Zivilschutz

Menschenmenge

Der Zivilschutz umfasst alle nicht-militärischen Maßnahmen im Verteidigungs- oder Spannungsfall, die dem Schutz der Bevölkerung, ihrer Wohn- und Arbeitsstätten, dem Schutz von Kulturgut und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur dienen.

Insbesondere wegen der unterschiedlichen Zuständigkeiten unterscheidet sich der Zivilschutz vom Katastrophenschutz.
Gemäß Art. 73 Nr. 1 des Grundgesetzes ist der Bund für den Zivilschutz zuständig, während die Bundesländer für den Katastrophenschutz zuständig sind.


Insbesondere gehört zum Zivilschutz

  • der Selbstschutz
    Die Bevölkerung sollte möglichst in der Lage sein, sich und anderen in einem entsprechenden Maße selbst zu helfen und zu schützen.

  • die Warnung der Bevölkerung

  • der Schutzbau
    Informationen gibt es beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

  • die Aufenthaltsregelung
    In einer Krisenlage kann von der zuständigen Behörde angeordnet werden, dass die Bevölkerung bis auf weiteres an ihrem derzeitigen Aufenthaltsort bleiben muss.

  • der Katastrophenschutz
    nach Maßgabe des § 11 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes

  • Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit

  • Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut.


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Ansprechperson

Herr Fehling
Amt für Bevölkerungsschutz

Tel. 05251 308 - 3853
Fax 05251 308-3899
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Frau Sasse
Amt für Bevölkerungsschutz

Tel. 05251 308-3854
Fax 05251 308-3899
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