Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

31. August 2020

Kommunalwahl am Sonntag, 13. September:

247.946 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger im Kreis Paderborn entscheiden, wer künftig in den Rathäusern und Kreishaus ihre Interessen vertritt.

247.946 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger (Stand: 28. August) im Kreis Paderborn entscheiden per Kreuz auf dem jeweiligen Stimmzettel, wer künftig in den Rathäusern der zehn Städte und Gemeinden und im Paderborner Kreishaus ihre Interessen vertritt.

In den 10 kreisangehörigen Städten und Gemeinden werden im Rahmen der Kommunalwahl vier Stimmzettel ausgehändigt: Gewählt wird die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister, die Ratsmitglieder der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, die Kreistagsmitglieder sowie die Landrätin oder der Landrat. Der Wähler muss sich somit vier Mal entscheiden. Die vier Stimmzettel unterscheiden sich farblich zur besseren Orientierung. Auf jeden Stimmzettel darf nur ein Kreuz gesetzt werden.
 

Über diesen Link https://wahlen.regioit.de/2/km2020/05774000/html5/index.html gelangen Sie am Wahlabend, Sonntag, 13. September, zu den Ergebnissen der Kommunalwahl 2020. Sämtliche Ergebnisse, differenziert nach Wahlbezirken, Ortsteilen, Gemeinden bis hin zum Kreis und Wahlkreis werden, sobald die entsprechenden Schnellmeldungen von der zuständigen Gemeinde im VoteManager erfasst worden ist, laufend aktualisiert und  veröffentlicht. So haben Sie die Möglichkeit, live von zu Hause aus oder unterwegs die Ergebnisse abzurufen.


Hier gelangen Sie zu den Ergebnissen der Kommunalwahl 2014: https://wahlen.regioit.de/2/kw2014/05774000/html5/index.html.

Klicken Sie einfach mal hinein. So haben Sie die Möglichkeit, sich schon einmal mit der Systematik vertraut zu machen.

Wer darf wählen?

Bei den Kommunalwahlen ist jeder Deutsche sowie Ausländer aus einem EU-Mitgliedsstaat wahlberechtigt, der das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl seinen (Haupt-)Wohnsitz in der Stadt oder Gemeinde hat oder sich dort gewöhnlich aufhält.


Wer wird für wie lange gewählt?

Als Landrätin oder Landrat bzw. Bürgermeisterin oder Bürgermeister ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht von mehreren Bewerbern niemand diese Stimmenmehrheit, findet am 27.09.2020 eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Gewinnerin oder Gewinner der Stichwahl ist, wer von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhält. Kandidiert von vornherein nur ein Bewerber, so ist er oder sie gewählt, wenn die Mehrheit der Wähler sich für sie oder ihn entschieden hat. Die Wahlperiode endet nach einer Amtszeit von 5 Jahren.


Repräsentative Wahlstatistik

Wie bei der letzten Kommunalwahl wird eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Die Erhebung erfolgt nur bei der Kreistagswahl. Im Kreis Paderborn werden insgesamt acht Stimmbezirke (Altenbeken, Bad Lippspringe, Hövelhof, Salzkotten und jeweils zwei in Delbrück und Paderborn) in die Wahlstatistik mit einbezogen.
Die repräsentative Wahlstatistik gibt Aufschluss über die Wahlbeteiligung und das Wahlverhalten verschiedener Bevölkerungsgruppen (Jungwähler, mittlere Altersgruppen, ältere Generation, Frauen, Männer). Ferner kann mit ihr die Struktur der Wähler und Nichtwähler analysiert werden. Darüber hinaus können Parteipräferenzen von Bevölkerungsgruppen untersucht werden. In den betroffenen Stimmbezirken werden Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck (links oben) für Frauen und Männer nach sechs Altersgruppen verwendet. Der Wahlbenachrichtigung kann entnommen werden, ob in dem jeweiligen Stimmbezirk die repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird.


Wenn man am Wahlsonntag keine Zeit hat

Wer am Wahltag verreist ist oder keine Zeit hat, muss dennoch nicht auf die Wahl verzichten. Auf den Internetseiten der Städte und Gemeinden können online die Briefwahlunterlagen angefordert werden. Außerdem kann jeder Wahlberechtigte direkt mit seinem Personalausweis in das Rathaus an seinem Wohnsitz gehen und sich dort gleich vor Ort die Unterlagen geben lassen und seine Kreuze setzen.

Wer seine Wahlunterlagen per Post verschickt, sollte das nicht auf den letzten Drücker tun. Um sicher zu gehen, sollten mindestens zwei Tage für den Postweg einkalkuliert werden. Wer spät dran ist, sollte daher den Wahlbrief direkt beim Rathaus einzuwerfen. Dies ist bis spätestens 16 Uhr noch am Wahltag, dem 13. September 2020, möglich.


Wenn man am Wahlsonntag plötzlich erkrankt

Wer am Wahltag plötzlich erkrankt, ist dennoch nicht von der Wahl ausgeschlossen. Die Briefwahlunterlagen können in diesem Fall noch am Wahltag bis 15 Uhr bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeholt werden. Dazu ist der abholenden Person neben dem Wahlscheinantrag eine schriftliche Vollmacht mitzugeben, aus der hervorgeht, dass diese berechtigt ist, für den Erkrankten die Wahlunterlagen abzuholen. Nach der Stimmabgabe kann der Wahlbrief dann durch eine Person des Vertrauens bis spätestens 16 Uhr zurück zur Gemeindeverwaltung gebracht werden. Aber ausreizen sollte man dies Frist besser nicht.

Wahlen in Zeiten von Corona

Das Land NRW hat dazu einen Erlass veröffentlicht, der insbesondere die Situation in den Wahllokalen betrachtet. Der Zutritt zu den Wahllokalen muss so reguliert werden, dass der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann. Wahltisch, Wahlkabinen und Wahlurnen müssen mit Abstand platziert, Laufwege durch Markierungen gekennzeichnet sein. Ziel ist es, Menschenansammlungen zu vermeiden. Die Räume müssen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. Die Wählerinnen und Wähler sollten möglichst ihren eigenen Stift mitbringen und einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Empfohlen werden Glastrennwände zwischen Wahlvorstand und Wählerinnen und Wählern. Die jeweils geltende Coronaschutzverordnung muss von den Städten und Gemeinden vor Ort beachtet und umgesetzt werden.

Die Ergebnisse der Kommunalwahl werden am Sonntag, 13. September, live im Internet von der regio iT in Gütersloh präsentiert. Sämtliche Ergebnisse, differenziert nach Wahl- bzw. Stimmbezirken, Ortsteilen, Gemeinden bis hin zum Kreis werden, sobald die entsprechenden Schnellmeldungen von der zuständigen Gemeinde im VoteManager erfasst worden sind, im Internet hier unter www.kreis-paderborn.de veröffentlicht. Weitere Infos folgen.

Weitere Infomationen zur Kommunalwahl - inklusive Musterstimmzettel - auch in leichter Sprache, finden Sie hier.

 
 
 

Kontakt

 
 
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“