Der Zivilschutz umfasst alle nicht-militärischen Maßnahmen im Verteidigungs- oder Spannungsfall, die dem Schutz der Bevölkerung, ihrer Wohn- und Arbeitsstätten, dem Schutz von Kulturgut und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur dienen.
Insbesondere wegen der unterschiedlichen Zuständigkeiten unterscheidet sich der Zivilschutz vom Katastrophenschutz.
Gemäß Art. 73 Nr. 1 des Grundgesetzes ist der Bund für den Zivilschutz zuständig, während die Bundesländer für den Katastrophenschutz zuständig sind.
Insbesondere gehört zum Zivilschutz