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09. März 2017

Geflügelpest: Alle Untersuchungen im Sperrbezirk abgeschlossen und unauffällig

Aus Sperrgebiet wird Beobachtungsgebiet, Stallpflicht gilt weiterhin kreisweit und unbefristet

Fotomontage 
Alle Untersuchungen im Sperrbezirk abgeschlossen und unauffällig - Stallpflicht besteht weiterhin (© Fotos: die Fotografin, davemhuntphoto, Tom Bayer, lianem / Fotolia)

Die klinischen Untersuchungen im Sperrbezirk rund um den Ausbruchsbetrieb in Delbrück-Westenholz sind abgeschlossen. Die Veterinäre des Kreises Paderborn haben keinerlei Auffälligkeiten festgestellt. Der Sperrbezirk ist ab dem heutigen Donnerstag, 9. März, aufgehoben und zum Beobachtungsgebiet heruntergestuft worden. Die seit dem 22. November geltende Aufstallpflicht für alles Geflügel im gesamten Kreisgebiet hat damit nichts zu tun gilt nach wie vor und erst einmal bis auf weiteres: Nicht nur gewerbliche Geflügelbetriebe sondern auch (die kleinsten) Hobbyhalter müssen somit ihr Geflügel weiterhin im Stall unterbringen.

„Wir haben uns alle 65 Geflügelbetriebe mit rund 147.000 Stück Geflügel angeschaut“, erläutert Dr. Marlies Bölling vom Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn. Die Veterinärin ist zuständig für die Bekämpfung der Tierseuchen im Kreis Paderborn und ist in den letzten Wochen kaum aus dem Schutzkittel herausgekommen. Mitte Februar war im betroffenen Hof der für Tiere hoch ansteckende Geflügelpesterreger H5N8 (auch Vogel- oder Geflügelgrippe genannt) festgestellt worden. Insgesamt 200.000 Junghennen in fünf Beständen (Ausbruchsbetrieb und vier Kontaktbetriebe) mussten vorsorglich getötet werden.

Per Tierseuchenverfügung war am 15. Februar ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von 10 km rund um den Ausbruchsbetrieb gebildet worden. Die Geflügelpest-Verordnung sieht in solchen Fällen klinische Untersuchungen im Sperrbezirk vor. Begutachtet wird der Gesundheitszustand der Tiere. Bei Auffälligkeiten werden Proben (Rachen- und Kloakenabspriche) gezogen und eingeschickt. „Da Enten und Gänse bei einer Infektion mit dem Vogelgrippeerreger keine Krankheitssymptome zeigen, haben wir in zwei größeren Wassergeflügelbeständen vorsichtshalber Proben entnommen. Sie waren allesamt negativ“, zeigt sich Bölling erleichtert.

Betroffen von den Schutzmaßnahmen und Handelsbeschränkungen im Beobachtungsgebiet (Kreis Paderborn) sind nach wie vor rund 330 Betriebe mit rund 913.000 Stück Geflügel. Die Veterinäre beginnen in den kommenden Tagen mit den so genannten risikoorientierten Aufhebungsuntersuchungen im Beobachtungsgebiet. Wird nichts gefunden, kann das Beobachtungsgebiet voraussichtlich in zwei Wochen aufgehoben werden.

Weitere Informationen sowie Pressemitteilungen finden Sie hier auf den Internetseiten des Veterinäramtes.

  • Interaktive Karte

    Wenn Sie hier in der interaktiven Karte Ihre Anschrift eingeben, können Sie sehen, ob sich Ihr Hof im Beobachtungsgebiet befindet.

Die Tierhalter im Kreis Paderborn werden gebeten, ihre Bestände weiterhin sorgfältig zu beobachten und einen Verdacht auf Geflügelpest oder Todesfälle in Absprache mit ihrem Hoftierarzt umgehend den Veterinären des Kreises Paderborn zu melden.

Innerhalb der Öffnungszeiten der Paderborner Kreisverwaltung sind die Veterinäre unter folgenden Telefonnummern zu erreichen:05251 / 308-3952, 308-3953, 308-3902 oder 308-3900. Außerhalb der Dienstzeit sowie an Sonn- und Feiertagen sind die Veterinäre über die Leitstelle des Kreises erreichbar 02955 7676-0.

 
 
 

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Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

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