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01. September 2021

Fischerprüfung beim Kreis Paderborn im November

Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung können ab sofort eingereicht werden

Fischerprüfung beim Kreis Paderborn im November © iStock.com - smiltena 
Foto: © iStock.com - smiltena
Fischerprüfung beim Kreis Paderborn im November © iStock.com - smiltena

Wer in Deutschland angeln möchte, muss vorher eine Fischerprüfung ablegen. Die Untere Fischereibehörde mit Sitz in der Paderborner Kreisverwaltung, Aldegreverstraße 10 - 14, bietet die Abnahme der nächsten Fischerprüfung von Montag, 8. November bis voraussichtlich Samstag, 13. November, an. Bewerberinnen und Bewerber, die die Prüfung im ersten Anlauf nicht bestehen, haben am Montag, 6. Dezember, noch einmal eine Chance zur Nachprüfung.

Um für die Prüfung zugelassen zu werden, muss ein Antrag bis spätestens Freitag, 8. Oktober gestellt werden. Antragsvordrucke sind bei der Unteren Fischerbehörde unter 05251 308-3234 erhältlich.

Wer an der Prüfung teilnehmen möchte, muss seinen Hauptwohnsitz im Kreis Paderborn haben und zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens 13 Jahre alt sein. Die Prüfung wird in deutscher Sprache abgenommen. Dolmetscher und Hilfsmitteln wie Übersetzungshilfen sind nicht erlaubt. Die Teilnahme an einem Vorbereitungskursus für die Fischerprüfung ist nicht verpflichtend; sie wird jedoch von der Unteren Fischereibehörde empfohlen. Vorbereitungskurse werden von Angelvereinen und Angelshops angeboten.

Die Prüfungsgebühr beträgt 50 Euro und ist nach Erhalt des Zulassungsbescheides zu überweisen. Weitere Informationen gibt es bei der Unteren Fischereibehörde unter05251 308-3234.

Kontakt

 
 
 

Anschrift

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Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

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Telefax: 05251 308 - 8888
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