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16. November 2022

Geflügelpest: erste Überwachungszone wird aufgehoben

Die Überwachungszone, die am 18.10. per Allgemeinverfügung angeordnet wurde, wird mit Wirkung vom 17.11.2022 aufgehoben.

Die Überwachungszone, die am 18.10. per Allgemeinverfügung angeordnet wurde, wird mit Wirkung vom 17.11.2022 aufgehoben. 
Geflügelpest: erste Überwachungszone wird aufgehoben

Kreis Paderborn (KRPB). Mitte Oktober wurde der Ausbruch der Geflügelpest in einem ersten Geflügelbestand im Kreis Gütersloh bestätigt. Um eine mögliche und ungewollte Verbreitung des Erregers der Geflügelpest zu verhindern, wurde rund um den Ausbruchsbetrieb eine 3-Kilometer-Schutzzone festgelegt, sowie eine Überwachungszone mit 10 Kilometer Radius. Der größere Radius tangierte den Kreis Paderborn.

Die Überwachungszone, die am 18.10. per Allgemeinverfügung angeordnet wurde, wird mit Wirkung vom 17.11.2022 aufgehoben. Das bedeutet: für einige Betriebe in Westenholz, die seit Bekanntwerden des Falls in der Überwachungszone lagen, gelten ab morgen nur noch die Aufstallpflicht und das Verbot von Geflügelausstellungen, Vogelmärkten etc.
Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen weist jedoch darauf hin, dass darüber hinaus noch eine Schutzzone und mehrere weitere Überwachungszonen aus anderen Ausbrüchen Gültigkeit haben. Die festgesetzten Seuchenbekämpfungsmaßnahmen für diese Sperrzonen bleiben weiterhin gültig.

Weitere Informationen rund um das Geflügelpestgeschehen können auf der Homepage des Kreises (www.kreis-paderborn.de/gefluegelpest) nachgelesen werden. Dort ist auch eine interaktive Karte hinterlegt, die die derzeit noch geltenden Zonen genau angezeigt.


 
 
 

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