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05. März 2021

Geflügelpest: Untersuchen aller Geflügelhalter voraussichtlich im Sperrbezirk am Samstag abgeschlossen

Veterinäramt richtet Hotline für Fragen von Verbrauchern und Geflügelhalter ein

Nachdem am Mittwoch, 3. März, das Friedrich-Löffler-Institut den Ausbruch der Geflügelpest in einer Hobby-Haltung in Lichtenau-Henglarn bestätigte, verhängte das Veterinäramt des Kreises Paderborn noch am selben Tag einen Sperrbezirk in einem Radius von drei Kilometern um die betroffene Geflügelhaltung. In dem Sperrbezirk liegen 77 Geflügelhaltungen, die nun alle klinisch untersucht werden. „Wir sind mit mehreren Veterinären vor Ort und überprüfen alle Haltungen persönlich“, erklärt Dr. Marlies Bölling, stellvertretende Leiterin des Veterinäramtes und zuständig für Tierseuchenbekämpfung. Das Veterinäramt hofft, alle Untersuchungen im Sperrbezirk im Laufe des morgigen Samstags abschließen zu können.

Seit bekannt werden des Ausbruchs, wenden sich viele Geflügelhalter und Verbraucher mit Fragen an das Veterinäramt. „Halter, besonders aus dem Hobby-Bereich, machen sich große Sorgen, wie sie ihre Tiere richtig vor einer Ansteckung schützen können“, weiß Dr. Bölling. Der Kreis Paderborn hat daher ein Info-Telefon zur Geflügelpest eingerichtet. Von Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr beantworten Experten des Kreises unter der Telefonnummer 05251 308-3939 Fragen. Der Kreis hat darüber hinaus eine Info-Seite zum Ausbruch der Geflügelpest eingerichtet. Unter www.kreis-paderborn.de/gefluegelpest finden Geflügelhalter Informationen und insbesondere eine Checkliste, mit der sie ihre Maßnahmen zur Schutz ihrer Tiere überprüfen können.

„Bislang handelt es sich noch um einen kleinen Ausbruch. Geflügelhalter sind nun alle aufgerufen, besonders wachsam zu sein“, unterstreicht Dr. Elisabeth Altfeld, leitende Veterinärin des Kreises. Alle Halter im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet sind verpflichtet, ihren aktuellen Bestand und tote Tiere per Mail an das Veterinäramt zu melden. „Sollten Sie den Verdacht haben, dass Ihre Tiere an der Geflügelpest erkrankt sind, informieren Sie das Veterinäramt bitte umgehend telefonisch“, betont Dr. Altfeld. Außerhalb der Servicezeiten des Infotelefons ist dies über die Kreisleitstelle unter 02955 – 76760 möglich. Im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet gelten weitere besondere Auflagen. Ausnahmen davon können beim Veterinäramt beantragt werden. Informationen dazu und die entsprechenden Antragsformulare finden sich unter www.kreis-paderborn.de/gefluegelpest. Eine Aufstallpflicht gilt weiterhin für den gesamten Kreis Paderborn.

Werden außerhalb von Haltungen tote Wildvögel gefunden, könnte dies ein Indiz dafür sein, dass sich unter der wilden Population der Virus verbreitet. „Deswegen bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger große tote Wildvögel zu melden wie wildes Wassergeflügel, Greifvögel, Störche oder Kraniche. Bitte fassen Sie die Tiere nicht selbst an, um eine unbeabsichtigte Weiterverbreitung des Virus zu vermeiden“, so Altfeld. Meldungen können über das Info-Telefon Geflügelpest eingereicht werden oder per Mail unter veterinaeramt@kreis-paderborn.de.

Der Neuigkeit über den Ausbruch hat auch bei einigen Bürgerinnen und Bürgern Besorgnis ausgelöst. Im Februar dieses Jahres meldeten russische Behörden, den weltweit ersten Fall einer Übertragung des Vogelgrippevirus H5N8 auf Menschen. Der Kreis weist daher auf die Einschätzung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbrauchschutz des Landes NRW hin (Pressemitteilung vom 4.3.21): „Theoretisch können alle Influenza-A-Viren, die beim Menschen auch für die Auslösung der saisonalen Grippe verantwortlich sind, auch vom Tier auf den Menschen übertragen werden. In Deutschland ist es jedoch bisher nicht zu einer Übertragung des aktuellen Geflügelpest-Virus vom Subtyp H5N8 auf den Menschen gekommen. Es handelt sich um einen Virustyp, der bereits seit Monaten in der Wildvogelpopulation kursiert und über den Vogelzug bereits zu Beginn des Winters nach Deutschland eingetragen wurde.

Für Personen, die keinen unmittelbaren Kontakt zu infizierten Tieren haben, ist das Geflügelpest-Virus keine Gefahr. Geflügelfleisch wird vor dem Verzehr erhitzt, so dass auch hier kein Übertragungsrisiko besteht. Eine Übertragung des aktuellen Virus auf den Menschen wurde bisher weltweit nur aus Russland bekannt. Dort sind Mitarbeiter einer Geflügelfarm mit dem Virus infiziert worden und auch an leichten Grippesymptomen erkrankt.

Voraussetzung für eine Infektion am Tier ist der unmittelbare intensive Kontakt zum Geflügel. Alle Mitarbeiter, die in Ausbruchsbetrieben tätig waren, sollten mindestens 10 Tage nach Ausbruch der Erkrankung beobachten, ob bei ihnen eine Atemwegserkrankung auftritt. Auf Bundesebene wird derzeit ein Monitoring initiiert, um gezielt bei Menschen zu überprüfen, ob es auch in Deutschland entsprechende Virusfunde beim Menschen gibt.“

 
 
 

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