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Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse

Wer seinen Wohnsitz auf Dauer in die Bundesrepublik Deutschland verlegt, muss seinen Führerschein, soweit dieser nicht von einem EU-Mitgliedsstaat ausgestellt ist, umschreiben lassen.

Das Umschreibungsverfahren unterscheidet sich je nach Ausstellungsstaat des Führerscheins. Es wird unterschieden in:

  • Führerscheine, die ein EU- oder EWR-Staat ausgestellt hat,
  • Führerscheine, die ein Staat ausgestellt hat, der in der Anlage 11 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aufgenommen ist
  • Führerscheine aus einem anderen Staat (sog. Drittstaat)

Damit Sie Ihren Führerschein der richtigen Gruppe zuordnen können, finden Sie am Ende der Seite die Listen der EU-/EWR-Staaten und der Anlage 11- Staaten. Alle anderen Staaten sind dann die sog. Drittstaaten.

Wer Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis ist, darf uneingeschränkt mit dieser am Straßenverkehr teilnehmen (Inhaber von LKW bzw. Bus Fahrerlaubnissen, bitte die Hinweise zur  Verlängerungsplicht unten auf dieser Seite beachten!).  Inhaber anderer ausländischer Fahrerlaubnisse, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen hingegen nur sechs Monate ab Wohnsitzbegründung mit ihrem ausländischen Führerschein in Deutschland fahren.

Bitte beachten Sie, dass Ihr ausländischer Führerschein nur dann umschreibungsfähig ist, wenn

  • es ein vollwertiger Führerschein ist (kein Lern- oder vorläufiger Führerschein) und
  • Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz bei Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis in dem entsprechenden Land hatten (sich also mindesten 185 Tage dort aufgehalten haben).


Was wird benötigt?

Für die Umschreibung eines EU- oder EWR- Führerscheins

  • Kopie/Original des Ausweises
  • Biometrisches Passfoto (35 x 45 mm) aus neuester Zeit (Das biometrische Passfoto kann auch durch die im Kreis Paderborn beteiligten Fotografen/Fotostudios digital per Cloud zur Verfügung gestellt werden!)
  • ausländischer nationaler Führerschein im Original

Für die Umschreibung eines Führerscheins aus einem Staat der Anlage 11 zur FeV

  • Kopie/Original des Ausweises
  • Biometrisches Passfoto (35 x 45 mm) aus neuester Zeit (Das biometrische Passfoto kann auch durch die im Kreis Paderborn beteiligten Fotografen/Fotostudios digital per Cloud zur Verfügung gestellt werden!)
  • ausländischer nationaler Führerschein im Original
  • ggf. Übersetzung des ausländischen Führerscheines (durch ADAC oder amtlich anerkannten Dolmetscher)
  • ggf. Sehtestbescheinigung
  • ggf. Nachweis über den Auslandsaufenthalt zum Zeitpunkt des Fahrerlaubniserwerbs (z.B. falls die ausländische Fahrerlaubnis während eines Auslandssemesters o. Ä. erworben worden ist)

zusätzlich für Klasse C1, C, C1E oder CE

  • Augenfachärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)


zusätzlich für Klasse D1, D, D1E oder DE

  • Augenfachärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
  • Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (zu beantragen bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt)

Für die Umschreibung eines Führerscheins aus einem Drittstaat

Klasse A1, A2, A, B, BE, AM, L oder T

  • Kopie des Ausweises
  • Biometrisches Passfoto (35 x 45 mm) aus neuester Zeit (Das biometrische Passfoto kann auch durch die im Kreis Paderborn beteiligten Fotografen/Fotostudios digital per Cloud zur Verfügung gestellt werden!)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Schulung in „Erster Hilfe“
  • Kopie des ausländischen nationalen Führerscheins
  • ggf. Übersetzung des ausländischen Führerscheines (durch ADAC oder amtlich anerkannten Dolmetscher)
  • ggf. Nachweis über den Auslandsaufenthalt zum Zeitpunkt des Fahrerlaubniserwerbs (z.B. falls die ausländische Fahrerlaubnis während eines Auslandssemesters o. Ä. erworben worden ist)

zusätzlich für Klasse C1, C, C1E oder CE

  • Augenfachärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)

zusätzlich für Klasse D1, D, D1E oder DE

  • Augenfachärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
  • Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
  • Nachweis über die Ausbildung in „Erster Hilfe“
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (zu beantragen bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt)

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Formular unter der Rubrik "Downloads".

Für eine persönliche Vorsprache buchen Sie sich bitte einen Onlinetermin für die Rubrik "Umschreibung ausländischer Führerschein" ! Dies gilt auch für die Abholung eines vorläufigen Führerscheins nach der bestandenen Prüfung.

Weiterer Ablauf / Bearbeitungszeiten

Umschreibung aus einem EU-/EWR-Staat

Der Antrag wird direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt. Liegt der vollständige Antrag vor, erfolgt eine Online-Anfrage beim ausstellenden Mitgliedsstaat, ob die antragstellende Person im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. In Einzelfällen kann eine weitergehende Anfrage an die ausstellende Behörde im EU-Ausland erforderlich werden, wobei die Berbeitungszeiten sehr unterschiedlich ausfallen können. Die Bearbeitung Ihres Antrages kann im besten Falle während Ihres vorab gebuchten Termines abgeschlossen werden, sich jedoch im Einzelfall auch über mehrere Monate erstrecken.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird der deutsche Führerschein je nach Fallkonstellation direkt an Ihre Meldeanschrift oder zur Abholung an die Führerscheinstelle des Kreises Paderborn gesendet. Für den Fall, dass der deutsche Führerschein abgeholt werden muss, erhalten Sie nach Eingang Ihres Führerscheines eine gesonderte Abholbenachrichtigung.

