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28. Dezember 2018

Wir wünschen allen ein rundum glückliches und gesundes Jahr 2019!

Alle Jahre wieder… und dann steht Silvester steht vor der Tür. Wann dürfen Böller, Raketen & Co. eigentlich eingekauft und abgefeuert werden?

Silvester 2019 
Wir wünschen allen einen guten Start ins Jahr 2019, Bildnachweis: iStock, ThomasVogel

Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (z. B. Fontänen, Raketen, Chinaböller, Feuerwerksbatterien) dürfen in diesem Jahr vom 28. Dezember bis 30. Dezember im Einzelhandel verkauft werden. Grundsätzlich abgefeuert werden darf dieses Silvesterfeuerwerk nur am 31. Dezember und 1. Januar von Personen, die das 18. Jahr vollendet haben. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern gezündet werden (§ 23 Abs. 1 Erste VO zum SprengG).






Wir möchten, dass Sie sicher Silvester feiern!


Bitte denken Sie daran:


  • Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände!
  • Bitte nur geprüftes und zugelassenes Feuerwerk verwenden.


Infos undTipps für ein sicheres Silvester finden Sie  hier.



 
 
 

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