03. November 2021

„Betroffene sollten möglichst im November einen Antrag stellen“

Frist zum Führerscheinumtausch für die Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958 endet im Januar

Nach und nach müssen alte Führerscheine in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden  
Nach und nach müssen alte Führerscheine in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden

Wer zu den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 gehört und aktuell noch im Besitz eines alten Papierführerscheins ist, der sollte die kommenden Wochen nutzen: Kurz nach dem Jahreswechsel, am Mittwoch 19. Januar 2022, verlieren diese Führerscheine ihre Gültigkeit. Das Bestehen einer Fahrerlaubnis kann für diese Geburtsjahrgänge dann nur noch mit dem aktuellen, auf 15 Jahre befristeten EU-Kartenführerschein rechtmäßig nachgewiesen werden.

Der Kreis Paderborn rät daher dringend: „Betroffene sollten möglichst im November einen Antrag auf Führerscheinumtausch stellen. Wir rechnen mit längeren Wartezeiten je näher das Ende der Frist rückt und bundesweit die Umtausch-Anträge steigen“, erklärt Jürgen Niggemeyer, Leiter des Straßenverkehrsamtes. Bundesweit werden alle neuen Führerscheine in einer einzigen Bundesdruckerei in Berlin gedruckt. Bereits jetzt besteht hier eine Wartezeit von rund zwei Wochen auf die neuen Dokumente – Tendenz steigend. „Wer seinen Antrag zu kurzfristig stellt, läuft Gefahr, am 19. Januar ohne gültige Fahrerlaubnis dazustehen“, so Niggemeyer. Die Fahrerlaubnis selbst erlischt zwar nicht, jedoch droht im Falle einer Kontrolle ein Verwarngeld, wenn lediglich der alte Papierführerschein vorgezeigt wird.

Das Straßenverkehrsamt hat bereits vor mehreren Wochen allen betroffenen Personen der Jahrgänge 1953 bis 1958, die ermitteln werden konnten, die vollständigen und bereits vorausgefüllten Antragsunterlagen auf dem Postweg zugesendet. Sie müssen die Antragsunterlagen nur noch unterschreiben und zusammen mit einem biometrischen Passbild, der Kopie eines gültigen Ausweisdokuments sowie dem Original-Führerschein an das Straßenverkehrsamt senden. Das Anschreiben kann in der Zwischenzeit mitgeführt werden, um den beantragten Umtausch nachzuweisen.

Wer kein Schreiben bekommen oder dieses verlegt hat,

kann die Unterlagen per Mail an fuehrerscheinstelle@kreis-paderborn.de anfordern.

Dabei muss der vollständige Name, das Geburtsdatums und gegebenenfalls der Geburtsname mitgeteilt werden.

Auch online kann der Antrag im Serviceportal des Kreises unter kreis-paderborn.de/fuehrerschein-antrag gestellt werde. Dabei kann das biometrische Passbild und die Kopie des Ausweises hochgeladen werden. Lediglich der alte Papierführerschein muss noch per Post an das Straßenverkehrsamt geschickt werden, um dort entwertet zu werden. Der Antrag kostet rund 30 Euro.

Fristen der Geburtenjahre 
Fristen der Geburtenjahre
 
 

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