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19. Januar 2018

Kreis Paderborn lehnt vier Windkraftanlagen in Etteln aus artenschutzrechtlichen Gründen ab -

Beantragte Anlagen befinden sich in der Nähe von Rotmilan-Brutplätzen

Kreis Paderborn lehnt vier Windkraftanlagen in Etteln ab: Die Anlagen in rot befinden sich in Planung, die jetzt abgelehnten Anlagen sind eingekreist, blau eingefärbte Windkraftanlagen sind genehmigt, grün eingefärbt bedeutet, in Betrieb, das schwarze Symbol bedeutet, Rückbau vorgesehen. 
Kreis Paderborn lehnt vier Windkraftanlagen in Etteln ab: Die Anlagen in rot befinden sich in Planung, die jetzt abgelehnten Anlagen sind eingekreist, blau eingefärbte Windkraftanlagen sind genehmigt, grün eingefärbt bedeutet, in Betrieb, das schwarze Symbol bedeutet, Rückbau vorgesehen.

Der Kreis Paderborn lehnt den Bau von vier Windkraftanlagen in Etteln aus artenschutzrechtlichen Gründen ab. Alle beantragten Windräder befinden sich in der Nähe von zwei Rotmilan-Brutplätzen. Deshalb seien „Kollisionen mit den Rotoren der Anlagen zu erwarten“, heißt es im ablehnenden Bescheid des Paderborner Kreisumweltamtes. Das Verletzungs-/ Tötungsrisiko für Rotmilane werde durch die vier Anlagen signifikant erhöht. Somit liege ein Verstoß gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes vor.
In der Nähe der beantragten Standorte wurden auch nach der Brutzeit starke Rotmilanaktivitäten registriert. Die umliegenden Waldrandbereiche sowie die freie Feldflur werden von den Rotmilanen als Schlaf- und Ruhestätten genutzt.
Für den Rotmilan sei laut Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ (Fassung: 10.11.2017, 1. Änderung) grundsätzlich von einem Kollisionsrisiko auszugehen. Dies bestehe beim Thermikkreisen, bei Flug- und Balzverhalten vor allem in Nestnähe sowie bei Flügen zu intensiv und häufig genutzten Nahrungshabitaten, heißt es weiter in der Begründung. Totfunde kollidierter Rotmilane auch hohen Anlagen mit großem Boden-Rotor-Abstand zeigten, dass ein Kollisionsrisiko nicht auf ältere und kleinere Anlagen beschränkt sei.
Die Paderborner Hochfläche mit ihrem Wechsel von Wiesen, Äckern und Wäldern stellt ein überregional bedeutsames Durchzugs- und Rastgebiet für Rotmilane dar. Rotmilane sind eine streng geschützte Vogelart. Etwa 65 Prozent des Weltbestandes dieser Greifvogelart lebt in Deutschland. In Nordrhein-Westfalen sind es 920 – 980 Brutpaare (Stand 2016).
Auch aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sei es in diesem konkreten Einzelfall nicht möglich, das Tötungsrisiko durch geeignete Vermeidungs-/ Minderungsmaßnahmen unter die Signifikanzschwelle zu senken. Also greife das Tötungsverbot des Bundesnaturschutzgesetzes, heißt es weiter im ablehnenden Bescheid. Die Dichte der Windkraftanlagen ermögliche hier keine geeigneten Ablenkflächen. Insgesamt sei dem öffentlichen Interesse am Artenschutz der Vorrang einzuräumen, so die abschließende Begründung.

Windkraftanlagen in der Gemeinde Borchen

Aktuell sind in Borchen, nach Abzug der vier abgelehnten Anlagen, 22 weitere Windräder beantragt, davon 8 in Dörenhagen, 10 in Etteln und 4 in Kirchborchen. Derzeit befinden sich 493 Windkraftanlagen im gesamten Kreisgebiet in Betrieb, weitere 40 sind bereits genehmigt. 94 weitere Anlagen sind beantragt.

 
 
 

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