Umschreibung aus einem Anlage 11- Staat

Auch dieser Antrag wird direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt. Im Verfahren sind evtl. noch Antragsunterlagen einzureichen oder/und eine Prüfung abzulegen.

Kann eine prüfungsfreie Umschreibung erfolgen, so wird die Bearbeitung Ihres Antrages während des vorab gebuchten Termines abgeschlossen, sofern alle Voraussetzungen vorliegen. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen wird Ihnen zum Ende der persönlichen Vorsprache zunächst ein vorläufiger Nachweis der Fahrberechtigung ausgehändigt, mit welchem Sie ab dem Zeitpunkt der Aushändigung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland fahren dürfen. Der deutsche Führerschein wird in diesem Fall direkt an Ihre Meldeanschrift gesendet.

Liegen zunächst nicht alle Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen vor, erhalten Sie nach der Vervollständigung der Antragsunterlagen eine gesonderte Abholbenachrichtigung.

Falls eine Prüfung abzulegen ist, erhalten Sie nach Antragstellung ensprechende Nachricht, sobald die Prüfung absolviert werden kann. Die Bearbeitungszeit beträgt in einer solchen Fallkonstellation 1-2 Wochen. Nach bestandener Prüfung wird Ihnen nach vorab gebuchtem Termin die Fahrerlaubnis erteilt und zunächst ein vorläufiger Nachweis der Fahrberechtigung ausgehändigt, mit welchem Sie ab dem Zeitpunkt der Aushändigung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland fahren dürfen. Der deutsche Führerschein wird auch in diesem Fall direkt an Ihre Meldeanschrift gesendet.

Umschreibung aus einem Drittstaat

In diesen Fällen ist in jedem Fall die Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung erforderlich. Der Antrag wird entweder direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde oder über die Fahrschule gestellt. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird ein Prüfauftrag an den TÜV Nord erteilt und die Prüfungen können abgelegt werden. Von Antragstellung bis zur Erteilung des Prüfauftrags an den TÜV Nord vergehen ca. 1-3 Wochen.

Bitte entscheiden Sie sich bereits bei Antragstellung, welche Klassen Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis Sie in eine entsprechende deutsche Fahrerlaubnisklasse umschreiben möchten. Dies ist deshalb wichtig, weil für jede beantragte Fahrerlaubnisklasse jeweils die Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfungen erforderlich ist. Eine nachträgliche Umschreibung einzelner Fahrerlaubnisklassen ist möglich, sofern diese weiterhin gültig sind.

Hinweise

Abholung des Führerscheins

Zur Abholung des deutschen Führerscheins sind mitzubringen:

  • ausländischer Führerschein
  • Ausweis
  • Gebühren
  • ggf. Prüfbescheinigung

LKW- und Bus-Führerschein

Inhaber einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis, die eine LKW- (C1, C1E, C, CE) oder Bus- (D1, D1E, D, DE) Klasse besitzen, sollten genau auf die Gültigkeit dieser Klassen achten! Auch für Sie gelten die deutschen Befristungen, also sind diese Klassen nur für fünf Jahre gültig. Sollten Sie hinsichtlich der Gültigkeit Ihrer LKW- oder Bus-Fahrerlaubnis unsicher sein, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechperson. Möglicherweise müssen Sie die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis beantragen.

Führerscheinprüfung

Sofern Sie eine theoretische und/ oder praktische Prüfung ablegen müssen, haben Sie die Möglichkeit, sich selbständig zur theoretischen Prüfung beim TÜV Nord anzumelden. Spätestens bei der Ablegung der praktischen Prüfung müssen Sie jedoch von einer Fahrschule Ihrer Wahl vorgestellt werden. Bei der Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis besteht dabei keine Ausbildungsverpflichtung, d. h. Sie sind nicht verpflichtet, Sonderfahrten zu absolvieren oder am Theorieunterricht teilzunehmen. Allerdings muss vor Ablegung der Prüfungen sichergestellt sein, dass Sie in der Lage sind, diese zu bestehen.

Gebühren / Zahlungsart

  • 36,30 € bis 49,00 €

Zahlbar mit EC- oder Kreditkarte direkt am Schalter, alternativ kann ein Gebührenbescheid ausgefertigt werden.

Merkblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

Weitere Informationen zum Thema Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, wenn Sie auf den unten aufgeführten Link klicken:

Rechtsgrundlagen

Amt
Straßenverkehrsamt
Straße
An der Talle 7
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 3613
Telefax
05251 308 - 893697
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Außenstelle An der Talle 7, Erdgeschoss
Raumnummer
116
Lageplan
Lageplan ansehen
Montag: 07.30–12.00 Uhr
Dienstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr
Mittwoch: 07.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 07.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

  • Herr Berhorst

    Straßenverkehrsamt

    An der Talle 7 33102 Paderborn Tel. Info-Erreichbarkeit: 05251 308-3613 Fax 05251 308-893698
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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