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02. März 2021

Wohnraumförderung 2021: In allen Kommunen des Kreises Paderborn

Gewährung zinsgünstiger Darlehen für neue Eigenheime

Gewährung zinsgünstiger Darlehen für neue Eigenheime | Foto: © Oliv - Fotolia.com 
Gewährung zinsgünstiger Darlehen für neue Eigenheime | Foto: © Oliv - Fotolia.com

Das Land NRW unterstützt auch in diesem Jahr wieder künftige potentielle Hauseigentümer, die ihren Traum von einer eigenen Immobilie verwirklichen möchten. Zinsgünstige Darlehen in Anspruch nehmen können Personen, die mit mindestens einem Kind oder einem schwerbehinderten Menschen zusammenleben und ein Haus bauen oder eine bestehende Immobilie kaufen möchten. Dabei darf das Haushaltseinkommen jedoch bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigen. Eine Familie mit zwei Kindern hat demnach beispielsweise Anspruch auf Förderung, wenn das Bruttojahreseinkommen die Grenze von 54.600 Euro nicht übersteigt.

 

Laut den Vorgaben des Landes bewegen sich die aktuellen Darlehen für die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum zwischen 70.000 Euro und 128.000 Euro je nach Stadt oder Gemeinde. Zusätzlich erhalten Haushalte einen Bonus von 17.500 Euro je Kind oder schwerbehinderter Person, die mit im Haus lebt. Und auch das Bauen mit Holz, die Barrierefreiheit oder standortbedingte Mehrkosten wie z.B. zur Sicherung bestehender Bauteile oder Versorgungsleitungen, werden zusätzlich gefördert.

Zu den attraktiven Konditionen gehört darüber hinaus ein anteiliger Tilgungsnachlass in der Höhe von 7,5 Prozent, der im Einzelfall über 10.000 Euro liegen kann.
Das Förderdarlehen ist jährlich mit 0,5 Prozent zu verzinsen. Während des Zeitraums der Zinsbindung, welche 25 Jahre beträgt, ist jährlich ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 Prozent, eine Tilgung beim Neubau von 1 Prozent und beim Kauf einer Immobilie von 2 Prozent zu entrichten.

Im vergangenen Jahr flossen rund 4 Millionen Euro Fördergelder des Landes Nordrhein-Westfalen in die Wohnraumförderung im Kreis Paderborn. Sie wurden für den Neubau und Erwerb von 27 Eigenheimen bewilligt.

Interessierte zukünftige Hauseigentümer berät das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn gern telefonisch unter: 05251 308 6322 oder 05251 308-6323.

 
 
 

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