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24. März 2022

Dringend gesucht: bezahlbarer Wohnraum

Land fördert Wohnungsbau

Beispielbild - Dringend bezahlbarer Wohnraum gesucht © Foto: Konstantin L - stock.adobe.com 
Beispielbild - Dringend bezahlbarer Wohnraum gesucht © Foto: Konstantin L - stock.adobe.com

Es ist nicht nur ein Problem in den Metropolen und Großstädten: Auch in ländlich geprägten Gebieten wie dem Kreis Paderborn ist bezahlbarer Wohnraum knapp bemessen. Dies trifft besonders auf die Städte Bad Lippspringe, Delbrück, Hövelhof und Paderborn zu. Das Land NRW fördert daher den Bau neuer Mietwohnungen für Menschen und Familien mit geringem Einkommen.
Bedingung für die Förderung ist, dass die neuen Wohnungen für eine festgesetzte Dauer zu vorgegebenen, bezahlbaren Preisen vermietet werden. „Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Förderangebot deutlich verbessert“, unterstreicht Hubert Robrecht vom Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn. So wurden die Förderdarlehen um rund 20 Prozent erhöht. Das Grunddarlehen pro Quadratmeter Wohnfläche beträgt im Kreis Paderborn je nach Kommune zwischen 1.580 und 2.830 Euro. Die Bewilligungsmieten betragen bis zu 7,20 Euro je m² Wohnfläche.

Daneben können weitere sogenannte Zusatzdarlehen (z.B. für standortbedingte Mehrkosten, Klimaanpassungsmaßnahmen und besondere Wohnumfeldqualitäten (Dach- oder Fassadenbegrünung, Quartiers- oder Bolzplatz), BEG Effizienzhaus 40 Standard, Bauen mit Holz oder Mieteinfamilienhäusern) beansprucht werden.

Als Gegenleistung muss der Förderempfänger Mietpreis- und Belegungsbindungen für die Dauer von 25 oder 30 Jahren eingehen. Dies bedeutet, dass die geförderten Wohnungen nur zu den festgelegten Mietpreisen, die jährlich um 1,5 % der Ausgangsmiete erhöht werden können, vermietet werden dürfen. Außerdem dürfen sie nur an Haushalten, die einen Wohnberechtigungsschein beanspruchen können, überlassen werden. Einen Wohnberechtigungsschein kann z.B. ein 4-Personen-Haushalt mit zwei Kindern erhalten, wenn sein Bruttojahreseinkommen jährlich den Betrag von ca. 59.500 Euro nicht überschreitet. Für ein Rentnerehepaar gilt grundsätzlich eine Grenze von jährlich fast 31.500 Euro (Bruttorenten).

Die Förderdarlehen sind bis zum Ablauf des 15. Jahres zinsfrei, danach jährlich mit 0,5 % zu verzinsen und mit 1 % oder 2 % (auf Antrag) zu tilgen. Daneben ist jährlich ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 % zu entrichten.

„Wir haben im letzten Jahr mehr als 20 Millionen Euro an Fördermittel in Form von zinsgünstigen Darlehen für den Neubau von 128 Mietwohnungen und Mieteinfamilienhäusern bewilligt“, so Robrecht. Auch für dieses Jahr stellt das Land NRW wieder ausreichend Fördermittel zur Verfügung.

Weitere Auskünfte erteilt das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn

telefonisch unter 05251 308-6322 oder -6323.

Gerne können sich die Bürgerinnen und Bürger auch persönlich in der Aldegreverstraße 10-14 beraten lassen.
Dafür ist aktuell eine vorherige Terminvereinbarung und ein 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) Voraussetzung.
Beim Besuch des Kreishauses ist eine FF2-Maske zu tragen.

 
 
 

Kontakt

 
 
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

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