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15. April 2021

Fünfter Verdachtsfall von Geflügelpest im Kreis Paderborn bestätigt

Tiere der betroffenen Haltung wurden getötet, Aufstallpflicht weiterhin für das gesamte Kreisgebiet

Schutz vor Geflügelpest, auch Vogelgrippe benannt: Alles Geflügel muss in den Stall (Montage, Fotos: © Die Fotografin /Fotolia, © boscopics /Fotolia, © Lianem / Fotlia, © davemhuntphoto /Fotolia) 
Schutz vor Geflügelpest, auch Vogelgrippe benannt: Alles Geflügel muss in den Stall (Montage, Fotos: © Die Fotografin /Fotolia, © boscopics /Fotolia, © Lianem / Fotlia, © davemhuntphoto /Fotolia)

Ein neuer Ausbruch der hoch ansteckenden Geflügelpest (Aviäre Influenza) vom Typ H5, Subtyp H5N8 in Delbrück-Westenholz wurde vom Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), amtlich bestätig. Es ist damit der fünfte Fall von Geflügelpest im Kreis Paderborn seit März dieses Jahres. 19 Tiere in der betroffenen Geflügelhaltung mussten gestern bereits getötet werden.

Per Allgemeinverfügung hat das Veterinäramt einen Sperrbezirk und eine Beobachtungsgebiet um die betroffene Haltung erlassen. Diese Zonen sind im Wesentlichen deckungsgleich mit den bereits erlassenen Zonen aufgrund der vorherigen Ausbrüche. Der Kreis Paderborn hat eine interaktive Karte auf seiner Informationsseite zur Geflügelpest eingestellt. Durch die Eingabe der Adresse im Suchfeld kann dort jeder Geflügelhalter überprüfen, ob er in einer der Beobachtungszonen liegt. Die Aufstallpflicht gilt nach wie vor im gesamten Kreisgebiet und soll verhindern, dass die Tiere Kontakt zu Wildvögeln haben, die als Überträger der Geflügelpest gelten.

Regelungen im Sperrbezirk

Innerhalb des Sperrbezirks muss sämtliches Geflügel in einem geschlossenen Stall oder unter einer überstehenden, geschlossenen Schutzvorrichtung untergebracht werden. Halter müssen ihre Tierbestände dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen melden. Innerhalb des Sperrbezirks dürfen weder Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu aus oder in Bestände verbracht werden. Sowohl im Sperrbezirk als auch Beobachtungsgebiet werden die Bestände klinisch und risikoorientiert untersucht.

Ausbruchsgeschehen im Kreis Paderborn

Für den Kreis Paderborn ist es in diesem Frühjahr der fünfte Fall. Am 3. März war in einer Hobby-Haltung in Lichtenau-Henglarn die hoch ansteckende Form der Geflügelpest (Influenza Virus A Subtyp H5N8) bestätigt worden. Hier mussten 50 Tiere vorsorglich getötet werden. Für dieses Ausbruchsgeschehen konnten die Restriktionszonen bereits aufgehoben werden. Am 21. März wurde der amtliche Verdacht eines Ausbruchs in einer Geflügelhaltung in Delbrück-Westenholz festgestellt. 30.000 Junghennen der betroffenen Haltung mussten getötet werden. Einen Tag später mussten weitere 100.000 Junghennen getötet werden in einem Kontaktbetrieb. Am 2. April wurde ein Ausbruch in Delbrück-Hagen amtlich festgestellt, am Rande des damaligen Sperrgebiets. 30.000 Masthähnchen mussten getötet werden und ein neuer Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet wurden erlassen. Am 14. April wurde der Ausbruch in einer Geflügelhaltung im Delbrück-Westenholz amtlich festgestellt, am selben Tag mussten 19 Tiere der betroffenen Haltung getötet werden.

Aktuell befinden sich im Sperrbezirk 176 Geflügelhaltungen mit insgesamt 896.206 Tieren. Davon haben 23 Betriebe über 10.000 Tiere. 25 Betriebe haben zwischen 1.000 und 9.999 Tiere. 23 Betriebe halten zwischen 100 und 999 Tieren und 105 Haltungen besitzen unter 100 Tiere.

Aktuell befinden sich im Beobachtungsgebiet 457Geflügelhaltungen mit insgesamt 1.050.941 Tieren. Davon haben 30 Betriebe über 10.000 Tiere. 25 Betriebe haben zwischen 1.000 und 9.999 Tiere. 35 Betriebe halten zwischen 100 und 999 Tieren und 366 Haltungen besitzen unter 100 Tiere.

Was tun bei Verdacht auf Geflügelpest?

Bei Verdacht auf Geflügelpest sollte umgehend das Veterinäramt unter der

05251 308-3939, erreichbar Mo – Fr von 9 bis 16 Uhr,

kontaktiert werden. Außerhalb der Servicezeiten des Infotelefons können die Veterinäre über die Kreisleitstelle unter der 02955–76760 erreicht werden.

Werden außerhalb von Haltungen tote Wildvögel gefunden, könnte dies ein Indiz dafür sein, dass sich unter der wilden Population der Virus verbreitet. „Deswegen bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger große tote Wildvögel zu melden wie wildes Wassergeflügel, Greifvögel, Störche oder Kraniche. Bitte fassen Sie die Tiere nicht selbst an, um eine unbeabsichtigte Weiterverbreitung des Virus zu vermeiden“, betont Altfeld.

Totfunde können über das Info-Telefon Geflügelpest gemeldet werden oder per Mail unter veterinaeramt@kreis-paderborn.de.

 
 
 

Kontakt

 
 
 

Anschrift

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Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

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Telefax: 05251 308 - 8888
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