10. März 2021
Impfberechtigte können ab sofort über separates Buchungssystem des Kreises Paderborn Impftermine für das Impfzentrum in Salzkotten buchen
Nach der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes und ergänzenden Erlassen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales können sich seit Montag, 8. März weitere Personengruppen impfen lassen. Die Liste der Impfberechtigten ist noch einmal erweitert worden. Allein im Bereich der Schulen und Kindertagesstätten bekommen 7500 Beschäftigte ein Impfangebot. Der Kreis der Impfberechtigten bezieht sich auf das gesamte Umfeld der Einrichtungen. So bekommen im Bereich der Grund- und Förderschulen zusätzlich zu den Lehrkräften beispielsweise auch Hausmeister, Reinigungskräfte und Mitarbeitende im Schulsekretariat ein Impfangebot.
Erst- und Zweitimpfung sind miteinander gekoppelt. Bucht man den ersten Termin, kommt als Bestätigung eine E-Mail mit der Aufforderung, den zweiten Termin zu buchen. Die Bestätigungsmail enthält zudem eine Arbeitgeberbescheinigung, die ausgefüllt und vom Arbeitgeber unterschrieben werden muss. Diese Bescheinigung ist dann zum Impftermin mitzubringen. Der Kreis Paderborn geht davon aus, dass gerade zu Beginn sehr viele versuchen werden, einen Termin zu buchen. Sollte es nicht sofort klappen, einfach später noch mal probieren. Alle Impfberechtigten bekommen einen Impftermin.
In der kommenden Woche stehen im Impfzentrum in der Sälzerhalle in Salzkotten 3000 Termine zur Verfügung. Geimpft wird im Rahmen der Öffnungszeiten, täglich von 8 bis 20 Uhr, also auch an den Wochenenden. Für die Impfung ist der Impfstoff der Firma AstraZeneca vorgesehen. Sollte sich unter den Impfberechtigen auch Personen befinden, für die dieser Impfstoff nicht geeignet oder zugelassen ist, steht vor Ort auch ein mRNA-Impfstoff zur Verfügung. Mitzubringen sind zusätzlich zur Arbeitgeberbescheinigung der Impfpass, ein amtliches Ausweisdokument, also Personalausweis oder Reisepass, sowie, soweit vorhanden, die Krankenkassenkarte.
Für den Bereich Eingliederungshilfe (für Menschen mit Behinderung) können ausschließlich Mitarbeitende im ambulanten Dienst der Eingliederungshilfe Termine buchen. In stationären und teilstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe wie zum Beispiel Wohnheime und Werkstätten für behinderte Menschen wird vor Ort durch mobile Teams geimpft.
Regelmäßig in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen Tätige:
außerdem:
Des Weiteren dürfen sich ebenfalls impfen lassen:
Informationen hierzu finden Sie auf unseren Impfsonderseiten: www.kreis-paderborn.de/impfen.
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