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26. März 2021

Geflügelpest in Lichtenau-Henglarn:

Untersuchungen abgeschlossen, keine weiteren Fälle, aus Sperrbezirk wird Beobachtungsgebiet

Die klinischen Untersuchungen im Sperrbezirk in Lichtenau-Henglarn sind abgeschlossen.

„Wir haben keinerlei Auffälligkeiten festgestellt, erklärt die stellvertretende Leiterin des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Dr. Marlies Bölling. Noch kann aber keine komplette Entwarnung gegeben werden. Das Sperrgebiet geht in das noch bestehende Beobachtungsgebiet über.

Die Tierseuchen-Allgemeinverfügung vom 25. März wird deshalb nur zum Teil aufgehoben. Die Geflügelbetriebe werden erneut stichprobenartig überprüft. Geht alles gut, könnte frühestens Anfang April auch das Beobachtungsgebiet mit einem Radius von insgesamt 10 km und damit alle bestehenden Auflagen aufgehoben werden.

 

Am 3. März war in einer Hobbyhaltung in Lichtenau-Henglarn die Geflügelpest ausgebrochen. Das Friedrich-Loeffler-Institut hatte die hoch ansteckende Form, das Influenza Virus A, Subtyp H5N8, nachgewiesen. Nach der Geflügelpestverordnung werden bei einem solchen Ausbruch ein Sperrbezirk mit einem Radius von 3 km rund um den Ausbruchsherd sowie ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Ziel ist es, die Ausbreitung des hoch ansteckenden Geflügelpesterregers zu verhindern und die Landwirtschaft vor erheblichen wirtschaftlichen Schäden zu schützen. Die Geflügelpestverordnung schreibt deshalb auch bei einem amtlichen Verdachtsfall die Tötung des gesamten Geflügelbestandes des betroffenen Halters vor. Rund 50 Tiere in der Hobbyhaltung in Lichtenau-Henglarn mussten deshalb eingeschläfert werden.

Im Sperrbezirk sind 89 Betriebe mit 22.689 Stück Geflügel registriert: Drei Geflügelzuchtbetriebe haben mehr als 1000 Tiere, vier zwischen 100 und 999 Tieren. Im jetzigen Beobachtungsgebiet sind insgesamt 460 Betriebe mit rund 224.800 Stück Geflügel registriert: 10 Geflügelzuchtbetriebe haben mehr als 1000 Tiere, 20 zwischen 100 und unter 1000 Tieren. Die meisten Betriebe sind also Hobbyhaltungen.

In dem Beobachtungsgebiet gelten nach wie vor Auflagen. So dürfen weder Tiere, Fleisch oder Eier transportiert werden. Ausnahmegenehmigungen sind möglich. Dabei ist sicherzustellen, dass Transportfahrzeuge und Behälter nach jedem Transport zu reinigen und zu desinfizieren sind. Die Antragsformulare können unter www.kreis-paderborn.de/gefluegelpest heruntergeladen werden. Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art sind verboten.

Für den gesamten Kreis Paderborn gilt nach wie vor eine Aufstallpflicht.

Sämtliches Geflügel wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in geschlossenen Ställen oder in einer Vorrichtung, beispielsweise einer Voliere, untergebracht werden müssen. Der Geflügelpesterreger kann direkt durch Kontakt mit Wildvögeln und indirekt über infiziertes Futter, Wasser, Gerätschaften, Stiefel Kleidung usw. übertragen werden. Die Stallpflicht und Biosicherheitsmaßnahmen wie Zutrittsverbote für Ställe, Wechseln der Kleidung und Desinfektionsmaßnahmen müssen deshalb streng eingehalten werden. Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.

Auch bei Verdacht auf Geflügelpest sollte umgehend das Veterinäramt unter der

05251 308-3939

erreichbar Mo – Fr von 9 bis 16 Uhr, kontaktiert werden.

Außerhalb der Servicezeiten des Infotelefons können die Veterinäre über die Kreisleitstelle unter der 02955-7676-0 erreicht werden.

Kontakt

Frau PitzStabsstelle Interne Kommunikation

Tel. 05251 308-9800
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Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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