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20. Mai 2020

Corona lockt Erholungssuchende in die Schutzgebiete

Umweltamt rät: Neue Ecken im Kreis entdecken

Ein Feldhase oberhalb des Almetals - Foto: © Susanne Pöhler, Kreis Paderborn, Umweltamt 
Ein Feldhase oberhalb des Almetals - Foto: © Susanne Pöhler, Kreis Paderborn, Umweltamt

Kontaktverbote, abgesagte Veranstaltungen und Urlaubsreisen, mehr Freizeit durch Kurzarbeit und natürlich das sonnige Wetter der letzten Wochen haben dazu geführt, dass immer mehr Paderborner in der heimatlichen Landschaft unterwegs sind. Zu Fuß, per Fahrrad und Inlineskates, aber auch motorisiert sind deutlich mehr Menschen in Wald und Flur unterwegs. So mancher, der regelmäßig „seinen“ Wanderparkplatz ansteuert, ist erstaunt, dass dort plötzlich etliche weitere Autos parken und die sonst so einsamen Pfade zahlreiche Besucher anlocken.

„Keine Frage, der Aufenthalt in der Natur tut einfach gut, ist gesund und lässt die Corona-Einschränkungen für eine gewisse Zeit vergessen“, sagt Susanne Pöhler vom Umweltamt des Kreises Paderborn. Gerade in den Schutzgebieten, Refugien für alle Arten von wildlebenden Tieren und Pflanzen, haben sie und ihre Mitarbeiter in den vergangenen Wochen ein erhöhtes Besucheraufkommen registriert. Die Expertin vom Kreisumweltamt mahnt daher alle Besucher in Schutzgebieten zu Rücksicht und umsichtigen Verhalten.

Es gilt:

  • Auf dem gut ausgebauten Wegenetz bleiben.
  • Hunde anleinen, um Brutvögel, Feldhasen und andere wildlebende Tiere nicht zu gefährden,
  • Abstand halten zu wildlebenden Tieren und
  • nicht auf freien Flächen picknicken.
  • „Keinesfalls darf ein Feuer entzündet werden. Trockene Pflanzenteile, wie Gräser, abgestorbene Äste oder Laub könnten sich leicht entzünden und Flächenbrände verursachen“, warnt Pöhler.

Die meisten Menschen in der Natur verhalten sich der Situation angepasst, jedoch sind auch regelmäßig Verstöße zu beobachten, insbesondere das motorisierte Fahren auf Freiflächen und im Wald, freilaufende Hunde und das Parken von Autos auf Wiesen und Feldern in Naturschutzgebieten sowie vermehrt zurückgelassene Abfälle. Das Umweltamt appelliert daher an alle Erholungssuchenden, sich in der noch mitten im Gang befindlichen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit der Wildtiere rücksichtvoll zu verhalten.

Einen Tipp hat die Umweltexpertin noch für alle Spaziergänger und Wanderbegeisterten:

„Legen Sie sich nicht auf ein Gebiet oder einen Wanderparkplatz fest. Sonst verpassen Sie die vielen schönen anderen Ecken, die unser Kreis zu bieten hat!“ Außerdem würde sich so die Zahl der Besucher auch gleichmäßiger auf die Landschaft verteilen. „Es gibt einige beliebte Gebiete wie die Moosheide oder das Steinhorster Becken. Da sind häufig Heerschaaren von Besuchern gleichzeitig unterwegs. Dabei könnte man in einem anderen schönen Gebiet die wunderbare Natur und Erholung in Ruhe genießen“, so Pöhler.

Die Auswahl an Erholungsgebieten im Paderborner Land ist groß: Dazu gehören u.a. auch 23 FFH-Gebiete, z.B. „Wälder bei Büren“ oder „Marschallshagen und Nonnenholz“ und vier Vogelschutzgebiete, z.B. das „Vogelschutzgebiet Egge“. Landschaft und Natur sind hier von Wegen aus für Erholungssuchende erlebbar. Dazu kommt ein sehr gutes Rad- und Wanderwegenetz, das insbesondere in den letzten Jahren vielfach qualitativ verbessert wurde bis hin zu den besonders ausgezeichneten Qualitätswanderwanderwegen, wie dem Altenbekener Viaduktwanderweg. Eine Karte aller Schutzgebiete findet sich im Online-Geoportal des Kreises Paderborn. Informationen zu Wanderwegen bietet unter anderem die Internetseite:

www.paderborner-land.de


„Tag des Natura 2000-Schutzgebietes“

Seit dem Jahr 2017 gibt es mit dem 21. Mai einen offiziellen „Tag des Natura 2000 Schutzgebietssystems“. Anlass war 2017 der 25. Geburtstag der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). In dieser Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (davon 92 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (davon 281 Tier- und Pflanzenarten in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichen Interesse aufgelistet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete ("Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung“) eingerichtet werden muss. Nach der Vogelschutzrichtlinie sind für 193 Arten (davon 110 in Deutschland vorkommend) sowie für weitere, regelmäßig auftretende Zugvogelarten besondere Schutzgebiete auszuweisen.

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