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24. April 2021

Geflügelpest: Erste Aufhebungsuntersuchungen abgeschlossen, keine weiteren Fälle.

Regelungen für Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete im Raum Delbrück bleiben jedoch bestehen.

Aktualisierung zur Geflügelpest 
Die Aufstallpflicht zum Schutz vor der Geflügelpest gilt bis mindestens Mai

Die klinischen Untersuchungen im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet des Ausbruchsgeschehens in einer Geflügelhaltung in Delbrück-Westenholz, amtlich festgestellt am 21. März, sind abgeschlossen. Ebenso die klinischen Untersuchungen im Sperrbezirk eines weiteren Ausbruchsgeschehens am 2. April in einer Geflügelhaltung in Delbrück-Hagen. „Wir haben keinerlei Auffälligkeiten festgestellt, erklärt die stellvertretende Leiterin des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Dr. Marlies Bölling. Beobachtungs- und Sperrbezirk rund um den betroffenen Betrieb in Westenholz werden per Allgemeinverfügung aufgehoben. Der Sperrbezirk rund um den Ausbruchsbetrieb in Delbrück-Hagen geht in ein Beobachtungsgebiet über. Beide Allgemeinverfügungen treten zum Wochenende in Kraft. Faktisch ändert sich für die Geflügelhalter jedoch nichts. Aufgrund zweier weiterer Ausbrüche der Geflügelpest am 10. und 14. April in unmittelbarer Nähe mussten erneut Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete eingerichtet werden, die noch in Kraft sind und räumlich nahezu identisch sind. Alle Auflagen bleiben also erst einmal bestehen.

So dürfen weder Tiere, Fleisch oder Eier transportiert werden. Ausnahmegenehmigungen sind möglich. Dabei ist sicherzustellen, dass Transportfahrzeuge und Behälter nach jedem Transport zu reinigen und zu desinfizieren sind. Die Antragsformulare können unter www.kreis-paderborn.de/gefluegelpest heruntergeladen werden. Geflügelhalter können auf dieser Seite auch auf einer interaktiven Karte auch überprüfen, ob sie in einer der beiden Restriktionszonen liegen.
Aktuell befinden sich im Sperrbezirk noch 127 Betriebe, von denen 15 mehr als 10.000 Tiere haben, 18 zwischen 1.000 und 9.999. Im Beobachtungsgebiet befinden sich 653 Betriebe, von denen 37 mehr als 10.000 Tiere halten, 34 zwischen 1.000 und 9.999 Tiere.


Aufstallpflicht für das gesamte Kreisgebiet

„Für den gesamten Kreis Paderborn gilt nach wie vor eine Aufstallpflicht bis mindestens Mitte Mai“, betont die Leiterin des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen. Dr. Elisabeth Altfeld.
Sämtliches Geflügel wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse muss in geschlossenen Ställen oder in einer Vorrichtung, beispielsweise einer Voliere, untergebracht werden. Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art sind weiter verboten.


Wie der Geflügelpesterreger übertragen werden kann

Der Geflügelpesterreger kann direkt durch Kontakt mit Wildvögeln und indirekt über infiziertes Futter, Wasser, Gerätschaften, Stiefel Kleidung usw. übertragen werden. Die Stallpflicht und Biosicherheitsmaßnahmen wie Zutrittsverbote für Ställe, Wechseln der Kleidung und Desinfektionsmaßnahmen müssen deshalb streng eingehalten werden. Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.

Anzeichen der Geflügelpest

Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Geflügelpest (die so genannte Inkubationszeit) vergehen nur wenige Stunden bis Tage. Hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss aus Augen und Schnabel, ein stumpfes, gesträubtes Federkleid, zentralnervöse Störungen, verminderte oder keine Legeleistung oder dünnschalige, verformte Eier sowie vermehrte Todesfälle können Anzeichen sein. Innerhalb weniger Tage können alle Tiere eines Bestandes erkranken und sterben. Bestätigt werden könnte eine solche Infektion immer nur durch eine Laboruntersuchung. Enten und Gänse erkranken seltener und weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können anderes Geflügel anstecken.

Was tun bei Verdacht auf Geflügelpest


Bei Verdacht auf Geflügelpest sollte umgehend das Veterinäramt unter der  05251 308-3939, erreichbar Mo – Do von 9 bis 15 Uhr, Fr von 9 bis 13 Uhr kontaktiert werden. Außerhalb der Servicezeiten des Infotelefons können die Veterinäre über die Kreisleitstelle unter der 02955-7676-0 erreicht werden.


Bei allen fünf Ausbrüchen der Geflügelpest im März/April hatte das Friedrich-Loeffler-Institut die hoch ansteckende Form, das Influenza Virus A, Subtyp H5N8, nachgewiesen. Nach der Geflügelpestverordnung werden bei einem solchen Ausbruch ein Sperrbezirk rund um den Ausbruchsherd sowie ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Ziel ist es, die Ausbreitung des hoch ansteckenden Geflügelpesterregers zu verhindern und die Landwirtschaft vor erheblichen wirtschaftlichen Schäden zu schützen. Die Geflügelpestverordnung schreibt deshalb auch bei einem amtlichen Verdachtsfall die Tötung des gesamten Geflügelbestandes des betroffenen Halters vor. Insgesamt mussten rund 315.000 Tiere getötet werden.

Alle Infos zur Geflügelpest finden Sie hier auf unseren Sonderseiten.

 
 
 

Kontakt

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Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

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