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23. Februar 2021

Landschaftsplan Altenbeken ist in Kraft getreten

Schutzgebiete zeigen Bedeutung der Landschaft für Mensch und Natur

Blick vom Naturschutzgebiet Happenberg-Krauseberg-Dunetal auf die Schwaneyer Landschaft. ©Kreisumweltamt, Susanne Pöhler 
Blick vom Naturschutzgebiet Happenberg-Krauseberg-Dunetal auf die Schwaneyer Landschaft. ©Kreisumweltamt, Susanne Pöhler

Zwischen der ersten Bürgerversammlung und dem Inkrafttreten liegen rund drei Jahre intensiver Arbeit durch die Naturschützer und Landschaftsplaner beim Umweltamt des Kreises Paderborn: Auf 177 Seiten sind im Landschaftsplan Altenbeken alle schutzwürdigen Landschaftsteile der Gemeinde aufgeführt.

„Naturschutzgebiete machen nun einen Anteil von 53 Prozent der Gemeindefläche aus. Damit hat die Gemeinde Altenbekenn nicht nur kreisweit den höchsten Anteil an Naturschutzgebieten, sondern dürfte auch deutschlandweit eine Besonderheit sein“, unterstreicht Landrat Christoph Rüther.

Auch Bürgermeister Matthias Möllers freut sich über das Ergebnis: „Wir sind stolz auf die naturnahen Erholungsmöglichkeiten, die unsere Gemeinde auszeichnen. Der Landschaftsplan hebt diese Eigenschaft noch einmal deutlich hervor und gibt uns Planungssicherheit um die zukünftige Gemeindeentwicklung und den Schutz unserer heimischen Natur in Einklang zu bringen.“

Insgesamt sind mit dem Landschaftsplan in der Gemeinde Altenbeken zwölf Naturschutzgebiete mit einer Gesamtgröße von etwa 4.055 ha, drei Landschaftsschutzgebiete auf einer Fläche von ca. 2.500 ha, sowie sechs geschützte Landschaftsbestandteile und elf Naturdenkmäler ausgewiesen. Von großer Bedeutung sind besonders die Natura 2000-Gebiete „Egge“ und „Stollen am großen Viadukt westlich Altenbeken“.

Die westliche Egge mit ihrem Vorland gehört in NRW zu den ursprünglichsten Naturräumen; sie ist Teil eines der 30 in Deutschland vorhandenen Hotspots der biologischen Vielfalt. „Die großen und zusammenhängenden Wälder sind Lebensraum für seltene Arten wie Wildkatze, Schwarzstörche und Fledermäuse“, weiß Susanne Pöhler, Sachgebietsleiterin für Naturschutz beim Kreisumweltamt.

 

Neu als Naturschutzgebiet ausgezeichnet wurde der Sandstein-Höhenzug des Eggekams im Osten des Gemeindegebietes. Mit 1.968 ha ist es zugleich das größte Naturschutzgebiet im Kreis Paderborn. „Auch, wenn die Wälder mit ihren abgestorbenen Fichten im Moment einen traurigen und vielleicht wenig naturschutzwürdigen Eindruck hinterlassen, ist der Eggekamm in verschiedenster Hinsicht etwas ganz Besonderes: Er ist Lebensraum zahlreicher Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, ökologisches Verbundelement zwischen den großen Waldgebieten im Norden und Süden, z.B. für die seltene Wildkatze, die in der Egge noch einen geeigneten Lebensraum findet“, so Pöhler. Außerdem weist der Eggekamm einzigartige geologische, landeskundliche und archäologische Elemente, wertvolle Lebensräume wie Relikte von Altbuchenbeständen sowie kleinflächigen Moorstandorten auf, und er dient dem Schutz, der Qualitätsverbesserung und Regeneration von Böden, Luft, Klima und Gewässern, darunter der Grundwasserneubildung und damit auch Trinkwassergewinnung.
Ein Gebot im Landschaftsplan ist unter anderem, dass der Anteil an Laub- und Laubmischwäldern aus standortheimischen Laubbaumarten auf 50 Prozent erhöht werden soll. Das bietet die Chance zur Entwicklung forstwirtschaftlich nutzbarer, aber gleichzeitig auch klimastabiler Laub- und Mischwaldgesellschaften. In den kommenden Jahren sollen im Einvernehmen mit den Eigentümerinnen und Eigentümern nach und nach die im Plan für die Landschaft festgesetzten Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen umgesetzt werden.

Die Unterlagen zum Landschaftsplan Altenbeken sind digital hier auf den Internetseiten eingestellt.

Auch das Geoportal wird in Kürze angepasst. In analoger Form kann der Landschaftsplan Altenbeken im Umweltamt im Paderborner Kreishaus, Aldegreverstraße 10-14, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Aufgrund der Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie ist dies derzeit ausschließlich nach vorheriger

Anmeldung unter der Telefonnummer 05251 308-6611 möglich.

Für Rückfragen zu Festsetzungen, Zielen und Maßnahmen im Landschaftsplan stehen

Susanne Pöhler, Tel.05251-308 6605 und

Susan Mende, Tel. 05251-308 6651 vom Umweltamt zur Verfügung.

Was ist Landschaftsplanung?

Landschaftspläne sind das zentrale Planungselement des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Damit sollen Natur und Landschaft so geschützt, gepflegt und entwickelt werden, dass die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft nachhaltig gesichert sind. Dies geschieht u.a. durch die Ausweisung von geschützten Teilen von Natur und Landschaft, wie Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Geschützten Landschaftsbestandteilen und Naturdenkmalen. Im Landschaftsplan werden außerdem Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen festgesetzt sowie Festsetzungen zu Brachflächen und besondere Festsetzungen über die forstliche Nutzung in Schutzgebieten getroffen.

Die Kreise und kreisfreie Städte sind dazu verpflichtet für ihr Gebiet Landschaftspläne unter Berücksichtigung bestehender übergeordneter Planungen aufzustellen. Das Plangebiet erstreckt sich auf den baurechtlichen Außenbereich der jeweiligen Städte und Gemeinden.

Im Oktober 2017 informierte das Kreisumweltamt in einer Bürgerversammlung über die von dem beauftragten Planungsbüro Lökplan aus Anröchte erstellten Unterlagen und stellte erste Vorschläge für die Abgrenzung der Schutzgebiete vor. Anschließend hatten Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich zu äußern und Vorschläge einzubringen. Nach diesen Rückmeldungen überarbeitete das Kreisumweltamt den Entwurf, legte den überarbeiteten Plan im März und April 2020 öffentlich aus und gab somit den Trägern öffentlicher Belange und der Bevölkerung nochmals Gelegenheit, Änderungen anzuregen. Über den gesamten Aufstellungszeitraum gab es eine intensive Abstimmung mit der Gemeinde Altenbeken und Vorstellungen des Bearbeitungsstandes im Gemeinderat. Der Plan wurde Ende letzten Jahres von den verschiedenen politischen Gremien des Kreises genehmigt und von der Bezirksregierung Detmold bestätigt. In Kraft getreten ist er am 10. Februar 2021.

 
 
 

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