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07. Dezember 2017

Datenlage für Durchfahrtsverbot aus Lärmschutzgründen reicht nicht aus

Kein Fahrverbot für Motorradfahrer auf der L 755 zwischen Langeland und Altenbeken

Erst einmal kein Fahrverbot für Motorradfahrer auf der Landstraße 755 zwischen Langeland und Altenbeken: Die Bezirksregierung Detmold kommt in ihrer rechtlichen Einschätzung zum Ergebnis, dass ein Durchfahrtsverbot für Motorräder aus Lärmschutzgründen nicht die dafür erforderlichen straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Die Anordnung des Kreises Paderborn vom Oktober 2015 sei hinsichtlich ihrer rechtlichen Tragbarkeit auch weiterhin Zweifeln ausgesetzt. Unabhängig von dieser rechtlichen Einschätzung verkenne sie nicht, dass „Motorradlärm eine subjektiv besonders lästige und unangenehme Geräuschstruktur aufweist“, heißt es wörtlich im Schreiben der Bezirksregierung Detmold. „Wir haben die uns vorliegenden Beschwerden sehr ernst genommen, zwei Lärmmessungen durchgeführt und das gewünschte Gutachten beigebracht. Wenn die Datenlage ein Durchfahrtsverbot für Motorradfahrer an dieser Stelle nicht rechtfertigt, müssen wir davon Abstand nehmen“, erklärt Landrat Manfred Müller.

Die kurvenreiche und idyllisch gelegene Strecke ist seit Jahren Zankapfel zwischen Motorradfahrern (auch untereinander) und Anwohnern der Bollerbornstraße (Landesstraße L 755) am Ortsausgang von Altenbeken. Anlieger hatten sich wiederholt über Lärmbelästigungen, insbesondere an den Wochenenden und Feiertagen, beschwert. Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 70 km/h, Dialog-Displays, Polizeikontrollen und der Einbau von Bodenwellen zeigten nicht die gewünschte Wirkung. Im Oktober 2015 ordnete Landrat Manfred Müller deshalb zum Schutz der Anwohner die Sperrung der Strecke für Motorradfahrer an Sonn- und Feiertagen in den Monaten Mai bis September zwischen 9 und 20 Uhr an. Der für die Beschilderung zuständige Landesbetrieb als Straßenbaulastträger weigerte sich, die angeordneten Verkehrszeichen aufzustellen. Aus seiner Sicht seien die als maßgeblich angesehenen Richtwerte der Lärmschutzrichtlinie in Altenbeken vermutlich nicht überschritten. Auch sei die Unfallsituation unauffällig. Der Landesbetrieb befürchtete zudem eine Verdrängung und damit Verlagerung der Probleme auf andere Strecken und wandte sich deshalb an die Bezirksregierung Detmold, die die Verfügung des Kreises de facto stoppte. Es fehle an belastbaren Daten zum Verkehrsaufkommen, so die Begründung. In Rücksprache mit der Bezirksregierung veranlasste der Kreis im Zeitraum 29. April bis 12. Mai 2016 eine Verkehrszählung verbunden mit einer Lärmmessung am Ortsausgang Altenbeken Richtung Langeland. Im Juli 2016 empfahl die Bezirksregierung Detmold, einen Gutachter beizuziehen, um eine mögliche Sperrung der Straße rechtlich abzusichern. Also ordnete der Kreis erneut eine Messung und ein Gutachten an.

Gemessen wurde diesmal am Pfingstmontag 2017, von 11 bis 17 Uhr. Das Wetter war gut und damit motorradgeeignet. Das Mikrofon wurde in der Bollerbornstraße auf einer Fensterbank befestigt. Die Daten bzw. das Gutachten wurden der Bezirksregierung zur rechtlichen Einschätzung zugesandt, die dem Kreis Paderborn jetzt vorliegt.

Zunächst werden in dem Schreiben noch einmal die Ergebnisse des Gutachtens zusammengefasst: Danach wurde ein Beurteilungspegel vom 54,2 Dezibel an dem am nächsten zur L 755 gelegenen Wohnhaus ermittelt. Parallel dazu ermittelte der Gutachter die Lärmemissionen des allgemeinen Kfz-Verkehrs für dasselbe Haus und kommt auf einen Jahresmittelwelt von 53,4 Dezibel. Motorradlärm und Autolärm bewegen sich danach etwa auf gleicher Höhe. In einer „worst-case-Betrachtung“ addierte der Gutachter beide Pegel und ermittelte dabei einen Wert von 56,8 Dezibel. Rein rechnerisch erhöhte danach der Motorradlärm am Pfingstmontag den an dieser Stelle gewöhnlichen Straßenlärm um 3,4 Dezibel.

Für eine Beurteilung, bis wann welcher Lärm zumutbar sei, betrachtete die Bezirksregierung zunächst die Lärmschutzrichtlinien des Bundesverkehrsministeriums, die per Erlass auch für NRW verbindlich seien. Die dort genannten Werte dienen Straßenverkehrsbehörden als Orientierungshilfe in der Frage, ab wann zum Schutz der Bevölkerung n den Straßenverkehr eingegriffen werden darf, beispielsweise in Form von Durchfahrtsverboten. In allgemeinen Wohngebieten darf danach tagsüber ein Beurteilungspegel in Höhe von 70 Dezibel, bei Dorfgebieten 72 Dezibel nicht überschritten werden. Alles darunter sei zumutbarer bzw. ortsüblicher Verkehrslärm. Der vom Gutachter ermittelte worst-case-Wert von 56,8 Dezibel in Altenbeken liege weit darunter.

Die Bezirksregierung Detmold beschäftigte sich zudem mit der Frage, ab welcher Schwelle in der Rechtsprechung von einer nicht mehr zumutbaren Lärmbelästigung ausgegangen werde. Zur Beantwortung dieser Frage betrachtete sie die einschlägigen Vorschriften der Bundesimmissionsschutzverordnung, die als Orientierungshilfe für allgemeine Wohngebiete tagsüber einen Wert von 59 Dezibel und für Dorfgebiete 64 Dezibel benennt. Die Werte würden laut Gutachter in Altenbeken nicht erreicht, weder in der Einzelbetrachtung (nur Motorradlärm) noch in der Gesamtbetrachtung.

In der Summe kommt die Bezirksregierung Detmold zum Ergebnis, dass ein Durchfahrtsverbot für Motorradfahrer auf der L 755 zwischen Langeland und Altenbeken aus Lärmschutzgründen rechtlich so nicht haltbar sei.

Der Kreis Paderborn wird seine Anordnung vom Oktober 2015 vor dem Hintergrund dieser rechtlichen Einschätzung der Bezirksregierung Detmold zurückziehen. Landrat Manfred Müller kündigt gleichzeitig weitere Geschwindigkeitskontrollen in der Motorradsaison ab Frühjahr nächsten Jahres an. „Wir werden die Situation im Blick behalten“, bekräftigt Müller.

Im Zeitraum Mai 2015 bis heute (Stand 6. Dezember) verunglückten drei Motorradfahrer. In einem Fall war die Ursache unbekannt, ein Motorradfahrer fuhr zu schnell, der dritte Verunglückte stürzte bei einem Wendemanöver. Drei Personen wurden bei den Unfällen schwer, eine leicht verletzt. Die Unfallkommission des Kreises, bestehend aus Straßenverkehrsamt, Kreispolizeibehörde und Landesbetrieb Straßen NRW, wird sich auf ihrer Sitzung am 14. Dezember mit der Situation befassen.

 
 
 

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