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17. März 2021

Wer sein Wohneigentum modernisiert, wird gefördert

Extra Förderung für überdurchschnittlichen energetischen Standard oder ökologische Dämmstoffe

Symbolbild 
© diego1012 / Fotolia

Für bauliche Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem dazugehörigen Grundstück (Wohnumfeld) stellt das Land Nordrhein-Westfalen auch in diesem Jahr Fördermittel zur Verfügung. Wer seinen Wohnraum barrierefrei gestalten, die Energieeffizienz seines Hauses erhöhen, bestehenden Wohnraum erweitern oder besser vor Einbrechern schützen will, kann auf staatliche Unterstützung zählen.

Die Förderung erfolgt mit Darlehen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten, höchstens jedoch 120.000 Euro pro geförderter Wohnung. Auf Antrag kann ein anteiliger Tilgungsnachlass (Teilschulderlass) in Höhe von 20 Prozent des nach Prüfung des Kostennachweises anerkannten Darlehens gewährt werden. Wird nach der Modernisierung ein überdurchschnittlicher energetischer Standard erreicht oder die Wärmedämmung ausschließlich mit ökologischen Dämmstoffen ausgeführt, erhöht sich der Tilgungsnachlass zusätzlich um 5 Prozent. Es sind somit max. 30 Prozent Tilgungsnachlass möglich.

Für die Förderdarlehen sind während des Zeitraums der Zinsbindung – wahlweise 20 oder 25 Jahre – jährlich ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 Prozent, eine Tilgung von 2 Prozent und ab dem 11. Jahr Zinsen von 0,5 Prozent zu entrichten.

Bei Mietwohnungen gelten für den Zeitraum der Zinsbindung sogenannte Mietpreis- und Belegungsbindungen. Dies bedeutet, dass je nach Kommune im Kreis Paderborn nach Fertigstellung der geförderten Maßnahmen nur eine monatliche Kaltmiete von maximal 5,90 bis 6,20 Euro/m² erhoben werden darf, die jährlich um 1,5 Prozent der Ausgangsmiete erhöht werden kann. Zudem dürfen die geförderten Wohnungen bei Neuvermietung nur an Personen mit gültigem Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Einen Wohnberechtigungsschein kann z. B. ein 4-Personen-Haushalt mit 2 Kindern dann erhalten, wenn sein Bruttojahreseinkommen den Betrag von ca. 54.600 Euro nicht überschreitet. Für ein Rentnerehepaar gilt grundsätzlich eine Grenze von jährlich fast 30.000 Euro (Bruttorenten).

Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum können die Förderung in Anspruch nehmen, wenn ihr Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen, die individuell ermittelt werden, nicht übersteigt.

In 2020 wurden aus diesem Förderangebot im Kreis Paderborn ca. 300.000 Euro gewährt. Auch für 2021 stehen wieder ausreichend Fördermittel zur Verfügung.

Interessierte berät das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn gern telefonisch unter: 05251 308-6322 oder 05251 308-6323.

 
 
 

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