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Gabelstapler

Soll ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen im Kreis Paderborn eingesetzt werden, das nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entspricht, ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erforderlich.

Diese Entscheidung bedeutet, dass das Fahrzeug zum Fahren auf öffentlichen Straßen geeignet ist. Auf welchen öffentlichen Straßen gefahren werden darf, wird in einer Erlaubnis nach § 29 Straßenverkehrsordnung (StVO) festgestellt.

Grundsätzlich ist für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung die Bezirksregierung in Detmold zuständig.

Für folgende Fahrzeuge (selbstfahrende Arbeitsmaschine) kann jedoch der Kreis Paderborn die erforderliche Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erteilen:

  • Gabelstapler
  • Bagger
  • Schaufellader
Erforderliche Unterlagen
  • Formloser Antrag mit Begründung
  • Darstellung der Fahrtstrecke (z. B. Kartenausschnitt)
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (z. B. TÜV o. ä.), aus dem die Abweichungen von der StVZO hervorgehen
Gebühren
75,00 Euro für ein Jahr (max. 6 Jahre) und je Fahrzeug
Zahlungsart
Überweisung
Rechtsgrundlage
  • § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • § 29 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Hinweise
Eine möglichst genaue Beschreibung der Fahrtstrecke (z. B. Kartenausschnitt) erleichtert die Bearbeitung, da auch gleichzeitig eine Erlaubnis zum Befahren der Fahrtstrecke (§ 29 StVO) erteilt wird.
Bearbeitungszeit
Im Verfahren wird der zuständige Straßenbaulastträger sowie die Kreispolizeibehörde angehört. Die Bearbeitungszeit kann 3 – 4 Wochen betragen.
Amt
Straßenverkehrsamt
Straße
An der Talle 7
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308-3647
Telefax
05251 308-89-3696
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Außenstelle An der Talle 7, 3. Obergeschoss
Raumnummer
405
Lageplan
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Montag: 08.30–12.00 Uhr
Dienstag: 08.30–12.00 Uhr 14.00–15.30 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 08.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
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