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03. März 2021

Geflügelpest: Veterinäramt verkündet Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet

Im Radius von 3 und 10 Kilometer um das Ausbruchsgeschehen werden Geflügelhaltungen besonders überwacht

Beobachtungsgebiet (blaue Linie) und Sperrbezirk (rote Linie) der Vogelgrippe im Kreis Paderborn 
Beobachtungsgebiet (blaue Linie) und Sperrbezirk (rote Linie) der Vogelgrippe im Kreis Paderborn

Nun liegt auch die offizielle Bestätigung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) vor: In einer Hobby-Haltung in Lichtenau-Henglarn ist die Geflügelpest ausgebrochen. Es handelt sich um die hochansteckende Form der Geflügelpest (Influenza Virus A Subtyp H5N8). Eine Ansteckung endet bei Hühnern und Puten innerhalb kürzester Zeit tödlich. Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Eine Gefahr für den Menschen besteht nicht.

„Eine Übertragung des Erregers über Lebensmittel auf den Menschen ist nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand unwahrscheinlich“, sagt das Bundesinstitut für Risikobewertung. Der Landwirtschaft drohen aber erhebliche wirtschaftliche Schäden. „Um eine weitere Ausbreitung auf andere Haltungen zu verhindern, haben wir einen Sperrbezirk und eine Beobachtungsgebiet um das Ausbruchsgeschehen erlassen“, erklärt Dr. Elisabeth Altfteld, leitende Veterinärin des Kreises Paderborn. Weiterhin gilt uneingeschränkte Aufstallungspflicht für das gesamte Kreisgebiet.
Beobachtungsgebiet (blaue Linie) und Sperrbezirk (rote Linie) der Vogelgrippe im Kreis Paderborn 
Sperrbezirk der Vogelgrippe
Beobachtungsgebiet (blaue Linie) und Sperrbezirk (rote Linie) der Vogelgrippe im Kreis Paderborn 
Beobachtungsgebiet der Vogelgrippe

Der Sperrbezirk umfasst einen Radius von drei Kilometern Durchmesser um die betroffene Hobbyhaltung (auf der Karte in rot markiert).

In dem Sperrbezirk liegen nach jetzigem Wissensstand 77 Geflügelhaltungen. Die überwiegende Zahl davon Hobbyhaltungen. 69 dieser Geflügelhaltungen halten unter 50 Tiere. Insgesamt werden im Sperrbezirk rund 20.000 Tiere gehalten.

Die Veterinäre des Kreises werden im Sperrbezirk Geflügelhaltungen überprüfen und falls erforderlich weitere Untersuchungen einleiten.

 
 

Das Beobachtungsgebiet umfasst einen Radius von 10 Kilometer um die betroffene Geflügelhaltung (blaue Markierung auf der Karte).

Hier sind nach derzeitigen Wissenstand 358 Geflügelhaltungen ansässig – auch hier überwiegend Hobby-Haltungen. Hier geht der Kreis zurzeit von rund 185.000 Tieren aus. In diesem Gebiet werden die Veterinäre nach einer Risiko-Analyse die Geflügelhaltungen überprüfen.

 

Bereits Ende letztes Jahres hatte das Kreisveterinäramt Geflügelhalter  hier dazu aufgerufen zu überprüfen, ob sie die vorgeschriebene Tierseuchenkassenmeldung korrekt abgegeben haben. Insbesondere auch Hobbyhalter, Klein- und Kleinstbetriebe sollten ihre Bestände umgehend, falls noch nicht geschehen, der Tierseuchenkasse und dem Veterinäramt melden. „Das ist die Voraussetzung dafür, um im Falle eines Seuchenausbruchs finanziell entschädigt zu werden“, unterstreicht Dr. Altfeld.

 
 
 

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