Nach dem Gesetz über den Brand-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetz NRW (BHKG NRW) sind die Kreise in Nordrhein Westfalen zuständig für den vorbeugenden Brandschutz.
Die Brandschutzdienststelle des Kreises Paderborn steht allen Ratsuchenden bei Fragen zum vorbeugenden Brandschutz als kompetenter Ansprechperson zur Verfügung.
Im Auftrag der kreisangehörigen Städte und Gemeinden führt sie die gesetzlich vorgeschriebenen Brandverhütungsschauen bei Gebäuden und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind, durch. Sie wirkt mit bei Baugenehmigungsverfahren, bei wiederkehrenden Prüfungen und auch bei der Bauleitplanung.
Zudem gehört die Prüfung von Brandschutzkonzepten zu ihren Aufgaben.