Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

21. März 2018

Kiebitze und Feldvögel schützen

Landwirte erhalten Prämien von Kreis Paderborn und Land NRW

Aktuell gibt es im Kreis Paderborn etwa 400 bis 500 Kiebitz-Brutpaare. Der Kiebitz ist ein typischer Bewohner weiträumig offener Lebensräume. (Foto: Gerhard Lakmann, Biologische Station Kreis Paderborn-Senne) 
Aktuell gibt es im Kreis Paderborn etwa 400 bis 500 Kiebitz-Brutpaare. Der Kiebitz ist ein typischer Bewohner weiträumig offener Lebensräume. (Foto: Gerhard Lakmann, Biologische Station Kreis Paderborn-Senne)

Er ist etwa taubengroß, hat schwarz-weiß gefärbtes, metallisch glänzendes Gefieder und einen auffälligen Federschopf am Kopf. Er gilt als Frühlingsbote und ist an seinem „kie-witt“- Rufen zu erkennen: Der Kiebitz.
„Doch sein Bestand ist seit langem stark rückläufig. In weiten Bereichen insbesondere im Südkreis Paderborn sucht man den Kiebitz heute als Brutvogel vergebens“, weiß Marion Schnell vom Umweltamt des Kreises Paderborn.

Seit mehreren Jahren setzt sich der Kreis Paderborn daher gemeinsam mit der Landwirtschaft für den Kiebitzschutz ein und zahlt Landwirten als Anerkennung für ihre Mithilfe eine Prämie von 25 Euro.

Und so geht’s: Landwirte melden beim Kreis Paderborn oder der Biologische Station Kreis Paderborn-Senne e.V. Kiebitznester auf ihren Flächen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Biologischen Station markieren diese mit unauffälligen Stangen. „Die Bereiche können dann von der Bewirtschaftung ausgespart werden und die am Boden brütenden Kiebitze so ihre Brut erfolgreich beenden“, sagt Schnell.

Das Geld stellt der Kreis Paderborn aus seinem Haushaltstopf für die Erhaltung der Artenvielfalt zur Verfügung.

Auch das Land NRW fördert den Schutz von Kiebitzen und Feldvögeln mit einer Prämie.
Zum zweiten Mal in Folge wird das Naturschutzförderpaket „Feldvogelinseln im Acker“ angeboten. Dabei richtet der Landwirt eine Insel von 0,5 bis 1 Hektar Fläche für Feldvögel und Kiebitze ein. Auf dieser Insel sollen mindestens drei Feldvogel-Brutpaare und wenig bis keine Vegetation sein. Diese Insel darf dann ab dem ersten April bzw. zu Beginn des Vertragsabschlusses bis zur Ernte der Hauptfrucht auf den benachbarten Flächen nicht bewirtschaftet werden.

Durch die Bewirtschaftungsruhe können die Kiebitze ihre Brut und mögliche Zweitbruten erfolgreich zu Ende bringen. Die Höhe der Prämie richtet sich nach der Größe des Feldes und der Feldfrucht. Anträge können bei der Bezirksregierung Detmold gestellt werden.
Hilfe bekommen Landwirte dabei beim Kreisumweltamt und der Biologischen Station.

Für den Schutz von Kiebitzen und anderen Feldvögeln bietet der Kreis Paderborn auch fünfjährige Vereinbarungen im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms an.
Ein Beispiel: Der Landwirt verpflichtet sich für einen Zeitraum von fünf Jahren immer zwischen dem 22. März und dem 20. Mai, keine Arbeiten auf seinem Maisacker vorzunehmen. Dadurch gibt er dem Kiebitz und anderen Feldvögeln eine Schonzeit. Der Kreis Paderborn bewilligt dafür einen bestimmten Ausgleichsbetrag, der sich nach der Größe der bewirtschafteten Fläche richtet. Bedingung für diese Vereinbarung ist, dass in den Vorjahren Kiebitze in der Nähe gebrütet haben.

Weitere Maßnahmen im Vertragsnaturschutz sind der Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel oder das Säen bestimmter Pflanzen, die geschlüpften Küken Nahrung und Deckungsmöglichkeiten geben. Der nächste fünfjährige Zeitraum beginnt am 1. Januar 2019. Anträge können bis 30. Juni beim Kreisumweltamt gestellt werden.

Alle Schutzmaßnahmen werden detailliert in den Flyern „Kiebitzschutz“ und „Artenreiche Feldflur“ des Kreisumweltamtes und
der Biologischen Station beschrieben.


Weitere Informationen zum Kulturlandschaftsprogramm erhalten Sie hier.

Ansprechpersonin und Ansprechperson

Kreisverwaltung Paderborn

Biologische Station Kreis Paderborn-Senne, Birkenallee 2, 33129 Delbrück

 

Hintergrund:
Aktuell gibt es im Kreis Paderborn etwa 400 bis 500 Kiebitz-Brutpaare. Der Kiebitz ist ein typischer Bewohner weiträumig offener Lebensräume. Ursprünglich besiedelte Flusstäler, die im Winter regelmäßig überflutet wurden und ganzjährig durch hohe Wasserstände geprägt waren. Heute gibt es diese Lebensräume nur noch selten. Daher sind die Vögel überwiegend auf Ackerflächen zu finden, die lückig oder gar nicht bewachsen sind.

Den Winter verbringt der Kiebitz im milderen Westen und Süden Europas. Ab Februar kommt er zu seinem traditionellen Brutplatz zurück. Ende März baut er sein Nest am Boden aus wenigen Halmen. Es umfasst immer vier Eier und ist gut getarnt. Zu finden ist es nur, wenn die Tiere darauf sitzen und brüten.

Nach drei Wochen Brutzeit schlüpfen die Küken, die als Nestflüchter sofort laufen können. In Begleitung der Altvögel suchen sie benachbarte, nur unregelmäßig genutzte Flächen auf, die ein reiches Angebot an wirbellosen Tieren wie Insekten und deren Larven sowie Würmern bieten.

Der Bruterfolg ist stark abhängig von der Intensität und dem zeitlichen Ablauf der landwirtschaftlichen Bodenbearbeitung sowie von der Verfügbarkeit geeigneter Nahrungs- und Rückzugsräume für die Jungvögel.

 
 
 

Kontakt

 
 
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“