Ausnahmen vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot

Infos

An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 Uhr bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Lastkraftwagen (unabhängig vom Gewicht) mit Anhänger nicht fahren.

Für die Durchführung von dringend notwendigen Transporten kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Voraussetzung ist das Vorliegen eines berechtigten Interesses, das ausführlich begründet werden muss. Wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gesichtspunkte allein rechtfertigen keine Ausnahme von der Vorschrift.

Anhänger zu Sport- und Freizeitzwecken sind hinter Lastkraftwagen (bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht) befreit, sofern deren Bestimmung eindeutig ist (z. B. Wohnanhänger, Bootsanhänger).

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Formular unter der Rubrik "Downloads".

Details

Erforderliche Unterlagen
ausgefüllter Antragsvordruck
Gebühren
  • 60 Euro je Sonntag/Feiertag und je Fahrzeug
  • 350 Euro je Jahresgenehmigung und je Zugfahrzeug
Zahlungsart
Überweisung
Rechtsgrundlage
§ 30 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Hinweise
Bestimmte Feiertage sind nicht bundesweit einheitlich. Möglicherweise ist in einzelnen Bundesländern eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Bearbeitungszeit
1 bis 2 Tage

Kontakt

Amt
Straßenverkehrsamt
Straße
An der Talle 7
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308-3646
Telefax
05251 308-89-3696
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Außenstelle An der Talle 7, 3. Obergeschoss
Raumnummer
405
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Sprechzeiten

Montag: 08.30–12.00 Uhr
Dienstag: 08.30–12.00 Uhr 14.00–15.30 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 08.30–12.00 Uhr

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Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

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