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10. März 2021

Weitere Impfangebote für Berufsgruppen:

Impfberechtigte können ab sofort über separates Buchungssystem des Kreises Paderborn Impftermine für das Impfzentrum in Salzkotten buchen

Impfberechtigte können ab sofort über separates Buchungssystem des Kreises Paderborn Impftermine für das Impfzentrum in Salzkotten buchen 
Impfberechtigte können ab sofort über separates Buchungssystem des Kreises Paderborn Impftermine für das Impfzentrum in Salzkotten buchen

Nach der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes und ergänzenden Erlassen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales können sich seit Montag, 8. März weitere Personengruppen impfen lassen. Die Liste der Impfberechtigten ist noch einmal erweitert worden. Allein im Bereich der Schulen und Kindertagesstätten bekommen 7500 Beschäftigte ein Impfangebot. Der Kreis der Impfberechtigten bezieht sich auf das gesamte Umfeld der Einrichtungen. So bekommen im Bereich der Grund- und Förderschulen zusätzlich zu den Lehrkräften beispielsweise auch Hausmeister, Reinigungskräfte und Mitarbeitende im Schulsekretariat ein Impfangebot.

 

Der Kreis Paderborn bietet für diese Impfberechtigten ein separates Buchungssystem an:

Ab sofort können die u.a. Berufsgruppen hier einen Impftermin für das Impfzentrum in Salzkotten buchen.

Erst- und Zweitimpfung sind miteinander gekoppelt. Bucht man den ersten Termin, kommt als Bestätigung eine E-Mail mit der Aufforderung, den zweiten Termin zu buchen. Die Bestätigungsmail enthält zudem eine Arbeitgeberbescheinigung, die ausgefüllt und vom Arbeitgeber unterschrieben werden muss. Diese Bescheinigung ist dann zum Impftermin mitzubringen. Der Kreis Paderborn geht davon aus, dass gerade zu Beginn sehr viele versuchen werden, einen Termin zu buchen. Sollte es nicht sofort klappen, einfach später noch mal probieren. Alle Impfberechtigten bekommen einen Impftermin.

In der kommenden Woche stehen im Impfzentrum in der Sälzerhalle in Salzkotten 3000 Termine zur Verfügung. Geimpft wird im Rahmen der Öffnungszeiten, täglich von 8 bis 20 Uhr, also auch an den Wochenenden. Für die Impfung ist der Impfstoff der Firma AstraZeneca vorgesehen. Sollte sich unter den Impfberechtigen auch Personen befinden, für die dieser Impfstoff nicht geeignet oder zugelassen ist, steht vor Ort auch ein mRNA-Impfstoff zur Verfügung. Mitzubringen sind zusätzlich zur Arbeitgeberbescheinigung der Impfpass, ein amtliches Ausweisdokument, also Personalausweis oder Reisepass, sowie, soweit vorhanden, die Krankenkassenkarte.

Für den Bereich Eingliederungshilfe (für Menschen mit Behinderung) können ausschließlich Mitarbeitende im ambulanten Dienst der Eingliederungshilfe Termine buchen. In stationären und teilstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe wie zum Beispiel Wohnheime und Werkstätten für behinderte Menschen wird vor Ort durch mobile Teams geimpft.

Folgende Berufsgruppen können ab sofort einen Impftermin buchen:

Regelmäßig in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen Tätige:

  • Betreuungsrichterinnen und Betreuungsrichter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger
  • Prüf- und Begutachtungskräfte insbesondere der Medizinischen Dienste
  • Beschäftigte von Hilfsmittel-/ Homecare-Diensten und Sanitätshäusern
  • Fußpflegerinnen und Fußpfleger
  • Frisörinnen und Frisör
  • Seelsorgerinnen und Seelsorger
  • Heilmittelerbringer (Physiotherapeuten, Logopäde, Ergotherapeuten u.a.)
  • Personen die eine ehrenamtliche oder berufliche Tätigkeit in der vollstationären, Einrichtung ausüben

außerdem:

  • Medizinprodukteberaterinnen und -berater bei Operationsbegleitung in Krankenhäusern und bei ambulanten Operationen
  • Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- und Prüftätigkeiten ausüben, insbesondere der Medizinischen Dienste
  • Mitarbeitende der ambulanten Spezialpflege, zum Beispiel der Stoma- und Wundversorgung, sofern sie patientennah erbracht wird
  • Personen, die im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45a SGB XI tätig werden

Des Weiteren dürfen sich ebenfalls impfen lassen:

  • Ärzte mit regelmäßigen und unmittelbaren Patientenkontakt einschl. deren medizinisches Praxispersonal
  • Zahnärzte mit regelmäßigen und unmittelbaren Patientenkontakt einschl. deren medizinisches Praxispersonal
  • Psychotherapeuten
  • Hebammen
  • Heilmittelerbringer (Physiotherapeuten, Logopäde, Ergotherapeuten u.a.)
  • Tätige in Blut- und Plasmaspendediensten
  • Tätige in SARS-COV-2-Testzentrum
  • Mitarbeitende des öffentlichen Gesundheitsdienstes
  • In Kindertagesstätten, heilpädagogischen Kindertagesstätten, Grundschulen, Förderschulen, der Kindertagespflege und in Einrichtungen der Jugendhilfe gem. § 34 SGB VIII tätige Personen (soweit die Einrichtung im Kreis Paderborn liegt)
  • Beschäftigte von Diensten der ambulanten Eingliederungshilfe, die im Rahmen der Eingliederungshilfe Aufgaben im unmittelbaren Kontakt zu den Klientinnen/Klienten wahrnehmen (inklusive Integrationshilfen in Schulen und Freizeit)

Sie möchten wissen, ob Ihnen bereits ein Impfangebot gemacht werden kann?

Informationen hierzu finden Sie auf unseren Impfsonderseiten: www.kreis-paderborn.de/impfen.

 
 

Wenn Sie weitere Fragen haben,

wenden Sie sich bitte an das Infotelefon des Gesundheitsamtes,
 05251 308-3333,
erreichbar Mo-Fr von 9 bis 16 Uhr, Sa von 12 bis 16 Uhr.

 
 
 

Kontakt

Frau PitzStabsstelle Interne Kommunikation

Tel. 05251 308-9800
E-Mail-Adresse E-Mail senden
mehr erfahren
 
 
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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