Ausnahmen von Durchfahrtsverboten

Infos

Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Ziffer 11 Straßenverkehrsordnung (StVO) von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen, Richtzeichen, Verkehrseinrichtungen oder Anordnungen (§ 45 Abs. 4 StVO) erlassen sind.

Details

Erforderliche Unterlagen
formloser Antrag mit Begründung
Gebühren
nach der Gebührenordnung des Kreis Paderborn
Zahlungsart
Überweisung
Rechtsgrundlage
§ 46 Abs. 1 Ziffer 11 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Hinweise
keine
Bearbeitungszeit
ca. 1 Woche


Kontakt

Amt
Straßenverkehrsamt
Straße
An der Talle 7
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 3643
Telefax
05251 308 893640
E-Mail-Adresse
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Gebäude
Außenstelle An der Talle 7, 3. Obergeschoss
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