17. März 2017

Geflügelpest: Keine Handelsrestriktionen im gesamten Kreisgebiet, Aufstallpflicht ab Samstag, 18. März, aufgehoben

Das Paderborner Kreisveterinäramt hebt das Beobachtungsgebiet rund um den Ausbruchsbetrieb in Delbrück-Westenholz auf.

Stallpflicht ist aufgehoben (© Foto: Leca Isabelle / Fotolia) 
Stallpflicht ist aufgehoben (© Foto: Leca Isabelle / Fotolia)

Auf dem Hof war Mitte Februar die Geflügelpest ausgebrochen. Sämtliche Aufhebungsuntersuchungen sind abgeschlossen. Die Veterinäre haben keinerlei Auffälligkeiten festgestellt. Die Verfügung wird im Laufe des heutigen Tages veröffentlicht und gilt ab Samstag, 18. März. Damit bestehen im gesamten Kreisgebiet keinerlei Handelsrestriktionen mehr. Die Aufstallpflicht wird vor dem Hintergrund des gestrigen Erlasses des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV) um Mitternacht, also Samstag, 18. März, aufgehoben. Damit darf ab dem morgigen Samstag wieder alles Geflügel im Freien gehalten werden.

„Dieser Erlass hat uns alle überrascht“, erklärt dazu der leitende Veterinär des Kreises Paderborn, Dr. Klaus Bornhorst. So sei es den Kreisveterinären „unbenommen, in eigener Zuständigkeit regional die Aufstallung anzuordnen bzw. bestehende Anordnungen aufrecht zu erhalten“, heißt es im Erlass. Bei der entsprechenden Risikoabwägung biete es sich an, noch besetzte Vogelrastgebiete, ein gehäuftes Auftreten von Geflügelpest bei Wildvögeln oder eine hohe Geflügeldichte zu berücksichtigen“, so das LANUV. Das Ministerium selbst kommt zur Einschätzung, dass angesichts steigender Temperaturen und des bereits begonnen Rückzugs von Wildvögeln und vor dem Hintergrund, dass seit dem 24. Februar kein neuer Fall mehr von Geflügelpest bei Wildvögeln und seit dem 15. Februar kein Fall in Nutzbeständen aufgetreten sei, die Vorgaben einer „Revision“ bedürfen. Die Aufstallpflicht für alles Geflügel im gesamten Kreisgebiet bestand seit dem 22. November.

„Wir mussten hier eine Risikoabwägung treffen“, erläutert Bornhorst. Auf der einen Seite bestünden insbesondere bei Wassergeflügel (Enten, Gänse) zunehmende Probleme bei der Aufstallung. Betroffene Geflügelhalter hätten zudem Wettbewerbsnachteile zu befürchten, weil beispielsweise Eier nach drei Monaten nicht mehr als Freilandeier verkauft werden dürfen und die Aufstallpflicht landesweit unterschiedlich gehandhabt werde. Auf der anderen Seite musste das Risiko einer möglichen Einschleppung des Geflügelpesterregers in heimische Bestände bewertet werden. Die letzte offizielle und maßgebliche Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (Bundeszentrum für Tiergesundheit) hierzu stammt vom 13. Februar.

„Die Gefahr einer möglichen Einschleppung des Geflügelpesterregers kann nach wie vor nicht ausgeschlossen werden. Deshalb bitte ich alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen (Schutzkleidung, Hygienemaßnahmen) strengstens zu befolgen“, betont Bornhorst. „Niemand von uns möchte erneut Tausende von Tieren vorsorglich töten und wieder wochenlange Handelsrestriktionen verhängen müssen“, bekräftigt der leitende Veterinär.

  • Checkliste

    Das Friedrich-Löffler-Institut hat hier eine Liste zusammen gestellt, um das einschleppen des Geflügelpesterregers zu vermeiden.
 
 
 

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