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10. Oktober 2016

Keine wirksame Höhenbegrenzung für Windkraftanlagen in Borchen: Kreis Paderborn muss abgelehnten Antrag des Investors neu prüfen

Das Verwaltungsgericht in Minden hat in seinem Urteil vom 28. September die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Borchen „in Gänze“ für unwirksam erklärt.

© dk-fotowelt/Fotolia.com  
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Das Verwaltungsgericht in Minden hat in seinem Urteil vom 10. Oktober die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Borchen „in Gänze“ für unwirksam erklärt. Diese war vom Rat der Gemeinde Borchen im September 2005 beschlossen und von der Bezirksregierung Detmold im November 2005 genehmigt worden. Die dort erfolgte Ausweisung von Windkonzentrationszonen sei „in Bezug auf den Abwägungsvorgang in erheblicher Weise mangelhaft“, so das Gericht. Deshalb sei auch die festgeschriebene Höhe von 100 m für die Errichtung von Windkraftanlagen unwirksam.

Ins Rollen gekommen war die richterliche Überprüfung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Borchen durch die Klage eines Investors aus dem Jahr 2015, der in Borchen im Dezember 2014 die Errichtung einer rund 180 m hohen Windkraftanlage beantragt hatte. Die beantragte Anlage befindet sich auf jener Fläche, die seitens der Gemeinde Borchen in ihrem Flächennutzungsplan als Windvorranggebiet ausgewiesen worden war. Allerdings sieht die 17. Änderung des FNP aus dem Jahre 2001 erstmals eine Höhenbegrenzung von 100 m vor. Die Gemeinde Borchen hatte deshalb ihr Einvernehmen, also ihr „ja“ zum Bau der Anlage versagt. Der Kreis Paderborn kann ein solches Einvernehmen ersetzen, wenn dafür rechtliche Anhaltspunkte vorliegen. Der Kreis Paderborn hat jedoch keine Normverwerfungskompetenz, kann also keine möglicherweise ungültige Ortssatzung überprüfen oder außer Acht lassen. Das kann nur ein Gericht, so wie jetzt geschehen. Das Gericht hat den Kreis Paderborn verpflichtet, über den abgelehnten Antrag erneut zu entscheiden. Das Verwaltungsgericht hat in seinem heutigen Urteil keine Berufung zugelassen. Der Kreis Paderborn prüft, ob er beim Oberwaltungsgericht Münster einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen wird.

Derzeit sind 43 Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Borchen in Betrieb.
Vier von ihnen sollen abgebaut werden. Weitere 31 Windräder (10 Anlagen in Dörenhagen, 17 in Etteln, vier Windräder in Kirchborchen) sind beantragt. 19 davon befinden sich Genehmigungsverfahren, bei sieben weiteren sind die Antragsunterlagen vollständig, so dass auch hier die Genehmigungsverfahren mit der Veröffentlichung am kommenden Mittwoch, 12. Oktober, eingeleitet werden.


Ergänzung: Am 8. November hat der Kreis Paderborn eine weitere Pressemitteilung herausgeben. Die Meldung finden Sie hier.

Urteil des Verwaltungsgerichts Minden

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 10. Oktober 2016 finden Sie hier.

Die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Minden vom 10. Oktober 2016 finden Sie hier.

Informationen "Windkraft im Kreis Paderborn"

Auf unseren Internetseiten haben wir für Sie viele Informationen zusammengestellt. Was bedeutet Privilegierung? Wer weist Windkraftzonen aus? Welche Rolle spielt dabei der Kreis Paderborn? Antworten finden Sie hier.

„Ist rechtssicheres Planen noch möglich“ lautete der Titel einer Fachtagung im Berufskolleg in Schloß Neuhaus, zu der Landrat Manfred Müller im Januar 2014 die Kommunalpolitik, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Planungs-, Bau- und Umweltämtern, aber auch alle Interessierten und betroffene Bürgerinnen und Bürger eingeladen hatte. Sämtliche Vorträge sind hier hinterlegt.

 
 
 

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