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07. Januar 2022

Stallpflicht im Kreis Paderborn ab Samstag, 8. Januar aufgehoben: Alles Geflügel kann wieder raus

Erlass des Ministeriums vom 4. Januar sieht eine Aufhebung der Stallpflicht vor, weil seit Mitte Dezember weder Fälle von Wildvogelpest noch neue Ausbrüche der Geflügelpest aufgetreten sind

Aufhebung der Stallpflicht © Foto: AdobeStock/Ingo Bartussek 
Aufhebung der Stallpflicht © Foto: AdobeStock/Ingo Bartussek

Nach einem Erlass des NRW-Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MUNLV) hebt der Kreis Paderborn die seit Mitte November geltende Stallpflicht auf: Ab Samstag, 8. Januar, darf alles Geflügel wieder ins Freie. Im ostwestfälischen Raum sei seit dem 13. Dezember 2021 kein neuer Fall von Wildvogelpest und seit dem 15. Dezember 2021 kein neuer Ausbruch der Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln festgestellt worden, so die Begründung des Ministeriums.
Im Delbrücker Raum waren seit Mitte November des vergangenen Jahres insgesamt sieben Ausbrüche der Tierseuche durch das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), bestätigt worden. Bei allen Ausbrüchen handelte sich um die hoch ansteckende Geflügelpest (Aviäre Influenza) vom Typ H5, Subtyp H5N1. Anfang der Woche, am 3. Januar, konnten alle Schutz- und Überwachungszonen (Restriktionszonen) rund um die Ausbruchsbetriebe aufgehoben werden, da sämtliche klinischen Untersuchungen unauffällig waren.
Bereits seit dem 3. Januar darf durch die Aufhebung der Restriktionszonen grundsätzlich alles Geflügel sowie Produkte wie Eier und Fleisch gehandelt und transportiert werden. Verschärfte Schutzmaßnahmen gelten nach wie vor für den gewerblichen Handel mit Geflügel insbesondere im Reisegewerbe.

Im Erlass des MUNLV heißt es jedoch auch, dass bei neuen Ausbrüchen der Geflügelpest erneut eine Aufstallpflicht kommmen könnte. „Die Gefahr ist noch nicht vorbei“, warnt die Leiterin des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Dr. Elisabeth Altfeld. Die leitende Veterinärin bittet deshalb alle Geflügelhalter eindringlich, unabängig von der Größe des Bestandes, ihre Tiere weiterhin sorgfältig zu beobachen und alle Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. „Wir müssen in dieser Situation alles Menschenmögliche tun, damit der Geflügelpesterreger nicht erneut in heimische Geflügelbestände gelangt,“ unterstreicht Altfeld.

Wie der Geflügelpesterreger übertragen wird

Der Erreger wird durch direkten Tierkontakt, aber auch über die Luft übertragen, so dass sich eine Infektion rasch ausbreiten kann. Die Seuche kann ebenfalls durch indirekten Kontakt über Personen, andere gehaltene Säugetiere, Fahrzeuge, Transportbehälter, Verpackungsmaterial, Eierkartons, Einstreu oder tierischen Schädlingen, aber auch durch Virus ausscheidende Wildvögel übertragen werden.
Der Erreger wird mit den Sekreten des Nasen-Rachen-Raumes sowie mit dem Kot ausgeschieden. Die meisten, wenn nicht alle, Vogelarten sind empfänglich für die Infektion. Hoch empfänglich sind Puten und Hühner.

Wie Landwirte und Hobbygeflügelhalter ihre Bestände schützen können

Zu den Biosicherheitsmaßnahmen gehört unter anderem, dass in den Ställen gesonderte Schutzkleidung inklusive getrenntem Schuhwerk zu tragen ist. Geflügelhaltungen sollten vor den Eingängen Desinfektionsmatten oder –wannen zur Schuhdesinfektion einrichten und Personen vor Betreten des Stalls ihre Hände waschen und desinfizieren.

Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. „Der direkte Kontakt von Geflügel zu Wildvögeln, zum Beispiel auf Wasserflächen wie Teichen, ist unbedingt zu vermeiden“, betont Altfeld. Zudem dürfe kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu denen Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen könnte, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Anzeichen der Geflügelpest

Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Geflügelpest (die so genannte Inkubationszeit) vergehen nur wenige Stunden bis Tage. Innerhalb weniger Tage können alle Tiere eines Bestandes erkranken und sterben. Hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss aus Augen und Schnabel, ein stumpfes, gesträubtes Federkleid, zentralnervöse Störungen, verminderte oder keine Legeleistung oder dünnschalige, verformte Eier sowie vermehrte Todesfälle können Anzeichen sein. Bestätigt werden könnte eine solche Infektion immer nur durch eine Laboruntersuchung. Enten und Gänse erkranken in der Regel seltener und weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können anderes Geflügel anstecken.

Sollten die Tiere Krankheitssymptome zeigen oder die Anzahl der gestorbenen Tiere auffällig steigen – bei kleineren Haltungen bis zu drei toten Tieren pro Tag, bei Beständen über 100 Tieren mehr als 2% pro Tag, sollte sofort ein Tierarzt zum Ausschluss eines Geflügelpestausbruchs hinzugezogen werden. Verdachtsfälle sind dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen zu melden.

Meldung von verendeten Wildvögeln

Alle Personen im Kreis Paderborn werden gebeten, verendete, größere Wildvögel, Greifvögel, Rabenvögel und wildes Wassergeflügel dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn zu melden, damit die Tiere abgeholt und untersucht werden können. So kann früh festgestellt werden, ob der Erreger nach wie vor in der Region und aktiv ist. Tote Wildvögel sollten nicht berührt oder transportiert werden, um eine mögliche und ungewollte Verbreitung des Erregers der Geflügelpest zu verhindern.

Werktags sind die Kreisveterinäre unter der Telefonnummer 05251- 308 3952 oder -3953 ,
per E-Mail: veterinaeramt@kreis-paderborn.de zu erreichen.
An den Wochenenden ist ein Kontakt über die Kreisleitstelle in Büren-Ahden möglich, Tel.02955 7676-0.

Hintergrund:

Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige, hoch ansteckende Tierseuche. Ein Verdacht muss sofort dem Veterinäramt mitgeteilt werden. Zur Überprüfung werden Proben entnommen. Diese werden zur Untersuchung in spezielle amtliche Labore gebracht. Bestätigt sich der Verdacht, werden vor Ort Maßnahmen für den Seuchenbetrieb, eine drei Kilometer große Schutzzone und eine zehn Kilometer große Überwachungszone angeordnet. Ziel ist es, die Verbreitung des hoch ansteckenden Erregers so gut wie möglich zu verhindern. Bei dem jüngsten Ausbruch der Geflügelpest im Delbrücker Raum mussten rund 92.000 Tiere getötet werden.

 
 
 

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