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Ausnahmen von der Ferienreiseverordnung

Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Lastkraftwagen (unabhängig vom Gewicht) mit Anhänger dürfen

  • auf bestimmten Strecken (siehe Hinweise und weiterführende Links)
  • an allen Samstagen
  • in den Monaten Juli und August
  • in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr

nicht fahren.

Für die Durchführung von dringend notwendigen Transporten kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Voraussetzung ist das Vorliegen eines berechtigten Interesses, das ausführlich begründet werden muss.

Erforderliche Unterlagen
formloser Antrag mit Begründung
Gebühren
60,00 Euro je Samstag und je Fahrzeug bzw. 110,00 Euro für eine zusammenhängende Ferienzeit und je Fahrzeug
Zahlungsart
Überweisung
Rechtsgrundlage
Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße (Ferienreiseverordnung) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Hinweise
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Abteilung Landverkehr - gibt jährlich ein Faltblatt mit näheren Informationen – insbesondere zu den betroffenen Strecken – heraus.
Bearbeitungszeit
1 bis 2 Tage


Amt
Straßenverkehrsamt
Straße
An der Talle 7
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308-3646
Telefax
05251 308-89-3696
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Außenstelle An der Talle 7, 3. Obergeschoss
Raumnummer
405
Lageplan
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Montag: 08.30–12.00 Uhr
Dienstag: 08.30–12.00 Uhr 14.00–15.30 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 08.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
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