29. März 2021

Menschen mit schweren Vorerkrankungen können kurzfristig noch in der Karwoche im Impfzentrum in Salzkotten geimpft werden

– Buchungen ab sofort möglich

Aktualisierung - heute, 30. März, 9:55 Uhr - Die Resttermine für Menschen mit Vorerkrankungen waren innerhalb weniger Stunden ausgebucht. Wir versuchen im Laufe des Tages weitere frei zu schalten. Weitere Infos folgen.

Menschen mit Vorerkrankungen, die in § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Coronavirus-Impfverordnung aufgeführt sind, können sich kurzfristig noch in der Karwoche im Impfzentrum in der Sälzerhalle in Salzkotten impfen lassen.

Geimpft wird täglich von 8 bis 20 Uhr, durchgehend auch an den Ostertagen.

Hier unter www.kreis-paderborn.de/impfen können die Betroffenen ab sofort freie Resttermine buchen. Ein Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 24. März ermöglicht es, vorhandene Impfstoffkontingente, die nicht abgerufen worden sind, zur Verfügung zu stellen. Diese Regelung gilt bis zum 6. April. Danach soll die Impfung von Menschen mit Vorerkrankungen bei den Hausärzten erfolgen. Geimpft wird mit dem Impfstoff BioNTech/Pfizer.

Kurzfristig einen Impftermin noch für diese Woche können Menschen mit folgenden Vorerkrankungen vereinbaren:
a) Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung,

b) Personen nach Organtransplantation,


c) Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung,
insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,


d) Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen,


e) Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren
chronischen Lungenerkrankung,


f) Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen,


g) Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen,


h) Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,


i) Personen mit chronischer Nierenerkrankung,


j) Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40),


k) Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein
sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem

Coronavirus SARS-CoV-2 besteht,

Für den Nachweis der Impfberechtigung reicht ein einfaches ärztliches Attest des Hausarztes, das die  Zugehörigkeit zur Personengruppe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV bescheinigt. Eine konkrete Diagnose muss also nicht aufgeführt sein. Mitzubringen sind zudem ein Personalausweis oder Reisepass, der Impfpass, falls vorhanden sowie die Krankenversicherungskarte. Nach der Impfung kann dann gleich vor Ort der zweite Impftermin vereinbart werden.

 
 
 

Sie möchten wissen, ob Ihnen bereits ein Impfangebot gemacht werden kann?

Informationen hierzu finden Sie auf unseren Impfsonderseiten: www.kreis-paderborn.de/impfen.

 
 

Wenn Sie weitere Fragen haben,

wenden Sie sich bitte an das Infotelefon des Gesundheitsamtes,
 05251 308-3333,
erreichbar Mo-Fr von 9 bis 16 Uhr, Sa von 12 bis 16 Uhr.

 
 
 

Kontakt

Frau PitzStabsstelle Interne Kommunikation

Tel. 05251 308-9800
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