänen den Bau solcher Windräder steuern. Der Kreis Paderborn ist als untere Immissionsschutzbehörde Genehmigungsbehörde für Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m. Für diese Anlagen wird ein Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz durchgeführt. Je nach Standort und Anzahl der beantragten Anlagen erfolgt eine Umweltverträglichkeitsprüfung unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden. Was erst einmal einfach klingt, führt in der Praxis häufig zu Problemen, wie zuletzt in Etteln.

Landrat Manfred Müller hatte am Montag, 9. September, um 19:30 Uhr zu einer Bürgerversammlung zum Thema „Genehmigungsverfahren zum Bau und Betrieb von Windkraftanlagen“ in die Gemeindehalle Etteln, Kirchstraße 31, eingeladen.

Die im Rahmen der Bürgerversammlung vorgestellten Zahlen, Daten und Fakten in Form einer Präsentation finden Sie hier.

 
 
 

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